ich moechte keine Rechtsberatung, sondern nur abklaeren ob das wirklich so ist.
Mein Schwiegervater verstarb im Oktober 2015 und meine Schwiegermutter im April. Meine Frau ist z.Zt. in D um folgendes zu erfahren
Mein Schwager "lieh" - (was er nicht tat) im Jahr 2007 meinen Schwiegereltern R 55.000 und in 2010 nochmals R 18.000. Diese 2 Summen sind im Grundbuch festgeschrieben mit einer Verzinsung von 7%.
Es kommt aber noch spezieller. Meine Schwiegereltern haben meinen Schwager zum Testaments Verwalter ernannt. Er sagt jetzt zu seinen 2 Schwestern. "Ich behalte das Haus und zahle das aus, dass nach meiner Berechnung richtig ist."
Frage 1 Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert. Frage 2 Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren? Frage 3 Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen? Frage 4 Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Eigentlich kann man ja so die anderen Erben um sein Erbe bringen.
Vielleicht koennt ihr mir ja eure Meinung und Wissen mitteilen.
Frage 1 Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert. Frage 2 Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren? Frage 3 Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen? Frage 4 Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Das findet bzw. fand doch alles in D statt, warum schreibst Du dann die Beträge erst in einer anderen Währung ???? Egal. Aus den 4.300 Euro sind nach Deinen Angaben nun ca. 7.900 geworden, die verteilt auf die drei Erben das Erbe jeweils um ca. 2.633 Euro mindern. Nur mal so zur Orientierung, um welche Summe es geht.
Grundbucheinträge kann nicht einfach so irgend jemand vornehmen, ich denke, dass es Deine Schwiegereltern damals veranlasst haben. Es ist wie eine Hypothek, die das Haus belastet. Ob die Zahlung statt gefunden hat oder nicht, ist natürlich so nicht ganz einfach zu belegen/zu widerlegen. Ihr wart zum Zeitpunkt der Eintragung in 2007 leider keine Betroffenen, daher musste Euch auch damals niemand informieren. Es war nur die Sache Deiner Schwiegereltern Der Zinssatz ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Wenn Deine Schwiegereltern das so haben eintragen lassen, dann werdet ihr nichts dagegen tun können, leider Man sollte in so einem Fall einen Sachverständigen berufen, aber das könnt Ihr genauso veranlassen, wie Dein Schwager. Ihr seid Besitzer des Hauses, gemeinsam mit den anderen Erben.
ich moechte keine Rechtsberatung, sondern nur abklaeren ob das wirklich so ist.
Mein Schwiegervater verstarb im Oktober 2015 und meine Schwiegermutter im April. Meine Frau ist z.Zt. in D um folgendes zu erfahren
Mein Schwager "lieh" - (was er nicht tat) im Jahr 2007 meinen Schwiegereltern R 55.000 und in 2010 nochmals R 18.000. Diese 2 Summen sind im Grundbuch festgeschrieben mit einer Verzinsung von 7%.
Es kommt aber noch spezieller. Meine Schwiegereltern haben meinen Schwager zum Testaments Verwalter ernannt. Er sagt jetzt zu seinen 2 Schwestern. "Ich behalte das Haus und zahle das aus, dass nach meiner Berechnung richtig ist."
Frage 1 Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert. Frage 2 Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren? Frage 3 Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen? Frage 4 Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Eigentlich kann man ja so die anderen Erben um sein Erbe bringen.
Vielleicht koennt ihr mir ja eure Meinung und Wissen mitteilen.
Frage 1 Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert. Frage 2 Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren? Frage 3 Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen? Frage 4 Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Das findet bzw. fand doch alles in D statt, warum schreibst Du dann die Beträge erst in einer anderen Währung ???? Egal. Aus den 4.300 Euro sind nach Deinen Angaben nun ca. 7.900 geworden, die verteilt auf die drei Erben das Erbe jeweils um ca. 2.633 Euro mindern. Nur mal so zur Orientierung, um welche Summe es geht.
Grundbucheinträge kann nicht einfach so irgend jemand vornehmen, ich denke, dass es Deine Schwiegereltern damals veranlasst haben. Es ist wie eine Hypothek, die das Haus belastet. Ob die Zahlung statt gefunden hat oder nicht, ist natürlich so nicht ganz einfach zu belegen/zu widerlegen. Ihr wart zum Zeitpunkt der Eintragung in 2007 leider keine Betroffenen, daher musste Euch auch damals niemand informieren. Es war nur die Sache Deiner Schwiegereltern Der Zinssatz ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Wenn Deine Schwiegereltern das so haben eintragen lassen, dann werdet ihr nichts dagegen tun können, leider Man sollte in so einem Fall einen Sachverständigen berufen, aber das könnt Ihr genauso veranlassen, wie Dein Schwager. Ihr seid Besitzer des Hauses, gemeinsam mit den anderen Erben.
Ich durfte erfahren, dass man wirklich kein Nachweis erbringen muss, dass man das Geld auch wirklich als Darlehen gegeben hat.
Ich bin nur froh, dass wir in RSA leben - meine Schwaegerin hat die "Ar.schkarte" gezogen, die hat meine Schwiegereltern 5 Jahre gepflegt (ueberwiegende Zeit Pflegestufe 3) und erhaelt dafuer, wenn sie Glueck hat 20.000 Euro.
Meine Frau war 1mal im Jahr fuer einen Monat da und immer wurde den 2 Frauen versichert, dass das ganze gerecht durch 3 geteilt wird.
Natuerlich geht es um Geld, mir geht es aber mehr darum, dass hier jemand offensichtlich betruegt - den die Schwiegereltern haben die letzen 2 Jahrzehnte nichts angeschafft, was sie aus der gemeinsamen Rente nicht haetten selbst bezahlen koennen.
ich moechte keine Rechtsberatung, sondern nur abklaeren ob das wirklich so ist.
Mein Schwiegervater verstarb im Oktober 2015 und meine Schwiegermutter im April. Meine Frau ist z.Zt. in D um folgendes zu erfahren
Mein Schwager "lieh" - (was er nicht tat) im Jahr 2007 meinen Schwiegereltern R 55.000 und in 2010 nochmals R 18.000. Diese 2 Summen sind im Grundbuch festgeschrieben mit einer Verzinsung von 7%.
Es kommt aber noch spezieller. Meine Schwiegereltern haben meinen Schwager zum Testaments Verwalter ernannt. Er sagt jetzt zu seinen 2 Schwestern. "Ich behalte das Haus und zahle das aus, dass nach meiner Berechnung richtig ist."
Frage 1
Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert.
Frage 2
Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren?
Frage 3
Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen?
Frage 4
Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Eigentlich kann man ja so die anderen Erben um sein Erbe bringen.
Vielleicht koennt ihr mir ja eure Meinung und Wissen mitteilen.
Danke.
LG
Ralf
Egal. Aus den 4.300 Euro sind nach Deinen Angaben nun ca. 7.900 geworden, die verteilt auf die drei Erben das Erbe jeweils um ca. 2.633 Euro mindern. Nur mal so zur Orientierung, um welche Summe es geht.
Grundbucheinträge kann nicht einfach so irgend jemand vornehmen, ich denke, dass es Deine Schwiegereltern damals veranlasst haben. Es ist wie eine Hypothek, die das Haus belastet. Ob die Zahlung statt gefunden hat oder nicht, ist natürlich so nicht ganz einfach zu belegen/zu widerlegen.
Ihr wart zum Zeitpunkt der Eintragung in 2007 leider keine Betroffenen, daher musste Euch auch damals niemand informieren. Es war nur die Sache Deiner Schwiegereltern
Der Zinssatz ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Wenn Deine Schwiegereltern das so haben eintragen lassen, dann werdet ihr nichts dagegen tun können, leider
Man sollte in so einem Fall einen Sachverständigen berufen, aber das könnt Ihr genauso veranlassen, wie Dein Schwager. Ihr seid Besitzer des Hauses, gemeinsam mit den anderen Erben.
ich moechte keine Rechtsberatung, sondern nur abklaeren ob das wirklich so ist.
Mein Schwiegervater verstarb im Oktober 2015 und meine Schwiegermutter im April. Meine Frau ist z.Zt. in D um folgendes zu erfahren
Mein Schwager "lieh" - (was er nicht tat) im Jahr 2007 meinen Schwiegereltern R 55.000 und in 2010 nochmals R 18.000. Diese 2 Summen sind im Grundbuch festgeschrieben mit einer Verzinsung von 7%.
Es kommt aber noch spezieller. Meine Schwiegereltern haben meinen Schwager zum Testaments Verwalter ernannt. Er sagt jetzt zu seinen 2 Schwestern. "Ich behalte das Haus und zahle das aus, dass nach meiner Berechnung richtig ist."
Frage 1
Kann man ohne Nachweis des Grundes - Summen ims Grundbuch eintragen lassen, die letztlich das Erbe der anderen Hinterbliebenen extrem reduziert.
Frage 2
Muss man die anderen Betroffenen nicht darueber informieren?
Frage 3
Kann man das ganze mit einem willkuerlichen Zinssatz versehen?
Frage 4
Muss man nicht einen Sachverstaendigen beauftragen, der das Haus einschaetzt.
Eigentlich kann man ja so die anderen Erben um sein Erbe bringen.
Vielleicht koennt ihr mir ja eure Meinung und Wissen mitteilen.
Danke.
LG
Ralf
Egal. Aus den 4.300 Euro sind nach Deinen Angaben nun ca. 7.900 geworden, die verteilt auf die drei Erben das Erbe jeweils um ca. 2.633 Euro mindern. Nur mal so zur Orientierung, um welche Summe es geht.
Grundbucheinträge kann nicht einfach so irgend jemand vornehmen, ich denke, dass es Deine Schwiegereltern damals veranlasst haben. Es ist wie eine Hypothek, die das Haus belastet. Ob die Zahlung statt gefunden hat oder nicht, ist natürlich so nicht ganz einfach zu belegen/zu widerlegen.
Ihr wart zum Zeitpunkt der Eintragung in 2007 leider keine Betroffenen, daher musste Euch auch damals niemand informieren. Es war nur die Sache Deiner Schwiegereltern
Der Zinssatz ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Wenn Deine Schwiegereltern das so haben eintragen lassen, dann werdet ihr nichts dagegen tun können, leider
Man sollte in so einem Fall einen Sachverständigen berufen, aber das könnt Ihr genauso veranlassen, wie Dein Schwager. Ihr seid Besitzer des Hauses, gemeinsam mit den anderen Erben.
Die Waehrung ist natuerlich Euro und nicht Rand
Ich durfte erfahren, dass man wirklich kein Nachweis erbringen muss, dass man das Geld auch wirklich als Darlehen gegeben hat.
Ich bin nur froh, dass wir in RSA leben - meine Schwaegerin hat die "Ar.schkarte" gezogen, die hat meine Schwiegereltern 5 Jahre gepflegt (ueberwiegende Zeit Pflegestufe 3) und erhaelt dafuer, wenn sie Glueck hat 20.000 Euro.
Meine Frau war 1mal im Jahr fuer einen Monat da und immer wurde den 2 Frauen versichert, dass das ganze gerecht durch 3 geteilt wird.
Natuerlich geht es um Geld, mir geht es aber mehr darum, dass hier jemand offensichtlich betruegt - den die Schwiegereltern haben die letzen 2 Jahrzehnte nichts angeschafft, was sie aus der gemeinsamen Rente nicht haetten selbst bezahlen koennen.
Nochmals Danke auch fuer euere PN.
Afrigaaner