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Immobilienkredit: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung!? Fragen an Euch!

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Wenn zwischen dem 1. November 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist und ich kann dem Ganzen widersprechen.

Ich kann die alte Finanzierung rückabwickeln, ein neues Darlehen für die Restschuld aufnehmen und vom aktuellen Rekordtief der Bauzinsen profitieren. Hinzu kommt noch der Nutzungsersatz, weil die Bank mit den Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf wirtschaften konnte.

Hat sich schon  einer von Euch mit der Bank  "angelegt" d.h. widerrufen bzw. rückabgewickelt und kann berichten???

Die Einspruchsfrist läuft am 21.06.16 ab!
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Wenn zwischen dem 1. November 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist und ich kann dem Ganzen widersprechen.

Ich kann die alte Finanzierung rückabwickeln, ein neues Darlehen für die Restschuld aufnehmen und vom aktuellen Rekordtief der Bauzinsen profitieren. Hinzu kommt noch der Nutzungsersatz, weil die Bank mit den Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf wirtschaften konnte.

Hat sich schon  einer von Euch mit der Bank  "angelegt" d.h. widerrufen bzw. rückabgewickelt und kann berichten???

Die Einspruchsfrist läuft am 21.06.16 ab!
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Ergänzen muss man unbedingt, dass für entsprechende Verträge von 2010 bis März 2016 ein "ewiges" Widerrufsrecht gilt, also ohne die Befristung auf den 21. Juni 2016.
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Danke für den Hinweis!  

Ich lasse gerade überprüfen, hatte zu spät Kenntnis davon. 1 Jahr niedrigere Zinsen könnte ich noch erhalten und  Nutzungsersatz für rückwirkend zu viel bezahlte Zinsen. Wenn dem, müsste ich überlegen, das sehr gut Geschäftsverhältnis, was u.a. keinerlei übliche Gebühren etc. beinhaltet, wäre sicherlich zu Ende.
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Danke für den Hinweis!  

Ich lasse gerade überprüfen, hatte zu spät Kenntnis davon. 1 Jahr niedrigere Zinsen könnte ich noch erhalten und  Nutzungsersatz für rückwirkend zu viel bezahlte Zinsen. Wenn dem, müsste ich überlegen, das sehr gut Geschäftsverhältnis, was u.a. keinerlei übliche Gebühren etc. beinhaltet, wäre sicherlich zu Ende.
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Ich würde an deiner Stelle erst tatsächlich kündigen wenn du eine neue Bank gefunden hast die das ganze finanziert.

Es gibt eine vielzahl an Geschäftsbanken die mit Kunden, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen aussteigen, keine Geschäfte mehr machen.
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Ich würde an deiner Stelle erst tatsächlich kündigen wenn du eine neue Bank gefunden hast die das ganze finanziert.

Es gibt eine vielzahl an Geschäftsbanken die mit Kunden, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen aussteigen, keine Geschäfte mehr machen.
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Ja, das ist stimmig, habe aber schon vorgefühlt und muss kein Bauchweh haben.

Ein RA der VBZ wird prüfen. Dann stellt sich noch die Frage wie hoch könnte der "Rückfluss" sein?
Ich werde die bisher sehr gute Geschäftsbeziehung nicht so leicht aufs Spiel setzen.
Daher Kündigung natürlich erst zu guter Letzt, wenn alles "geregelt" ist.


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