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Gebühren für "Print@home"-Tickets unzulässig

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Das LG Bremen hat der Verbraucherzentrale NRW Recht gegeben, dass Gebühren für "Print@Home"-Tickets unzulässig sind.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen Eventim geklagt.
Diese muss den Geschädigten nun diese Gebühren zurückerstatten.

Auch die Eintracht arbeitet ja bekanntlich mit diesen nun als unzulässig festgestellen Gebühren und dürfte sich wohl jetzt auch auf eine Rückforderungswelle einstellen, wenn die Betroffenen nicht zu bequem sind.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/zusatzkosten-beim-online-tickethaendler-eventim

Eine Stellungnahme von Herrn Reschke halte ich hier für angebracht!
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noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Etwas gedulden müssen wir uns noch.
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Wo bitte steht denn da, dass die bisher erhobenen Gebühren zurückerstattet werden müssen?
Und falls das tatsächlich so sein sollte, mit welcher Begründung, wenn es vorher so nicht geregelt war?


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