ich bräuchte mal die Hilfe eines Fachmanns. Ich habe am Dienstag bei eventim Karten bestellt. Dummerweise hat sich kurz darauf ergeben, dass wir an dem Termin (7.12.) nicht können. Ich habe noch am gleichen Tag zunächst telefonisch, dann per Mail versucht die Bestellung zu stornieren. Laut eventim ist das nicht möglich. Haben die recht?
"Das heißt, soweit die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht."
ich bräuchte mal die Hilfe eines Fachmanns. Ich habe am Dienstag bei eventim Karten bestellt. Dummerweise hat sich kurz darauf ergeben, dass wir an dem Termin (7.12.) nicht können. Ich habe noch am gleichen Tag zunächst telefonisch, dann per Mail versucht die Bestellung zu stornieren. Laut eventim ist das nicht möglich. Haben die recht?
"Das heißt, soweit die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht."
"Das heißt, soweit die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht."
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Telefonische Bestellung, da die Rollikarten online nicht buchbar waren.
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Telefonische Bestellung, da die Rollikarten online nicht buchbar waren.
Man beruft sich darauf, dass das Fernabsatzgesetz, dass ein grundsätzliches Rückgaberecht einräumt, nicht auf "terminbezogene Produkte zwecks Freizeitgestaltung" anwendbar ist gemaess § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB
"Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge.... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
Steht so praktisch auf fast allen Ticketportalen...
Ich glaube, Du bestätigst doch vor dem Kauf explizit per Häkchen, dass Du auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtest. So war es jedenfalls bei meiner letzten Kartenbestellung.
Telefonische Bestellung, da die Rollikarten online nicht buchbar waren.
Man beruft sich darauf, dass das Fernabsatzgesetz, dass ein grundsätzliches Rückgaberecht einräumt, nicht auf "terminbezogene Produkte zwecks Freizeitgestaltung" anwendbar ist gemaess § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB
"Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge.... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
Steht so praktisch auf fast allen Ticketportalen...
Nach meinem Einwand, dass ich die Karten telefonisch bestellt habe und nicht über die besonderen AGB aufgeklärt wurde, verbunden mit mit dem Hinweis, dass meine nächste Kontaktaufnahme per Anwalt erfolgt, wurde mir "aus Kulanz" die kostenlose Stornierung angeboten. Die Portokosten von 7,50 Euro könnten jedoch nicht ersetzt werden. Eh schon Wahnsinn, dass der Laden pro Buchung mit der Buchungsgebühr von 3 Euro und den o.a. Bearbeitungs- und Portokosten mehr als 10 Euro kassiert.
Nach meinem Einwand, dass ich die Karten telefonisch bestellt habe und nicht über die besonderen AGB aufgeklärt wurde, verbunden mit mit dem Hinweis, dass meine nächste Kontaktaufnahme per Anwalt erfolgt, wurde mir "aus Kulanz" die kostenlose Stornierung angeboten. Die Portokosten von 7,50 Euro könnten jedoch nicht ersetzt werden. Eh schon Wahnsinn, dass der Laden pro Buchung mit der Buchungsgebühr von 3 Euro und den o.a. Bearbeitungs- und Portokosten mehr als 10 Euro kassiert.
Kannst letztlich dann aber doch froh sein, da leider Eventim hier im Recht war und es eigentlich auch nichts mit besonderen AGB´s zu tun hatte, da es hier den gesetzlichen Ausschluss gibt.
Nach meinem Einwand, dass ich die Karten telefonisch bestellt habe und nicht über die besonderen AGB aufgeklärt wurde, verbunden mit mit dem Hinweis, dass meine nächste Kontaktaufnahme per Anwalt erfolgt, wurde mir "aus Kulanz" die kostenlose Stornierung angeboten. Die Portokosten von 7,50 Euro könnten jedoch nicht ersetzt werden. Eh schon Wahnsinn, dass der Laden pro Buchung mit der Buchungsgebühr von 3 Euro und den o.a. Bearbeitungs- und Portokosten mehr als 10 Euro kassiert.
Nach meinem Einwand, dass ich die Karten telefonisch bestellt habe und nicht über die besonderen AGB aufgeklärt wurde, verbunden mit mit dem Hinweis, dass meine nächste Kontaktaufnahme per Anwalt erfolgt, wurde mir "aus Kulanz" die kostenlose Stornierung angeboten. Die Portokosten von 7,50 Euro könnten jedoch nicht ersetzt werden. Eh schon Wahnsinn, dass der Laden pro Buchung mit der Buchungsgebühr von 3 Euro und den o.a. Bearbeitungs- und Portokosten mehr als 10 Euro kassiert.
Kannst letztlich dann aber doch froh sein, da leider Eventim hier im Recht war und es eigentlich auch nichts mit besonderen AGB´s zu tun hatte, da es hier den gesetzlichen Ausschluss gibt.
ich bräuchte mal die Hilfe eines Fachmanns. Ich habe am Dienstag bei eventim Karten bestellt. Dummerweise hat sich kurz darauf ergeben, dass wir an dem Termin (7.12.) nicht können. Ich habe noch am gleichen Tag zunächst telefonisch, dann per Mail versucht die Bestellung zu stornieren. Laut eventim ist das nicht möglich. Haben die recht?
http://forum.e-recht24.de/14586-online-ticketkauf-sofortige-stornierung.html
Auf eventim verweisen sie auch auf diesen Ausschluss vom Widerrufsrecht.
http://www.eventim.de/tservice.dll?affiliate=EVE&doc=feature%2FhelpContact%2Fdetails&fun=thelpcontent&hilfeid=53
Sie bieten als Alternative die Einstellung der Tickets zwecks Weiterverkaufs an
http://www.eventim.de/tservice.dll?affiliate=EVE&doc=feature%2FhelpContact%2Fdetails&fun=thelpcontent&hilfeid=52
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, da ich kein juristisches Fachwissen habe.
http://www.eventim.de/tickets.html?affiliate=EVE&doc=info/terms
ich bräuchte mal die Hilfe eines Fachmanns. Ich habe am Dienstag bei eventim Karten bestellt. Dummerweise hat sich kurz darauf ergeben, dass wir an dem Termin (7.12.) nicht können. Ich habe noch am gleichen Tag zunächst telefonisch, dann per Mail versucht die Bestellung zu stornieren. Laut eventim ist das nicht möglich. Haben die recht?
http://forum.e-recht24.de/14586-online-ticketkauf-sofortige-stornierung.html
Auf eventim verweisen sie auch auf diesen Ausschluss vom Widerrufsrecht.
http://www.eventim.de/tservice.dll?affiliate=EVE&doc=feature%2FhelpContact%2Fdetails&fun=thelpcontent&hilfeid=53
Sie bieten als Alternative die Einstellung der Tickets zwecks Weiterverkaufs an
http://www.eventim.de/tservice.dll?affiliate=EVE&doc=feature%2FhelpContact%2Fdetails&fun=thelpcontent&hilfeid=52
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, da ich kein juristisches Fachwissen habe.
http://www.eventim.de/tickets.html?affiliate=EVE&doc=info/terms
CTS Eventim in der Kritik-Missbrauch der Marktmacht
"Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge.... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
Steht so praktisch auf fast allen Ticketportalen...
"Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge.... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
Steht so praktisch auf fast allen Ticketportalen...
CTS Eventim in der Kritik-Missbrauch der Marktmacht