Liebe Leute, ich habe ein Samsung SGH e2501, das ich sehr gerne hab und mit dem ich sehr zufrieden bin. Leider ist am Slider etwas kaputt, ich vermute einen Kabelbruch, dadurch ist es unbrauchbar.
Garantie ist noch vorhanden, habe das Telefon eingeschickt, kam unbehandelt zurück: Samsung hat keine Ersatzteile mehr und den Support eingestellt. Bitte an den Händler wenden. Dieser ist ein typischer Amazononlineshop für Mobitelefone usw.
Jetzt meine Frage: Habe ich beim Händler noch eine Möglichkeit, da was zu machen, im Hinblick auf die noch bestehende Garantie? Kollege meinte, ich bekäme sogar ein neues Handy, aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Liebe Leute, ich habe ein Samsung SGH e2501, das ich sehr gerne hab und mit dem ich sehr zufrieden bin. Leider ist am Slider etwas kaputt, ich vermute einen Kabelbruch, dadurch ist es unbrauchbar.
Garantie ist noch vorhanden, habe das Telefon eingeschickt, kam unbehandelt zurück: Samsung hat keine Ersatzteile mehr und den Support eingestellt. Bitte an den Händler wenden. Dieser ist ein typischer Amazononlineshop für Mobitelefone usw.
Jetzt meine Frage: Habe ich beim Händler noch eine Möglichkeit, da was zu machen, im Hinblick auf die noch bestehende Garantie? Kollege meinte, ich bekäme sogar ein neues Handy, aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Klasse, vielen Dank für diesen Hinweis!!1 Der Händler sagt nämlich, die Garantie stellt der Hersteller aus und nicht der Händler. Wenn der Hersteller den Support einstellt, kann der Händler nichts machen.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Klasse, vielen Dank für diesen Hinweis!!1 Der Händler sagt nämlich, die Garantie stellt der Hersteller aus und nicht der Händler. Wenn der Hersteller den Support einstellt, kann der Händler nichts machen.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Der Händler sagt nämlich, die Garantie stellt der Hersteller aus und nicht der Händler. Wenn der Hersteller den Support einstellt, kann der Händler nichts machen.
Damit dürfte der Händler wohl recht haben. Was auch richtig ist. Stell Dir mal vor, Du hast als Händler 1000 Stück verkauft und der Hersteller sagt "Garantie? Ach nö, wenden Sie sich mal schön an den Händler". Da würdest Du Dich auch bedanken und vielleicht sogar über die Wupper gehen.
Faktisch musst Du also versuchen, Deinen Garantieleistung beim Hersteller durchzusetzen. Im Zweifel muss er Dir wohl ein Ersatzgerät stellen. Ich drücke Dir die Daumen.
Frag doch mal bei Samsung, ob Sie Dir eine Altnernative anbieten (können). Das Ding war seit 2009 auf dem Markt. Wann wurde der Vertrieb durch Samsung eingestellt? 2011? 2012?
Klar, dass die für so olle Brocken keine Ersatzteile mehr haben.
Frag doch mal den Händler nach "Wandlung". ... wenn das gerät allerdings älter als 6 Monate ist, ist m.E. der Händler aus derSache komplett raus.
Anders als bei Automobilen sind die Hersteller wohl auch nicht zur Bevorratung von teilen verpflichtet.
Wenn dein herz so dran hängt: kauf auf eBay ein neues Gebrauchtes für kleines Geld.
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Klasse, vielen Dank für diesen Hinweis!!1 Der Händler sagt nämlich, die Garantie stellt der Hersteller aus und nicht der Händler. Wenn der Hersteller den Support einstellt, kann der Händler nichts machen.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Der Händler sagt nämlich, die Garantie stellt der Hersteller aus und nicht der Händler. Wenn der Hersteller den Support einstellt, kann der Händler nichts machen.
Damit dürfte der Händler wohl recht haben. Was auch richtig ist. Stell Dir mal vor, Du hast als Händler 1000 Stück verkauft und der Hersteller sagt "Garantie? Ach nö, wenden Sie sich mal schön an den Händler". Da würdest Du Dich auch bedanken und vielleicht sogar über die Wupper gehen.
Faktisch musst Du also versuchen, Deinen Garantieleistung beim Hersteller durchzusetzen. Im Zweifel muss er Dir wohl ein Ersatzgerät stellen. Ich drücke Dir die Daumen.
Ah, sehr schön. Eine neue Runde von " juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten". Gleich mal eine kleine Hilfestellung: Die Kenntnis die Sachverhalts ist oft nützlich. Darum die Fragen: Wann wurde das Handy gekauft? Wie lange läuft die Herstellergarantie noch? Was beinhaltet die Garantie?
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Ah, sehr schön. Eine neue Runde von " juristische Laien versuchen, die Rechtslage zu erraten". Gleich mal eine kleine Hilfestellung: Die Kenntnis die Sachverhalts ist oft nützlich. Darum die Fragen: Wann wurde das Handy gekauft? Wie lange läuft die Herstellergarantie noch? Was beinhaltet die Garantie?
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
Bei uns war es auch immer so. Beim Fachhändler abgeben , wenn dann der Hersteller sowas sagt wie bei dir oder eben eine Reperatur sich nicht lohnt kriegst du eine Gutschrift im Wert des Handys und suchst dir ein neues aus!
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
Knueller schrieb: Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern. Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe. Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig. Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen? "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
Knueller schrieb: Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern. Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe. Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig. Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen? "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen? "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Selbstverständlich ist in Punkt 2 die vertragliche Anspruchsgrundlage zu sehen. Und bezüglich des "freiwillig" kann man den Verkäufer mal fragen, wie er denn den Ausdruck "verpflichtet sich" interpretiert und ob er die Ansicht teilt, das bewusst falsche Angaben zur Garantie den Verdacht auf versuchten Betrug begründen können? Allerdings muss eines klar sein: Der Anspruch muss fristgerecht gegenüber dem Verpflichteten geltend gemacht werden, und dass ist hier der Hersteller, nicht der Verkäufer.
Knueller schrieb: Hallo Stefan und alle anderen, danke für die Rückmeldungen. Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Na, da sind wir doch schon weiter. Also besteht ein Anspruch auf Gewährleistung, allerdings muss wegen Überschreitung der 6-Monats-Grenze vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Da hilft ein Blick ins Internet, ob der jeweilige Fehler bekannt ist und auch bei anderen auftritt.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern. Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe. Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig. Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen? "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen? "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Selbstverständlich ist in Punkt 2 die vertragliche Anspruchsgrundlage zu sehen. Und bezüglich des "freiwillig" kann man den Verkäufer mal fragen, wie er denn den Ausdruck "verpflichtet sich" interpretiert und ob er die Ansicht teilt, das bewusst falsche Angaben zur Garantie den Verdacht auf versuchten Betrug begründen können? Allerdings muss eines klar sein: Der Anspruch muss fristgerecht gegenüber dem Verpflichteten geltend gemacht werden, und dass ist hier der Hersteller, nicht der Verkäufer.
Also, jetzt habe ich nochmal mit dem Händler telefoniert. Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke! Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Das halte ich für eine sehr vernünftige Einstellung. Hast du übrigens gehört, dass der Eiserne Steg zu verkaufen ist? Ich kann dir da einen sehr guten Preis machen. Entweder du nimmst dann Brückenzoll, oder du hast ein schönes Geschenk für deine Freundin zu Weihnachten. Mehr per PN...
Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Das halte ich für eine sehr vernünftige Einstellung. Hast du übrigens gehört, dass der Eiserne Steg zu verkaufen ist? Ich kann dir da einen sehr guten Preis machen. Entweder du nimmst dann Brückenzoll, oder du hast ein schönes Geschenk für deine Freundin zu Weihnachten. Mehr per PN...
Also, jetzt habe ich nochmal mit dem Händler telefoniert. Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke! Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Das halte ich für eine sehr vernünftige Einstellung. Hast du übrigens gehört, dass der Eiserne Steg zu verkaufen ist? Ich kann dir da einen sehr guten Preis machen. Entweder du nimmst dann Brückenzoll, oder du hast ein schönes Geschenk für deine Freundin zu Weihnachten. Mehr per PN...
Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Das halte ich für eine sehr vernünftige Einstellung. Hast du übrigens gehört, dass der Eiserne Steg zu verkaufen ist? Ich kann dir da einen sehr guten Preis machen. Entweder du nimmst dann Brückenzoll, oder du hast ein schönes Geschenk für deine Freundin zu Weihnachten. Mehr per PN...
Also, jetzt habe ich nochmal mit dem Händler telefoniert. Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke! Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Das halte ich für eine sehr vernünftige Einstellung. Hast du übrigens gehört, dass der Eiserne Steg zu verkaufen ist? Ich kann dir da einen sehr guten Preis machen. Entweder du nimmst dann Brückenzoll, oder du hast ein schönes Geschenk für deine Freundin zu Weihnachten. Mehr per PN...
Vor ca. 2 Monaten habe ich ein gebrauchtes Surface pro 4 Tablet bei lapstore.de gekauft. Nach ca. 2 Wochen moderatem Einsatz funktionierte der Minidisplayport nicht mehr, also habe ich es zurückgeschickt, um es überprüfen zu lassen. Jetzt kam die Antwort: Es läge ein mechanischer Schaden vor, außerdem habe man festgestellt, dass Wasser durch die Lüftungsschlitze eingedrungen sei. Deshalb könne man keine Garantie (?) gewähren, außerdem seien die Ports eben empfindlich. Da ich unsachgemäßen Gebrauch definitiv ausschließen kann, habe ich jetzt zwei Fragen:
1. Sind die Minidiplayports bei Microsoftrechnern wirklich so empfindlich. Ich habe den plug immer korrekt eingesteckt, nie einen mechanischen Widersztand gespürt und auch nix abgeknickt usw.
2. Handelt es sich hier nicht eigentlich um einen Gewährleistungsfall, bei dem der Händler beweisen muss, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Dieser behauptet, ich hätte ja angegeben, es habe vorher funktioniert, also müsse ich der Verursacher sein. Aber das ist doch bei 99% aller Gewährleistungsfälle der Fall, dass es eine Zeitlang funktoniert hat. Muss ich mich damit zufrieden geben?
Vielleicht hat der ein oder die andere ja einen Tipp...
Habe keine juristische Ahnung, aber die 95.98% zufriedene Kunden, die der Laden aus seiner Homepage vermeldet, beißen sich sehr mit den 43% Ungenügend bei https://de.trustpilot.com/review/www.lapstore.de. Und diese Unzufrieden dort klingen deinem Problem alle recht ähnlich.
Habe keine juristische Ahnung, aber die 95.98% zufriedene Kunden, die der Laden aus seiner Homepage vermeldet, beißen sich sehr mit den 43% Ungenügend bei https://de.trustpilot.com/review/www.lapstore.de. Und diese Unzufrieden dort klingen deinem Problem alle recht ähnlich.
Nachtrag: Ich habe mir jetzt mal einige Bewertungen durchgelesen. Da gibt es einige, denen es genauso ergangen ist wie mir. Bleibt die Frage, lohnt sich da ein Anwalt...?
Nachtrag: Ich habe mir jetzt mal einige Bewertungen durchgelesen. Da gibt es einige, denen es genauso ergangen ist wie mir. Bleibt die Frage, lohnt sich da ein Anwalt...?
ich habe ein Samsung SGH e2501, das ich sehr gerne hab und mit dem ich sehr zufrieden bin.
Leider ist am Slider etwas kaputt, ich vermute einen Kabelbruch, dadurch ist es unbrauchbar.
Garantie ist noch vorhanden, habe das Telefon eingeschickt, kam unbehandelt zurück: Samsung hat keine Ersatzteile mehr und den Support eingestellt. Bitte an den Händler wenden. Dieser ist ein typischer Amazononlineshop für Mobitelefone usw.
Jetzt meine Frage: Habe ich beim Händler noch eine Möglichkeit, da was zu machen, im Hinblick auf die noch bestehende Garantie? Kollege meinte, ich bekäme sogar ein neues Handy, aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Weiß jemand was?
Danke und Grüße,
K
Womöglich erledigt sich die Frage dadurch schon.
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
ich habe ein Samsung SGH e2501, das ich sehr gerne hab und mit dem ich sehr zufrieden bin.
Leider ist am Slider etwas kaputt, ich vermute einen Kabelbruch, dadurch ist es unbrauchbar.
Garantie ist noch vorhanden, habe das Telefon eingeschickt, kam unbehandelt zurück: Samsung hat keine Ersatzteile mehr und den Support eingestellt. Bitte an den Händler wenden. Dieser ist ein typischer Amazononlineshop für Mobitelefone usw.
Jetzt meine Frage: Habe ich beim Händler noch eine Möglichkeit, da was zu machen, im Hinblick auf die noch bestehende Garantie? Kollege meinte, ich bekäme sogar ein neues Handy, aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Weiß jemand was?
Danke und Grüße,
K
Womöglich erledigt sich die Frage dadurch schon.
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Womöglich erledigt sich die Frage dadurch schon.
Klingt zwar ein wenig verrückt, mal da nachzufragen wo man am ehesten eine Antwort bekommt, macht aber Sinn.
Sollte die Anwort unzufriedenstellend sein, kannst Du ja immer noch gezielt nachfragen, was Du noch machen kannst.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Faktisch musst Du also versuchen, Deinen Garantieleistung beim Hersteller durchzusetzen. Im Zweifel muss er Dir wohl ein Ersatzgerät stellen. Ich drücke Dir die Daumen.
Das Ding war seit 2009 auf dem Markt. Wann wurde der Vertrieb durch Samsung eingestellt? 2011? 2012?
Klar, dass die für so olle Brocken keine Ersatzteile mehr haben.
Frag doch mal den Händler nach "Wandlung".
... wenn das gerät allerdings älter als 6 Monate ist, ist m.E. der Händler aus derSache komplett raus.
Anders als bei Automobilen sind die Hersteller wohl auch nicht zur Bevorratung von teilen verpflichtet.
Wenn dein herz so dran hängt:
kauf auf eBay ein neues Gebrauchtes für kleines Geld.
Das ist sie dementsprechend. Würde daher gerne gezielt nachfragen, was ich noch machen kann. Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?
Faktisch musst Du also versuchen, Deinen Garantieleistung beim Hersteller durchzusetzen. Im Zweifel muss er Dir wohl ein Ersatzgerät stellen. Ich drücke Dir die Daumen.
danke für die Rückmeldungen.
Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
danke für die Rückmeldungen.
Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
http://www.samsung.com/de/support/warranty/
danke für die Rückmeldungen.
Das Handy wurde (dummerweise, weil dadurch die Zeit ein wenig drängt) Mitte Dezember 2014 gekauft. Die Garantie läuft 24 Monate und sie enthält u.A. "2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit)."
In den Garantiebedingungen steht auch: "Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels hat an den Fachhändler zu erfolgen, der das Produkt ursprünglich verkauft hat."
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
http://www.samsung.com/de/support/warranty/
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern.
Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe.
Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig.
Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen?
"2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
Daneben haben wir aber selbstverständlich die Garantie. Die ist eine vertragliche Haftung, eine Nebenleistung aus dem Kaufvertrag. Deshalb kann der Verkäufer sie auch unter Bedingungen stellen. Sind das hier die Bedingungen, und sind sie erfùllt?
http://www.samsung.com/de/support/warranty/
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern.
Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe.
Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig.
Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen?
"2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
vielen Dank für die Hinweise - sorry, dass ich jetzt erst antworte, über das Wochenende kam ich nicht dazu, mich drum zu kümmern.
Meiner Ansicht nach sind die Bedingungen erfüllt. Vorbehaltlich dessen, dass ich die Vertragssprache richtig verstehe.
Was sind "normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen"? Bestimmt ist mir das Telefon im Alltag mal runtergefallen aber weder häufig noch mutwillig.
Die unter 5. aufgelisteten Fälle kann ich jedenfalls alle ausschließen.
Ich habe eben nochmal mit dem Händler telefoniert. Da hieß es zunächst wieder, dass die Garantieleistung seitens Samsung freiwilig sei und man da nur Sorry sagen könnte. Ließe sich sowas mit Punkt 2 der Bestimmung begründen?
"2. Samsung verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder nach Ermessen von Samsung das Produkt auszutauschen (Service-Austausch-Einheit). "
Man will sich jetzt nochmal drum kümmern und bis morgen Auskunft erteilen.
Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke!
Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke!
Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
Es ging wieder damit los, dass die Garantie freiwillig sei, das konnte ich nun kontern- danke!
Man zeigte sich dann kooperativ und verständnisvoll und nimmt das Gerät zur Weiterleitung an Samsung entgegen, dokumentiert die bisherige Kommunikation usw. Letzten Endes muss und wird Samsung entscheiden, was sie damit machen.
Ich werde das Handy jetzt nochmal einschicken und schauen, was passiert. Vermutlich könnte man sogar juristisch Rabatz machen, da ja offensichtlich die Garantiebedingung großzügig ausgelegt wird. Das ist mir die Sache dann aber auch nicht wert. Wenn da wieder nichts bei rum kommt, werd ich mich nicht weiter mit denen streiten.
ich denke, es passt hier rein.
Vor ca. 2 Monaten habe ich ein gebrauchtes Surface pro 4 Tablet bei lapstore.de gekauft. Nach ca. 2 Wochen moderatem Einsatz funktionierte der Minidisplayport nicht mehr, also habe ich es zurückgeschickt, um es überprüfen zu lassen. Jetzt kam die Antwort: Es läge ein mechanischer Schaden vor, außerdem habe man festgestellt, dass Wasser durch die Lüftungsschlitze eingedrungen sei. Deshalb könne man keine Garantie (?) gewähren, außerdem seien die Ports eben empfindlich. Da ich unsachgemäßen Gebrauch definitiv ausschließen kann, habe ich jetzt zwei Fragen:
1. Sind die Minidiplayports bei Microsoftrechnern wirklich so empfindlich. Ich habe den plug immer korrekt eingesteckt, nie einen mechanischen Widersztand gespürt und auch nix abgeknickt usw.
2. Handelt es sich hier nicht eigentlich um einen Gewährleistungsfall, bei dem der Händler beweisen muss, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Dieser behauptet, ich hätte ja angegeben, es habe vorher funktioniert, also müsse ich der Verursacher sein. Aber das ist doch bei 99% aller Gewährleistungsfälle der Fall, dass es eine Zeitlang funktoniert hat. Muss ich mich damit zufrieden geben?
Vielleicht hat der ein oder die andere ja einen Tipp...
Und diese Unzufrieden dort klingen deinem Problem alle recht ähnlich.
dummerweise hat mir eine Bekannte, die ich sehr schätze, den Laden empfohlen. Eigentlich kaufe ich meine Hardware immer neu.
Naja, wer billig kauft, kauft doppelt. Trotzdem würde ich denen gerne das Handwerk legen.
Und diese Unzufrieden dort klingen deinem Problem alle recht ähnlich.
dummerweise hat mir eine Bekannte, die ich sehr schätze, den Laden empfohlen. Eigentlich kaufe ich meine Hardware immer neu.
Naja, wer billig kauft, kauft doppelt. Trotzdem würde ich denen gerne das Handwerk legen.
dummerweise hat mir eine Bekannte, die ich sehr schätze, den Laden empfohlen. Eigentlich kaufe ich meine Hardware immer neu.
Naja, wer billig kauft, kauft doppelt. Trotzdem würde ich denen gerne das Handwerk legen.