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Frist zur Erfüllung / Geld zurück

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Hallo,
ich habe einen Vertrag bei einem Franchisegeber unterzeichnet und ein Teil davon beinhaltete diverse Leistungen eines Beraters. Die habe ich unterschrieben (im Mai), bezahlt (sofort) und nur zum Teil erhalten.
Mein Franchisegeber verhält sich hier recht seltsam, ich will diese Leistung nun auch von diesem Berater nicht mehr haben, der stellt sich aber absolut stur was eine Rückzahlung angeht ... zur Erbringung der Leistung müsste er sich mit mir treffen, wäre peinlich für ihn (nur ein Beispiel, es ist ein Steuerberater und er hat in meinem Businessplan mehrfach brutto und netto verwechselt .... sehr peinlicher Auftritt .... deswegen will ich ihn auch für den zweiten Teil eig. nicht mehr haben).
Nun möchte ich die bezahlten 1200 € nicht in den Wind schießen, möchte ihm quasi eine Frist zur Erfüllung setzen. Ich habe hier 14 Tage im Kopf, ist dem so ? Auch bei Gewerbetreibenden ? Reicht da eine Frist um anschließend einen Anwalt damit zu betrauen ?
Jemand nen goldenen Tipp ? Wie gesagt, wenn er seine Pflicht erfüllt, muss ich eben durch .... nehme ich auch ... und wenn ich es nur mache, um einen Tag seiner Zeit zu verbrennen .... ich schicke dann einen Praktikanten hin der es sich anhört, aber ignorieren möchte ich das Thema nicht (er ignoriert es).
Ich habe ihn mehrfach um einen Termin und generell um mehr Infos gebeten, da kam nie etwas fundiertes (Termin nie, Info wurde ich auf die Homepage von Datev verwiesen.... klasse Service).
Danke
Chris

P.S. ich würde ihm gern die Frist so setzen, dass er sie nichtg einhalten kann weil eben als Steuerberater es fies ist über den Jahreswechsel .... aber sind 14 Tage oder 4 Wochen nötig ? Was meint ihr ?
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Hallo,
ich habe einen Vertrag bei einem Franchisegeber unterzeichnet und ein Teil davon beinhaltete diverse Leistungen eines Beraters. Die habe ich unterschrieben (im Mai), bezahlt (sofort) und nur zum Teil erhalten.
Mein Franchisegeber verhält sich hier recht seltsam, ich will diese Leistung nun auch von diesem Berater nicht mehr haben, der stellt sich aber absolut stur was eine Rückzahlung angeht ... zur Erbringung der Leistung müsste er sich mit mir treffen, wäre peinlich für ihn (nur ein Beispiel, es ist ein Steuerberater und er hat in meinem Businessplan mehrfach brutto und netto verwechselt .... sehr peinlicher Auftritt .... deswegen will ich ihn auch für den zweiten Teil eig. nicht mehr haben).
Nun möchte ich die bezahlten 1200 € nicht in den Wind schießen, möchte ihm quasi eine Frist zur Erfüllung setzen. Ich habe hier 14 Tage im Kopf, ist dem so ? Auch bei Gewerbetreibenden ? Reicht da eine Frist um anschließend einen Anwalt damit zu betrauen ?
Jemand nen goldenen Tipp ? Wie gesagt, wenn er seine Pflicht erfüllt, muss ich eben durch .... nehme ich auch ... und wenn ich es nur mache, um einen Tag seiner Zeit zu verbrennen .... ich schicke dann einen Praktikanten hin der es sich anhört, aber ignorieren möchte ich das Thema nicht (er ignoriert es).
Ich habe ihn mehrfach um einen Termin und generell um mehr Infos gebeten, da kam nie etwas fundiertes (Termin nie, Info wurde ich auf die Homepage von Datev verwiesen.... klasse Service).
Danke
Chris

P.S. ich würde ihm gern die Frist so setzen, dass er sie nichtg einhalten kann weil eben als Steuerberater es fies ist über den Jahreswechsel .... aber sind 14 Tage oder 4 Wochen nötig ? Was meint ihr ?
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Bezüglich der juristisch richtigen Frist gegenüber dem Steuerberater habe ich tatsächlich den goldenen Tip: Die angemessene.
Entschuldige den Scherz, aber ich will dir damit etwas sagen. Nämlich, dass sich ohne Kenntnis des Sachverhalts und der vertraglichen Grundlage hier gar nichts sagen lässt. Ich bin mir auch einigermaßen sicher, dass dein Problem gar nicht die Länge der angemessenen Frist ist, sondern was du unter Fristsetzung als Nachleistung verlangen kannst. Also: Um den Gang zum Anwalt kommst du nicht herum. Allerdings hast du ein Problem: Du bist damit viel zu spät.
Im Grunde hat dir dein Franchisegeber damit, dass er dir den Steuerberater aufgedrückt hat, einen wertvollen Hinweis gegegeben: Du brauchst Beratung. Und hättest du ein Budget z.B. in Höhe von den fraglichen 1.200 Öcken zum richtigen Zeitpunkt, nämlich vor Abschluss des Franchisevertrages, für Rechtsberatung eingesetzt, hättest du entweder dein jetziges Problem gar nicht oder zumindest einen Anwalt an der Hand, der sich mit der Sache bereits gut auskennt und dir weiterhelfen könnte. So musst du eben jetzt einen finden.
Jetzt hilft es nicht, über verschüttete Milch zu klagen. Das Forum ist für solche gewerblichen Rechtsfragen allerdings der ganz falsche Ort. Viel Glück für die Sache!


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