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Frage zum Bußgeld/Gerichtsverfahren (Verkehrsrecht)

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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage. Wenn man ein Bußgeld auferlegt bekommen hat und dagegen vorgegangen ist, jetzt einen Gerichtstermin hat, kann man dann jetzt immer noch das Bußgeld akzeptieren und zahlen, um den Gerichtstermin zu vermeiden?

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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage. Wenn man ein Bußgeld auferlegt bekommen hat und dagegen vorgegangen ist, jetzt einen Gerichtstermin hat, kann man dann jetzt immer noch das Bußgeld akzeptieren und zahlen, um den Gerichtstermin zu vermeiden?

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Selbstversändlich kannst Du einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jederzeit zurücknehmen, sogar noch im Termin vor Gericht.
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Also auch jetzt noch, wenn ich da anrufe und sage, ich möchte das Bußgeld zahlen? Weil da nirgends dabei steht, das man es noch zahlen kann, sondern nur der Termin steht da.
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Also, das Gericht hätte es schon gerne schriftlich von dir. Anrufe, Rauchzeichen oder Flaggensignale reichen nicht aus. Du schreibst einfach deinen Namen und Anschrift, das Aktenzeichen und das Datum, dann: "In obengenanntem Bußgeldverfahren nehme ich den Einspruch zurück", Unterschrift drunter, und ab ans Gericht. Wenn es eilt, am Besten per Fax.
Dann kannst du abwarten, bis du eine neue Zahlungsaufforderung bekommst - es werden ja noch ein bisschen Gebühren dazukommen.


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