Ist Jemand unter Euch der bei einem KFZ-Versicherer/Schadensabteilung arbeitet?
Es geht um einen KFZ-Unfall wo der eine Beteiligte, bedingt durch eine Straßensperre, rückwärts setzen musste, der andere Beteiligte aus einer Hofausfahrt rausscherte und mit dem Rückwärtsfahrenden zusammenstieß.
Rein gefühlt würde ich sagen, dass jeder seinen Schaden selber bezahlen sollte. Vor Gericht läuft das eh meistens so, dass in so gelagerten Fällen niemand die Alleinschuld bekommt. Und der ganze Ärger drumherum lohnt sich kaum.
Ist Jemand unter Euch der bei einem KFZ-Versicherer/Schadensabteilung arbeitet?
Es geht um einen KFZ-Unfall wo der eine Beteiligte, bedingt durch eine Straßensperre, rückwärts setzen musste, der andere Beteiligte aus einer Hofausfahrt rausscherte und mit dem Rückwärtsfahrenden zusammenstieß.
Rein gefühlt würde ich sagen, dass jeder seinen Schaden selber bezahlen sollte. Vor Gericht läuft das eh meistens so, dass in so gelagerten Fällen niemand die Alleinschuld bekommt. Und der ganze Ärger drumherum lohnt sich kaum.
Möchte das Ergebnis nicht vorenthalten. Ich verstehe es nicht, zumal Versicherer des Rückwärtsfahrenden, wörtlich erklärte: "Wäre der Rückwärtsfahrende, vorwärts gefahren, hätte der aus der Hofausfahrt zu 100% Schuld. So wird es aufgeteilt werden, die %-Sätze können unterschiedlich je Versicherer sein."
So kommen nach der STVO § 10 (Sorgfaltspflicht aus Garten/Hofeinfahrt) und § 9 Absatz 5 (Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden) zum tragen d.h.
Die Versicherung des Rückwärtsfahrenden urteilt 50:50%
Die Versicherung von dem aus der Hofausfahrt sieht die Schuld bei ihm zu 60:40%
Es geht um einen KFZ-Unfall wo der eine Beteiligte, bedingt durch eine Straßensperre, rückwärts setzen musste, der andere Beteiligte aus einer Hofausfahrt rausscherte und mit dem Rückwärtsfahrenden zusammenstieß.
Ich dachte hier würde § 10 der STVO greifen.
Vlt. hat hier Jemand Ahnung von dem Ganzen!
Es geht um einen KFZ-Unfall wo der eine Beteiligte, bedingt durch eine Straßensperre, rückwärts setzen musste, der andere Beteiligte aus einer Hofausfahrt rausscherte und mit dem Rückwärtsfahrenden zusammenstieß.
Ich dachte hier würde § 10 der STVO greifen.
Vlt. hat hier Jemand Ahnung von dem Ganzen!
"Wäre der Rückwärtsfahrende, vorwärts gefahren, hätte der aus der Hofausfahrt zu 100% Schuld.
So wird es aufgeteilt werden, die %-Sätze können unterschiedlich je Versicherer sein."
So kommen nach der STVO § 10 (Sorgfaltspflicht aus Garten/Hofeinfahrt) und § 9 Absatz 5 (Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden) zum tragen d.h.
Die Versicherung des Rückwärtsfahrenden urteilt 50:50%
Die Versicherung von dem aus der Hofausfahrt sieht die Schuld bei ihm zu 60:40%