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Rechtliche Frage zu Verkauf bei ebay

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Ich habe am 28.05.2017 ein Festival Ticket über ebay verkauft. Das Festival war am 10.06.2017
Nachdem am 01.06.2017 immer noch kein Geldeingang zu verzeichnen war, hatte ich den Käufer angeschrieben. Darauf erhielt ich die Mail, dass es im Alltag untergegangen ist und umgehend überwiesen wurde. Am 02.06.2017 ist das Geld eingegangen und ich habe es am gleichen Tag per Einwurfeinschreiben verschickt.

Am 09.06.2017 wurde mir geschrieben, dass da Ticket immer noch nicht angekommen sei und wurde drum gebeten ein Nachforschungsantrag aufzugeben, wenn das Ticket nicht reichtzeitig eintrifft. Am 17.06.2017 meldete sich die Käuferin erneut, dass das Ticket nicht angekommen ist. Daraufhin habe ich am 18.06.2017 ein Nachforschungsauftrag aufgegeben.
Siehe da am 21.06.2017 ist die Sendung nach 19 Tagen beim Empfänger angekommen.
Der Empfänger lässt nun nicht locker und will, dass ich die Post kontaktiere wegen Bezahlung des Tickets in Höhe von 30 €. Aus meiner Sicht gibt es keine große Chancen, das Ticket mittlerweile beim Empfänger eingetroffen ist...

Ich habe zwar nun die Post nochmal kontaktiert bzgl der Bezahlung des nicht brauchbaren Tickets, aber falls diese sich querstellt, hätte ich was zu befürchten, wenn mich der Käufer privatrechtlich anzeigen will?
Ich meine, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Rechtzeitig verschickt etc.
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Ich habe am 28.05.2017 ein Festival Ticket über ebay verkauft. Das Festival war am 10.06.2017
Nachdem am 01.06.2017 immer noch kein Geldeingang zu verzeichnen war, hatte ich den Käufer angeschrieben. Darauf erhielt ich die Mail, dass es im Alltag untergegangen ist und umgehend überwiesen wurde. Am 02.06.2017 ist das Geld eingegangen und ich habe es am gleichen Tag per Einwurfeinschreiben verschickt.

Am 09.06.2017 wurde mir geschrieben, dass da Ticket immer noch nicht angekommen sei und wurde drum gebeten ein Nachforschungsantrag aufzugeben, wenn das Ticket nicht reichtzeitig eintrifft. Am 17.06.2017 meldete sich die Käuferin erneut, dass das Ticket nicht angekommen ist. Daraufhin habe ich am 18.06.2017 ein Nachforschungsauftrag aufgegeben.
Siehe da am 21.06.2017 ist die Sendung nach 19 Tagen beim Empfänger angekommen.
Der Empfänger lässt nun nicht locker und will, dass ich die Post kontaktiere wegen Bezahlung des Tickets in Höhe von 30 €. Aus meiner Sicht gibt es keine große Chancen, das Ticket mittlerweile beim Empfänger eingetroffen ist...

Ich habe zwar nun die Post nochmal kontaktiert bzgl der Bezahlung des nicht brauchbaren Tickets, aber falls diese sich querstellt, hätte ich was zu befürchten, wenn mich der Käufer privatrechtlich anzeigen will?
Ich meine, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Rechtzeitig verschickt etc.
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Bei Käufen über Ebay gilt der Versendungskauf gem. § 447 BGB als vereinbart. Wenn du den Versand nachweisen kannst, was bei Einwurfeinschreiben ja der Fall ist, bist du aus dem Schneider.
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Bei Käufen über Ebay gilt der Versendungskauf gem. § 447 BGB als vereinbart. Wenn du den Versand nachweisen kannst, was bei Einwurfeinschreiben ja der Fall ist, bist du aus dem Schneider.
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Rechtlich hast du ja bereits eine Antwort bekommen.
Ganz allgemein zum Thema Versandversicherung (6. Haftung) noch die AGBs der Post:
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/dp_agb_brief-national_2017_online.pdf



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