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Rechtliche Frage (Strafrecht?!)

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Gude allerseits,

ich habe hier eine "nicht" hypothetische Frage welche sich auf eine Sache bezieht die jedoch Gott sei Dank nicht mir oder mir unmittelbaren angehörigen passiert ist.

Vorgeschichte:
Vor kurzem gab es wohl einen Nachbarschaftsstreit zwischen einer Partei und so ziemlich jedem im Umkreis seines Hauses (mehr oder weniger wirklich die gesamte Nachbarschaft). Im Grunde war es so dass diese eine Partei sich (wieso auch immer) mit den direkten Nachbarn verkracht hatte. Über einen längeren Zeitraum hat man sich beschimpft etc.. Das hatte nun dazu geführt dass die Partei (von dem der ursprüngliche Streit wohl ausging) mit 5 bzw. mehr Autos in der Nachbarschaft geparkt  und  auch Überwachungskameras installiert worden sind. Wegen den Überwachungskameras gab es wohl auch Streit da diese wohl nicht nur auf sein Grundstück gezeigt haben sondern auch Teile der Straße und den Eingang umliegender Häuser einsehen konnte. Die Nachbarn hatten sich beschwert aber die Polizei war machtlos und das Ordnungsamt konnte anscheinend erst mit einer Anordnung in das Haus um zu überprüfen was auf den Bändern war da die Person die Kameras wohl immer abgestellt hatte (Ordnungsamt muss sich wohl ankündingen).

Die Tat
Da die Nachbarn das Spiel wohl irgendwie auch nicht mitmachen wollten hatte die Gegnerische Partei einen Roller mit Abdeckung auf einen Parkplatz neben dem Haus des "Beschuldigten" geparkt. Das hat dem Autobesitzer nicht geschmeckt und er hat den Roller angehoben damit seine Frau (welche schon bereitstand) auf den Parkplatz parken kann. Der Eigentümer des Rollers hat das durch sein Fenster gesehen und ihn zur Rede gestellt und aufgefordert die Finger von seinem Eigentum zu lassen. Nach einem Wortgefecht und einem Handgemenge forderte er (also der Herr mit den Autos und Kameras) seine Frau auf ihn umzufahren bzw. anzufahren was diese auch wirklich getan hat.

Meine Frage
Das alles klingt schon ziemlich bescheuert aber mir stellt sich die Frage mit was man da wohl rechnen muss? Ich weiß auch, dass sich beide gegenseitig angezeigt haben. Ist dies nun eine schwere Körperverletzung oder gar versuchter Totschlag? Ich will das nicht überdramatisieren aber da das Auto in dem Fall ja als "Waffe" dient und die Dame nach Aufforderung ihres Mannes im beisein von vielen Zeugen die andere Person angefahren hat würde das für mich wirklich schon fast in die Kategorie fallen.

Für Satzbau-, Zeichensetzungs und Rechtschreibfehler entschuldige ich mich mal hier so

Grüße
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Gude allerseits,

ich habe hier eine "nicht" hypothetische Frage welche sich auf eine Sache bezieht die jedoch Gott sei Dank nicht mir oder mir unmittelbaren angehörigen passiert ist.

Vorgeschichte:
Vor kurzem gab es wohl einen Nachbarschaftsstreit zwischen einer Partei und so ziemlich jedem im Umkreis seines Hauses (mehr oder weniger wirklich die gesamte Nachbarschaft). Im Grunde war es so dass diese eine Partei sich (wieso auch immer) mit den direkten Nachbarn verkracht hatte. Über einen längeren Zeitraum hat man sich beschimpft etc.. Das hatte nun dazu geführt dass die Partei (von dem der ursprüngliche Streit wohl ausging) mit 5 bzw. mehr Autos in der Nachbarschaft geparkt  und  auch Überwachungskameras installiert worden sind. Wegen den Überwachungskameras gab es wohl auch Streit da diese wohl nicht nur auf sein Grundstück gezeigt haben sondern auch Teile der Straße und den Eingang umliegender Häuser einsehen konnte. Die Nachbarn hatten sich beschwert aber die Polizei war machtlos und das Ordnungsamt konnte anscheinend erst mit einer Anordnung in das Haus um zu überprüfen was auf den Bändern war da die Person die Kameras wohl immer abgestellt hatte (Ordnungsamt muss sich wohl ankündingen).

Die Tat
Da die Nachbarn das Spiel wohl irgendwie auch nicht mitmachen wollten hatte die Gegnerische Partei einen Roller mit Abdeckung auf einen Parkplatz neben dem Haus des "Beschuldigten" geparkt. Das hat dem Autobesitzer nicht geschmeckt und er hat den Roller angehoben damit seine Frau (welche schon bereitstand) auf den Parkplatz parken kann. Der Eigentümer des Rollers hat das durch sein Fenster gesehen und ihn zur Rede gestellt und aufgefordert die Finger von seinem Eigentum zu lassen. Nach einem Wortgefecht und einem Handgemenge forderte er (also der Herr mit den Autos und Kameras) seine Frau auf ihn umzufahren bzw. anzufahren was diese auch wirklich getan hat.

Meine Frage
Das alles klingt schon ziemlich bescheuert aber mir stellt sich die Frage mit was man da wohl rechnen muss? Ich weiß auch, dass sich beide gegenseitig angezeigt haben. Ist dies nun eine schwere Körperverletzung oder gar versuchter Totschlag? Ich will das nicht überdramatisieren aber da das Auto in dem Fall ja als "Waffe" dient und die Dame nach Aufforderung ihres Mannes im beisein von vielen Zeugen die andere Person angefahren hat würde das für mich wirklich schon fast in die Kategorie fallen.

Für Satzbau-, Zeichensetzungs und Rechtschreibfehler entschuldige ich mich mal hier so

Grüße
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Ich will die Sache mal so angehen: Wenn ein Jurist das Wort "Nachbarschaftsstreit" hört,  sträuben sich ihm alle Haare. Das sind so ziemlich die unbeliebtesten Sachen, mit denen man sich beschäfitgen muss. Aus diesem Grund beschließen: a) die beteiligten Rechtsanwälte, aus dem Unfug wenigstens ein gutes Honorar herauszuschlagen; B) der Staatsanwalt, die Sache vom Referendar bearbeiten zu lassen, zu "Ausbildungszwecken", und c) der Richter, in diese Sache so wenig Arbeit wie möglich zu stecken.
Und weil ich es ehrlich gesagt ähnlich sehe, und sich ohne Beweisaufnahme zu dem Kuddelmuddel (die Juristen nennen so etwas "Chaosgeschehen") sowieso nichts Vernünftiges  sagen lässt, und vor allem hier auch, wie du sagst, du und die deinen keine Aktien in der Sache haben, lasse ich es dabei bewenden.
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Ich will die Sache mal so angehen: Wenn ein Jurist das Wort "Nachbarschaftsstreit" hört,  sträuben sich ihm alle Haare. Das sind so ziemlich die unbeliebtesten Sachen, mit denen man sich beschäfitgen muss. Aus diesem Grund beschließen: a) die beteiligten Rechtsanwälte, aus dem Unfug wenigstens ein gutes Honorar herauszuschlagen; B) der Staatsanwalt, die Sache vom Referendar bearbeiten zu lassen, zu "Ausbildungszwecken", und c) der Richter, in diese Sache so wenig Arbeit wie möglich zu stecken.
Und weil ich es ehrlich gesagt ähnlich sehe, und sich ohne Beweisaufnahme zu dem Kuddelmuddel (die Juristen nennen so etwas "Chaosgeschehen") sowieso nichts Vernünftiges  sagen lässt, und vor allem hier auch, wie du sagst, du und die deinen keine Aktien in der Sache haben, lasse ich es dabei bewenden.
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Absolut richtig was du sagst und verständlich. Jedoch war das Auffordern des drauffahrens, das drauffahren selber klar zu hören, sehen und erkennen. Also etwas wo es nichts aber auch nichts umzudeuten gibt mit mehreren Zeugen. Daher meine Frage, kann das dann in die Richtung gehen und gibt es Konsequenzen au sso etwas mit dem Führerschein?

Danke dir aber aufjedenfall schon einmal für die Antwort und nen schönen Abend noch =)
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Absolut richtig was du sagst und verständlich. Jedoch war das Auffordern des drauffahrens, das drauffahren selber klar zu hören, sehen und erkennen. Also etwas wo es nichts aber auch nichts umzudeuten gibt mit mehreren Zeugen. Daher meine Frage, kann das dann in die Richtung gehen und gibt es Konsequenzen au sso etwas mit dem Führerschein?

Danke dir aber aufjedenfall schon einmal für die Antwort und nen schönen Abend noch =)
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Vielleicht hätte ich es deutlicher sagen müssen: Wegen des hier nicht zu klärenden Sachverhalts ist eine seriöse Aussage über die möglichen strafrechtlichen Folgen nicht möglich. Von Einstellung des Verfahrens (zB. wegen Nothilfe) bis zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, aber auch wegen versuchter Tötung kann alles drin sein. Bei einer entsprechenden Verurteilung ist mit Sicherheit auch der Lappen weg.


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