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NetzDG - Abschaffung der Meinungsfreiheit?

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jaja,

wenn Heiko Maas @dpa sagt ich zitiere und unterschreibe das auch was er ausdrücken will. Auszug Heiko Maas Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.
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Ffm60ziger schrieb:

jaja,

wenn Heiko Maas @dpa sagt ich zitiere und unterschreibe das auch was er ausdrücken will. Auszug Heiko Maas Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.


Das klingt jetzt wieder nach so einer Nebelkerze; sicher sind dies alles Straftatbestände, warum derartige Äußerungen aber Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer sein müssen, soll Herr Maas mir mal erklären...
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Ich halte das Ding für evident verfassungswidrig, gerade in Bezug auf Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Bestimmtheitsgebot, informelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung usw. usf..
Auch mit der Europarechtsvereinbarkeit scheint es nicht so weit her zu sein, wenn die EU-Kommission hier Dokumente dazu unter Verschluß hält und das mit der Begründung, daß eine Veröffentlichung das Vertrauen zwischen Deutschland und der Kommission beeinträchtigen könnte.

Und daß hier (mal wieder) die Gefahr der Einrichtung einer erweiterbaren Zensurinfrastruktur besteht, ist meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen.
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Kannst Du das mal ein wenig erläutern? Ich meine: irgendwie musst Du ja zu dem Schluss gekommen sein, warum das Gesetz z.B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig hältst.

Und was hat es mit dem Unterverschlusshalten auf sich. Konnte dazu ad hoc nichts finden. Woher hast Du das?

Danke!
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crasher1985 schrieb:

Ich würde sogar ganz spitz sagen ..das was man der AfD vorwirft (Abschaffung demokratischer Grundsätze) wird hier bereits still und heimlich durch durchgeführt.

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.
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Haliaeetus schrieb:

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.


Sicher ist das recht spitz formuliert aber wie würdest du es den nennen wenn ich in sozialen Medien nun überlegen muss was ich schreiben kann oder darf ohne das mich jemand meldet bzw. ein Algorithmus  prüft ob das stehen bleibt und sogar anschließend ob ich überhaupt noch schreiben darf,. (Sperren scheinen oft die Folge einen Tweets zu sein der gelöscht wird).

Und nein damit sind keine rassistischen Threads gemeint oder offensichtlich rechtswidrige Sachen sondern sowas wo sich z.B. jemand beleidigt fühlen kann. Beispiele dafür gibt es leider schon genug.

Ist es dann nicht so das man zumindest darüber sprechen muss inwiefern die Meinungsfreiheit noch vorhanden ist bzw. inwiefern diese beschnitten wird?

Interessant für mich wäre übrigens wie das ganze funktioniert. Ob es eine Art BadWord Filter gibt oder alles manuell entschieden wird?
Was mich wirklich nachdenklich stimmt sind die berichte das die Mitarbeiter in Dublin nicht mal richtig geschult wurden und eigentlich rein aus ihrer eigenen Gesinnungen und Meinungen handeln.
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Haliaeetus schrieb:

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.


Sicher ist das recht spitz formuliert aber wie würdest du es den nennen wenn ich in sozialen Medien nun überlegen muss was ich schreiben kann oder darf ohne das mich jemand meldet bzw. ein Algorithmus  prüft ob das stehen bleibt und sogar anschließend ob ich überhaupt noch schreiben darf,. (Sperren scheinen oft die Folge einen Tweets zu sein der gelöscht wird).

Und nein damit sind keine rassistischen Threads gemeint oder offensichtlich rechtswidrige Sachen sondern sowas wo sich z.B. jemand beleidigt fühlen kann. Beispiele dafür gibt es leider schon genug.

Ist es dann nicht so das man zumindest darüber sprechen muss inwiefern die Meinungsfreiheit noch vorhanden ist bzw. inwiefern diese beschnitten wird?

Interessant für mich wäre übrigens wie das ganze funktioniert. Ob es eine Art BadWord Filter gibt oder alles manuell entschieden wird?
Was mich wirklich nachdenklich stimmt sind die berichte das die Mitarbeiter in Dublin nicht mal richtig geschult wurden und eigentlich rein aus ihrer eigenen Gesinnungen und Meinungen handeln.
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crasher1985 schrieb:

Haliaeetus schrieb:

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.


Sicher ist das recht spitz formuliert aber wie würdest du es den nennen wenn ich in sozialen Medien nun überlegen muss was ich schreiben kann oder darf ohne das mich jemand meldet bzw. ein Algorithmus  prüft ob das stehen bleibt und sogar anschließend ob ich überhaupt noch schreiben darf,. (Sperren scheinen oft die Folge einen Tweets zu sein der gelöscht wird).

Überlegen musste man schon vorher. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war schon immer dergestalt eingeschränkt, dass Beleidigungen oder glatte Lügen (z.B. das Leugnen des Holocaust) dadurch eben nicht gedeckt sind. Wie ich das nenne? Grundrechtsschranke. Aber das ist doch in nichts vergleichbar mit hanebüchenen Forderungen wie der Abschaffung der Justiziabilität bei Volksverhetzung oder dergleichen. Da staune ich dann schon.
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Haliaeetus schrieb:

Wow, also was die Problematik betrifft, dass da nun private Unternehmen eine Beurteilung vornehmen müssen, war ich ja noch bei Dir. Aber das Einführen einer punktuellen rechtliche Grauzone mit der Abschaffung elementarer Grundrechte auch nur irgendwie zu vergleichen ist schon starker Tobak.


Sicher ist das recht spitz formuliert aber wie würdest du es den nennen wenn ich in sozialen Medien nun überlegen muss was ich schreiben kann oder darf ohne das mich jemand meldet bzw. ein Algorithmus  prüft ob das stehen bleibt und sogar anschließend ob ich überhaupt noch schreiben darf,. (Sperren scheinen oft die Folge einen Tweets zu sein der gelöscht wird).

Und nein damit sind keine rassistischen Threads gemeint oder offensichtlich rechtswidrige Sachen sondern sowas wo sich z.B. jemand beleidigt fühlen kann. Beispiele dafür gibt es leider schon genug.

Ist es dann nicht so das man zumindest darüber sprechen muss inwiefern die Meinungsfreiheit noch vorhanden ist bzw. inwiefern diese beschnitten wird?

Interessant für mich wäre übrigens wie das ganze funktioniert. Ob es eine Art BadWord Filter gibt oder alles manuell entschieden wird?
Was mich wirklich nachdenklich stimmt sind die berichte das die Mitarbeiter in Dublin nicht mal richtig geschult wurden und eigentlich rein aus ihrer eigenen Gesinnungen und Meinungen handeln.
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crasher1985 schrieb:

Was mich wirklich nachdenklich stimmt sind die berichte das die Mitarbeiter in Dublin nicht mal richtig geschult wurden und eigentlich rein aus ihrer eigenen Gesinnungen und Meinungen handeln.

Das ist aber schon lange so, das Leute die irgendwo auf der Welt leben entscheiden sollen was in Deutschland erlaubt ist und was nicht. Das ist Arbeit der Behörden, also für Leute die sich mit sowas auskennen sollten.
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Kannst Du das mal ein wenig erläutern? Ich meine: irgendwie musst Du ja zu dem Schluss gekommen sein, warum das Gesetz z.B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig hältst.

Und was hat es mit dem Unterverschlusshalten auf sich. Konnte dazu ad hoc nichts finden. Woher hast Du das?

Danke!
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Haliaeetus schrieb:

Kannst Du das mal ein wenig erläutern? Ich meine: irgendwie musst Du ja zu dem Schluss gekommen sein, warum das Gesetz z.B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig hältst.

Und was hat es mit dem Unterverschlusshalten auf sich. Konnte dazu ad hoc nichts finden. Woher hast Du das?

Danke!

Zur Komission: Die Wirtschaftswoche hatte da nachgefragt und bekam diese Antwort:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/facebook-gesetz-eu-kommission-haelt-dokumente-zurueck-veroeffentlichung-wuerde-das-klima-des-gegenseitigen-vertrauens-beeintraechtigen/20561614.html

Nun zur Meinungsfreiheit: Der Jurist beurteilt für Grundrechtsverletzungen ja für gewöhnlich, ob ein Verhalten in den Schutzbereich eine Grundrechts fällt, dann ob dieses durch staatliches Handeln eingeschränkt wird und zuletzt ob sich dieses staatliche Handeln an die dafür gesetzten Grundsätze hält.
Bei Meinungsfreiheit wird dabei u.a. die Kommunikation in allen Bereichen geschützt, darunter fällt dann auch jedwedes Posten auf facebook u.ä.
Durch das vom NetzDG angeordnete Sperren wird diese Kommunikation dann auch sicher eingeschränkt.

Die Klöpse liegen meiner Meinung nach nun in den Grundsätzen, die eine solche Schranke braucht, um selbst rechtmäßig zu sein.
Zum einem ist es ja staatliche Aufgabe, Straftaten -und darum geht es hier ja- zu verfolgen und zu ahnden, hier setzt der Staat dann ja auch entsprechend geschulte Leute im Staatsdienst ein. Das ist hier schonmal nicht der Fall.
Auch die dann von privaten Firmen vorzunehmende Beurteilung der Rechtswidrigkeit in verschiedener Offensichtlichkeit ist derart problematisch, daß sich die Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot verträgt. So tue selbst ich mir bspw. auch nach einem kurzen Blick in einen Strafrechtskommentar schon etwas schwer zu beurteilen, ob die Äußerungen von Fr. von Storch hier offensichtlich volksverhetzend im juristischen Sinne sind.
Zusätzlich ist der Grundsatz der Unschuldsvermutung (als Teil des Rechtsstaatsprinzips ebenfalls ein Wert von Verfassungsrang) hier zu betrachten, aufgrund der doch recht hohen Strafen für den Betreiber wird wohl eher ein Post zuviel als einer zuwenig gelöscht. Der muß zum Zwecke der Strafverfolgung einen entsprechenden Post auch unbegrenzt speichern, eine Problematik, die wir ja schon bei der Vorratsdatenspeicherung hatten.
Alles in allem halte ich hier einen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit für gegeben.

Weiter ist  auch noch die informationelle Selbstbestimmung betroffen durch die Herausgabepflichten des Betreibers bezüglich der Daten eines Posters, wenn ein Dritter gegen diesen Ansprüche geltend machen will. Mißbrauchsmöglichkeiten sind da wohl auch schon aufgezeigt worden.
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Einerseits finde ich die Idee des Gesetzes nicht dumm in der Grundidee, andererseits aber für sehr willkürlich gehalten. Und genau aus letzterem Grund können sich die typischen AfDler dann wieder in die Opferrolle begeben.
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Einerseits finde ich die Idee des Gesetzes nicht dumm in der Grundidee, andererseits aber für sehr willkürlich gehalten. Und genau aus letzterem Grund können sich die typischen AfDler dann wieder in die Opferrolle begeben.
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SGE_Werner schrieb:

...Und genau aus letzterem Grund können sich die typischen AfDler dann wieder in die Opferrolle begeben.


Genau das wird der Plan sein: Provokanter Tweet - Sperrung - "Zensur" brüllen - und vielleicht noch die Provokation als komplett rechtmäßig postulieren, falls das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
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in wiefern bist du den durch die Maasregeln eingeschränkt? Jetzt schon oder in Zukunft und was könnte mir da blühen. Heute schon jedoch blüht mir, das ich grundlos und verdachtunabhängig gefilmt werde. Ferner wurde ich auch, u.a. blockiert!
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kannste das mal beantworten? Maabotsche
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kannste das mal beantworten? Maabotsche
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Ffm60ziger schrieb:

kannste das mal beantworten? Maabotsche


Ich bin zwar nicht Maabotsche aber ich antworte mal für mich.
Wenn man die ersten Tage des NetzDG beobachtet kann es momentan reichen wenn man irgendwo z.B. schreibt:
" Der Typ ist lächerlich"

Die Konsequent daraus ist ja oftmals neben der Löschung des Tweets auch eine Sperre von ein paar Tagen.
Das mag für meine Person nicht schlimm sein kann aber durchaus für Leute die Twitter als Hauptkommunikation nutzen oder sogar als Teil ihres Geschäftes sehen durchaus folgen haben.
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kannste das mal beantworten? Maabotsche
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Ffm60ziger schrieb:

kannste das mal beantworten? Maabotsche

sehr lustig das ausgerechnet du antworten forderst.
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Haliaeetus schrieb:

Kannst Du das mal ein wenig erläutern? Ich meine: irgendwie musst Du ja zu dem Schluss gekommen sein, warum das Gesetz z.B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig hältst.

Und was hat es mit dem Unterverschlusshalten auf sich. Konnte dazu ad hoc nichts finden. Woher hast Du das?

Danke!

Zur Komission: Die Wirtschaftswoche hatte da nachgefragt und bekam diese Antwort:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/facebook-gesetz-eu-kommission-haelt-dokumente-zurueck-veroeffentlichung-wuerde-das-klima-des-gegenseitigen-vertrauens-beeintraechtigen/20561614.html

Nun zur Meinungsfreiheit: Der Jurist beurteilt für Grundrechtsverletzungen ja für gewöhnlich, ob ein Verhalten in den Schutzbereich eine Grundrechts fällt, dann ob dieses durch staatliches Handeln eingeschränkt wird und zuletzt ob sich dieses staatliche Handeln an die dafür gesetzten Grundsätze hält.
Bei Meinungsfreiheit wird dabei u.a. die Kommunikation in allen Bereichen geschützt, darunter fällt dann auch jedwedes Posten auf facebook u.ä.
Durch das vom NetzDG angeordnete Sperren wird diese Kommunikation dann auch sicher eingeschränkt.

Die Klöpse liegen meiner Meinung nach nun in den Grundsätzen, die eine solche Schranke braucht, um selbst rechtmäßig zu sein.
Zum einem ist es ja staatliche Aufgabe, Straftaten -und darum geht es hier ja- zu verfolgen und zu ahnden, hier setzt der Staat dann ja auch entsprechend geschulte Leute im Staatsdienst ein. Das ist hier schonmal nicht der Fall.
Auch die dann von privaten Firmen vorzunehmende Beurteilung der Rechtswidrigkeit in verschiedener Offensichtlichkeit ist derart problematisch, daß sich die Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot verträgt. So tue selbst ich mir bspw. auch nach einem kurzen Blick in einen Strafrechtskommentar schon etwas schwer zu beurteilen, ob die Äußerungen von Fr. von Storch hier offensichtlich volksverhetzend im juristischen Sinne sind.
Zusätzlich ist der Grundsatz der Unschuldsvermutung (als Teil des Rechtsstaatsprinzips ebenfalls ein Wert von Verfassungsrang) hier zu betrachten, aufgrund der doch recht hohen Strafen für den Betreiber wird wohl eher ein Post zuviel als einer zuwenig gelöscht. Der muß zum Zwecke der Strafverfolgung einen entsprechenden Post auch unbegrenzt speichern, eine Problematik, die wir ja schon bei der Vorratsdatenspeicherung hatten.
Alles in allem halte ich hier einen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit für gegeben.

Weiter ist  auch noch die informationelle Selbstbestimmung betroffen durch die Herausgabepflichten des Betreibers bezüglich der Daten eines Posters, wenn ein Dritter gegen diesen Ansprüche geltend machen will. Mißbrauchsmöglichkeiten sind da wohl auch schon aufgezeigt worden.
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Dankeschön.
Sehr erfreulich, wenn sich jemand Gedanken macht und das nicht nur insgeheim sondern andere an ihren Gedanken teilhaben lässt. Hat es sich also mal gelohnt nachzufragen
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Ffm60ziger schrieb:

kannste das mal beantworten? Maabotsche

sehr lustig das ausgerechnet du antworten forderst.
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Dulcolax schrieb:

Ffm60ziger schrieb:

kannste das mal beantworten? Maabotsche

sehr lustig das ausgerechnet du antworten forderst.

60zigers Schattenmann.
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Haliaeetus schrieb:

Kannst Du das mal ein wenig erläutern? Ich meine: irgendwie musst Du ja zu dem Schluss gekommen sein, warum das Gesetz z.B. in Bezug auf die Meinungsfreiheit für verfassungswidrig hältst.

Und was hat es mit dem Unterverschlusshalten auf sich. Konnte dazu ad hoc nichts finden. Woher hast Du das?

Danke!

Zur Komission: Die Wirtschaftswoche hatte da nachgefragt und bekam diese Antwort:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/facebook-gesetz-eu-kommission-haelt-dokumente-zurueck-veroeffentlichung-wuerde-das-klima-des-gegenseitigen-vertrauens-beeintraechtigen/20561614.html

Nun zur Meinungsfreiheit: Der Jurist beurteilt für Grundrechtsverletzungen ja für gewöhnlich, ob ein Verhalten in den Schutzbereich eine Grundrechts fällt, dann ob dieses durch staatliches Handeln eingeschränkt wird und zuletzt ob sich dieses staatliche Handeln an die dafür gesetzten Grundsätze hält.
Bei Meinungsfreiheit wird dabei u.a. die Kommunikation in allen Bereichen geschützt, darunter fällt dann auch jedwedes Posten auf facebook u.ä.
Durch das vom NetzDG angeordnete Sperren wird diese Kommunikation dann auch sicher eingeschränkt.

Die Klöpse liegen meiner Meinung nach nun in den Grundsätzen, die eine solche Schranke braucht, um selbst rechtmäßig zu sein.
Zum einem ist es ja staatliche Aufgabe, Straftaten -und darum geht es hier ja- zu verfolgen und zu ahnden, hier setzt der Staat dann ja auch entsprechend geschulte Leute im Staatsdienst ein. Das ist hier schonmal nicht der Fall.
Auch die dann von privaten Firmen vorzunehmende Beurteilung der Rechtswidrigkeit in verschiedener Offensichtlichkeit ist derart problematisch, daß sich die Regelung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot verträgt. So tue selbst ich mir bspw. auch nach einem kurzen Blick in einen Strafrechtskommentar schon etwas schwer zu beurteilen, ob die Äußerungen von Fr. von Storch hier offensichtlich volksverhetzend im juristischen Sinne sind.
Zusätzlich ist der Grundsatz der Unschuldsvermutung (als Teil des Rechtsstaatsprinzips ebenfalls ein Wert von Verfassungsrang) hier zu betrachten, aufgrund der doch recht hohen Strafen für den Betreiber wird wohl eher ein Post zuviel als einer zuwenig gelöscht. Der muß zum Zwecke der Strafverfolgung einen entsprechenden Post auch unbegrenzt speichern, eine Problematik, die wir ja schon bei der Vorratsdatenspeicherung hatten.
Alles in allem halte ich hier einen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit für gegeben.

Weiter ist  auch noch die informationelle Selbstbestimmung betroffen durch die Herausgabepflichten des Betreibers bezüglich der Daten eines Posters, wenn ein Dritter gegen diesen Ansprüche geltend machen will. Mißbrauchsmöglichkeiten sind da wohl auch schon aufgezeigt worden.
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So wie ich dich einschätze hast du im Grundsatz nichts dagegen, wenn man gegen Hass, Beleidigungen und Hetze im Netz in irgendeiner Form vorgeht.
Hättest du entsprechende eigene Ideen dazu, die einer juristischen Prüfung standhalten würden und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung untangiert lassen? Ich weiß selbst, dass das eine komplexe Frage ist, da sie ja auch des öfteren die Gerichte beschäftigt, aber nur mal so ungefähr?
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Zumal wer entscheidet denn schlussendlich darüber, ob eine Äußerung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob eine solche schon strafrechtlich relevant ist? Dieses Gesetz ganz sicher nicht! Vielmehr wird Druck auf die Plattformbetreiber ausgeübt und dadurch Druck erzeugt! Da löscht man lieber einmal zuviel als zuwenig, um solche horrenden Strafzahlungen zu vermeiden! Das ist nichts anderes als willkürliche Zensur ohne juristische Absicherung!
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So wie ich dich einschätze hast du im Grundsatz nichts dagegen, wenn man gegen Hass, Beleidigungen und Hetze im Netz in irgendeiner Form vorgeht.
Hättest du entsprechende eigene Ideen dazu, die einer juristischen Prüfung standhalten würden und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung untangiert lassen? Ich weiß selbst, dass das eine komplexe Frage ist, da sie ja auch des öfteren die Gerichte beschäftigt, aber nur mal so ungefähr?
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WuerzburgerAdler schrieb:

aber nur mal so ungefähr?



       

diese Frage steht Sie nicht zu!
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WuerzburgerAdler schrieb:

aber nur mal so ungefähr?



       

diese Frage steht Sie nicht zu!
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Ffm60ziger schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

aber nur mal so ungefähr?



       

diese Frage steht Sie nicht zu!

Sie wissen nichts.
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Zumal wer entscheidet denn schlussendlich darüber, ob eine Äußerung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob eine solche schon strafrechtlich relevant ist? Dieses Gesetz ganz sicher nicht! Vielmehr wird Druck auf die Plattformbetreiber ausgeübt und dadurch Druck erzeugt! Da löscht man lieber einmal zuviel als zuwenig, um solche horrenden Strafzahlungen zu vermeiden! Das ist nichts anderes als willkürliche Zensur ohne juristische Absicherung!
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Spielmacher71 schrieb:

Zumal wer entscheidet denn schlussendlich darüber, ob eine Äußerung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob eine solche schon strafrechtlich relevant ist? Dieses Gesetz ganz sicher nicht! Vielmehr wird Druck auf die Plattformbetreiber ausgeübt und dadurch Druck erzeugt! Da löscht man lieber einmal zuviel als zuwenig, um solche horrenden Strafzahlungen zu vermeiden! Das ist nichts anderes als willkürliche Zensur ohne juristische Absicherung!

Auch einen eigenen Vorschlag? Oder soll es so bleiben, wie es ist?
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vlt sollte man bedenken, dass soziale medien keine virtuellen marktplätze der freien meinungsäußerung sind. insofern finde ich das zensur-gerufe im kontext von haßbotschaften irgendwie deplatziert. oder juckt sich hier irgendjemand daran, dass kaum bilder von helmut newton gepostet werden können und will für die kunstfreiheit eintreten?
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vlt sollte man bedenken, dass soziale medien keine virtuellen marktplätze der freien meinungsäußerung sind. insofern finde ich das zensur-gerufe im kontext von haßbotschaften irgendwie deplatziert. oder juckt sich hier irgendjemand daran, dass kaum bilder von helmut newton gepostet werden können und will für die kunstfreiheit eintreten?
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Xbuerger schrieb:

vlt sollte man bedenken, dass soziale medien keine virtuellen marktplätze der freien meinungsäußerung sind. insofern finde ich das zensur-gerufe im kontext von haßbotschaften irgendwie deplatziert. oder juckt sich hier irgendjemand daran, dass kaum bilder von helmut newton gepostet werden können und will für die kunstfreiheit eintreten?

Auch sollten einige mal lernen das Beleidigungen nichts mit freier Meinungsäusserung zu tun haben. Wenn eine Beleidigung oder ein strafbarer Inhalt mal gelöscht wird ist das auch keine Zensur wie von einigen immer wieder mal gerne behauptet.


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