>

Schaden am Privat-PKW während dienstlicher Nutzung

#
Hallo zusammen.
Meine Frau hat heute im Rahmen einer dienstlichen Fahrt für ihren Arbeitgeber die Ölwanne unseres Autos beschädigt. Der Schaden entstand auf dem Grundstück des Arbeitgebers. Von den Mitarbeitern wird gewohnheitsmäßig erwartet, den Privat-PKW für dienstliche Fahrten zu nutzen. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, aber viele Kilometerabrechnungen.
Dummerweise hat meine Frau den Schaden erst nach erreichen des Ziels bemerkt und eine Wegstrecke von gut 1 km mit einer Ölspur versehen.
Der Schaden entstand durch eine Torangel an der Einfahrt des Grundstückes.
Wie beurteilt ihr das? Muss der Arbeitgeber den Schaden am PKW aber auch den Feuerwehreinsatz zur Beseitigung der Ölspur bezahlen oder werden wir das aus eigener Tasche bezahlen müssen?
Danke für etwaige Antworten!
#
Hallo zusammen.
Meine Frau hat heute im Rahmen einer dienstlichen Fahrt für ihren Arbeitgeber die Ölwanne unseres Autos beschädigt. Der Schaden entstand auf dem Grundstück des Arbeitgebers. Von den Mitarbeitern wird gewohnheitsmäßig erwartet, den Privat-PKW für dienstliche Fahrten zu nutzen. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, aber viele Kilometerabrechnungen.
Dummerweise hat meine Frau den Schaden erst nach erreichen des Ziels bemerkt und eine Wegstrecke von gut 1 km mit einer Ölspur versehen.
Der Schaden entstand durch eine Torangel an der Einfahrt des Grundstückes.
Wie beurteilt ihr das? Muss der Arbeitgeber den Schaden am PKW aber auch den Feuerwehreinsatz zur Beseitigung der Ölspur bezahlen oder werden wir das aus eigener Tasche bezahlen müssen?
Danke für etwaige Antworten!
#
Wie so häufig bei juristischen Fragen kommt es auf die Bewertung des Einzelfall an. Grundsätzlich kann man sagen, bei leichter Fahrlässigkeit trägt der AG die Kosten, bei mittlerer eine Teilung, bei grober Fahrlässigkeit der AN. Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, liegt im Zweifel beim AN.
#
Wie so häufig bei juristischen Fragen kommt es auf die Bewertung des Einzelfall an. Grundsätzlich kann man sagen, bei leichter Fahrlässigkeit trägt der AG die Kosten, bei mittlerer eine Teilung, bei grober Fahrlässigkeit der AN. Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, liegt im Zweifel beim AN.
#
Danke für deine Antwort!
Wie wird der Grad der Fahrlässigkeit bestimmt?
#
Danke für deine Antwort!
Wie wird der Grad der Fahrlässigkeit bestimmt?
#
FrankenAdler schrieb:

Danke für deine Antwort!
Wie wird der Grad der Fahrlässigkeit bestimmt?

Lies mal die in dem Link enthaltenen Definitionen, die in deinem Fall analog angenommen werden können. Ohne Kenntnis der konkreten Umstände ist eine Beurteilung schwierig. Empfehlung, ein Gespräch mit dem AG, vielleicht geht der ja von sich aus von einer leichten Fahrlässigkeit aus. https://www.anwalt24.de/lexikon/versicherungsvertrag_-_grobe_fahrlaessigkeit#
#
hallo frankenadler, was sagt der arbeitgeber deiner frau?
#
hallo frankenadler, was sagt der arbeitgeber deiner frau?
#
Der Schaden am Auto UND der Feuerwehreinsatz werden vollumfänglich übernommen. Wir müssen aber in Vorleistung gehen.
#
Der Schaden am Auto UND der Feuerwehreinsatz werden vollumfänglich übernommen. Wir müssen aber in Vorleistung gehen.
#
FrankenAdler schrieb:

Der Schaden am Auto UND der Feuerwehreinsatz werden vollumfänglich übernommen. Wir müssen aber in Vorleistung gehen.


das liest sich doch gut und freut mich. für den feuerwehreinsatz auch in vorleistung? ist sicher kein pappenstiel was die feuerwehr möchte 😔
#
FrankenAdler schrieb:

Der Schaden am Auto UND der Feuerwehreinsatz werden vollumfänglich übernommen. Wir müssen aber in Vorleistung gehen.


das liest sich doch gut und freut mich. für den feuerwehreinsatz auch in vorleistung? ist sicher kein pappenstiel was die feuerwehr möchte 😔
#
Nein. Die Feuerwehr läuft zunächst über die Kfz Haftpflicht. Die Haftpflicht des Arbeitgebers übernimmt dann etwaige Kosten incl. einer möglichen Höherstufung.
Ich bin gespannt ob das reibungslos klappt!
#
Bei mir im Ort kann man bei der freiwilligen Feuerwehr übrigens mit zwei Kisten Bier in Vorleistung aller Art gehen.
#
Nein. Die Feuerwehr läuft zunächst über die Kfz Haftpflicht. Die Haftpflicht des Arbeitgebers übernimmt dann etwaige Kosten incl. einer möglichen Höherstufung.
Ich bin gespannt ob das reibungslos klappt!
#
FrankenAdler schrieb:

Nein. Die Feuerwehr läuft zunächst über die Kfz Haftpflicht. Die Haftpflicht des Arbeitgebers übernimmt dann etwaige Kosten incl. einer möglichen Höherstufung.
Ich bin gespannt ob das reibungslos klappt!

ich drücke die daumen
#
FrankenAdler schrieb:

Nein. Die Feuerwehr läuft zunächst über die Kfz Haftpflicht. Die Haftpflicht des Arbeitgebers übernimmt dann etwaige Kosten incl. einer möglichen Höherstufung.
Ich bin gespannt ob das reibungslos klappt!

ich drücke die daumen
#
Dulcolax schrieb:


ich drücke die daumen

Dankeschön.
Die Feuerwehr ist auch bei uns eine freiwillige! Aber die Gemeinde berechnet das Material.
#
Nein. Die Feuerwehr läuft zunächst über die Kfz Haftpflicht. Die Haftpflicht des Arbeitgebers übernimmt dann etwaige Kosten incl. einer möglichen Höherstufung.
Ich bin gespannt ob das reibungslos klappt!
#
Eine Höherstufung solltest Du vermeiden. Einen KfZ-Haftpflichtschaden kann man auch zurückzahlen. Daher solltest Du sehen, dass der Schaden möglichst zurückgezahlt wird.
Die Haftpflicht zahlt Dir zwar die Kosten einer Höherstufung, aber wenn Du noch mal einen Schaden hast, ist Deine Höherstufung ja ganz anders, wenn Du für diesen Schaden schon hochgestuft wirst. Beispiel:
Du hast SF18 und wirst bei einem Schaden in SF 7 hochgestuft. Diese Differenz bezahlt der Arbeitgeber. Hast Du aber im gleichen Jahr oder in einem der folgenden Jahre wieder einen Schaden wirst Du von SF 7 auf SF3 hochgestuft (bzw. SF 8 oder 9 auf SF4 in Folgejahren) und auf den Kosten bleibst Du selber sitzen. Sprich Du brauchst 15 Jahre um wieder auf Deinen SF 18 zu sein statt nur 11 Jahre, wenn Du jetzt nicht hochgestuft wirst!
#
Eine Höherstufung solltest Du vermeiden. Einen KfZ-Haftpflichtschaden kann man auch zurückzahlen. Daher solltest Du sehen, dass der Schaden möglichst zurückgezahlt wird.
Die Haftpflicht zahlt Dir zwar die Kosten einer Höherstufung, aber wenn Du noch mal einen Schaden hast, ist Deine Höherstufung ja ganz anders, wenn Du für diesen Schaden schon hochgestuft wirst. Beispiel:
Du hast SF18 und wirst bei einem Schaden in SF 7 hochgestuft. Diese Differenz bezahlt der Arbeitgeber. Hast Du aber im gleichen Jahr oder in einem der folgenden Jahre wieder einen Schaden wirst Du von SF 7 auf SF3 hochgestuft (bzw. SF 8 oder 9 auf SF4 in Folgejahren) und auf den Kosten bleibst Du selber sitzen. Sprich Du brauchst 15 Jahre um wieder auf Deinen SF 18 zu sein statt nur 11 Jahre, wenn Du jetzt nicht hochgestuft wirst!
#
Basaltkopp schrieb:

Die Haftpflicht zahlt Dir zwar die Kosten einer Höherstufung

Du wolltest Arbeitgeber schreiben...

Ansonsten vollkommen richtig was du da anführst!
#
Basaltkopp schrieb:

Die Haftpflicht zahlt Dir zwar die Kosten einer Höherstufung

Du wolltest Arbeitgeber schreiben...

Ansonsten vollkommen richtig was du da anführst!
#
Die Haftpflicht des AG.
#
Die Haftpflicht des AG.
#
Ok. Die sollen dann eben ganzen Schaden zahlen, so oder so! Warum also der Umweg?
#
Eine Höherstufung solltest Du vermeiden. Einen KfZ-Haftpflichtschaden kann man auch zurückzahlen. Daher solltest Du sehen, dass der Schaden möglichst zurückgezahlt wird.
Die Haftpflicht zahlt Dir zwar die Kosten einer Höherstufung, aber wenn Du noch mal einen Schaden hast, ist Deine Höherstufung ja ganz anders, wenn Du für diesen Schaden schon hochgestuft wirst. Beispiel:
Du hast SF18 und wirst bei einem Schaden in SF 7 hochgestuft. Diese Differenz bezahlt der Arbeitgeber. Hast Du aber im gleichen Jahr oder in einem der folgenden Jahre wieder einen Schaden wirst Du von SF 7 auf SF3 hochgestuft (bzw. SF 8 oder 9 auf SF4 in Folgejahren) und auf den Kosten bleibst Du selber sitzen. Sprich Du brauchst 15 Jahre um wieder auf Deinen SF 18 zu sein statt nur 11 Jahre, wenn Du jetzt nicht hochgestuft wirst!
#
Danke für den Hinweis!
Werde ich berücksichtigen.


Teilen