Hallo, Vielleicht hab ich da was verpasst, wenn ja könnt Ihr das bestimmt aufklären. Ist das Stadion gegen Hamburg im Mai tatsächlich bis auf den letzten Platz ausverkauft oder funktioniert da irgendwas nicht? Ich hatte gerade geschaut, der Mitgliederverkauf ist ja schon durch und der freie Verkauf ist Freitag gestartet. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine einzige Karte mehr gibt? Also, bin ich tatsächlich zu spät oder nur zu früh?
Das Spiel ist seit einigen Tagen ausverkauft! Evtl hast du Glück und es gibt noch ein paar Rückläufer bzw Fans die ihre Karten in die Ticketbörse einstellen. Diese kannst du dann im ticketshop kaufen. Einfach ab und zu mal reinschauen
Wir hätten mal gerne einen Rat. Mein Bruder hat über eine Agentur 2 Tickets für das HSV Spiel gekauft. Seine Frau hat heute per Einschreiben einen Brief bekommen und leider später bemerkt das der Brief in dem die Karten hätten sein sollen unten aufgeschnitten war und die Karten gestohlen. Ich kann mir nicht vorstellen das wir die einzigen sind denen so etwas passiert. Hat jemand eine Idee wie wir am besten weiter vorgehen?
Zuerst einmal wird der Zusteller erklären müssen, wie ein Einschreiben auf dem Weg zum Briefkasten geöffnet werden konnte. Ich gehe davon aus dass das beim Lieferdienst angezeigt wurde? Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Wir hätten mal gerne einen Rat. Mein Bruder hat über eine Agentur 2 Tickets für das HSV Spiel gekauft. Seine Frau hat heute per Einschreiben einen Brief bekommen und leider später bemerkt das der Brief in dem die Karten hätten sein sollen unten aufgeschnitten war und die Karten gestohlen. Ich kann mir nicht vorstellen das wir die einzigen sind denen so etwas passiert. Hat jemand eine Idee wie wir am besten weiter vorgehen?
Wir hätten mal gerne einen Rat. Mein Bruder hat über eine Agentur 2 Tickets für das HSV Spiel gekauft. Seine Frau hat heute per Einschreiben einen Brief bekommen und leider später bemerkt das der Brief in dem die Karten hätten sein sollen unten aufgeschnitten war und die Karten gestohlen. Ich kann mir nicht vorstellen das wir die einzigen sind denen so etwas passiert. Hat jemand eine Idee wie wir am besten weiter vorgehen?
Zuerst einmal wird der Zusteller erklären müssen, wie ein Einschreiben auf dem Weg zum Briefkasten geöffnet werden konnte. Ich gehe davon aus dass das beim Lieferdienst angezeigt wurde? Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Zuerst einmal wird der Zusteller erklären müssen, wie ein Einschreiben auf dem Weg zum Briefkasten geöffnet werden konnte. Ich gehe davon aus dass das beim Lieferdienst angezeigt wurde? Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Das Problem ist, dass das bei der Post bei Wertsendungen mittlerweile ständig passiert. Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL. Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität. Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg. Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide? Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Das Problem ist, dass das bei der Post bei Wertsendungen mittlerweile ständig passiert. Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL. Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität. Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg. Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide? Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide? Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Bei Einschreiben haftet die Post bis zu einer Summe von 500€.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des nachgewiesenen Wertes des versendeten Inhalts max. bis 100 € bei Bargeldversand und anderen Zahlungsmitteln oder max. 500 € bei Sachwerten (siehe AGB Deutsche Post)
Würde sie das nicht, könnte man das Einschreiben ja abschaffen. Die weiter oben beschriebenen Fälle gelten für Päckchen und unversicherte Briefe. Ggf. auch Einwurfeinschreiben, weil da der Nachweis schwierig ist.
Das stimmt so nicht. Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Einschreiben 25,00 € Einschreiben Einwurf 20,00 €
Das was du beschreibst nennt sich "Wert National" und da kostet der Versand 5 Euro.
Bei Einschreiben haftet die Post bis zu einer Summe von 500€.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des nachgewiesenen Wertes des versendeten Inhalts max. bis 100 € bei Bargeldversand und anderen Zahlungsmitteln oder max. 500 € bei Sachwerten (siehe AGB Deutsche Post)
Würde sie das nicht, könnte man das Einschreiben ja abschaffen. Die weiter oben beschriebenen Fälle gelten für Päckchen und unversicherte Briefe. Ggf. auch Einwurfeinschreiben, weil da der Nachweis schwierig ist.
Das stimmt so nicht. Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Einschreiben 25,00 € Einschreiben Einwurf 20,00 €
Das was du beschreibst nennt sich "Wert National" und da kostet der Versand 5 Euro.
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
Das Problem ist, dass das bei der Post bei Wertsendungen mittlerweile ständig passiert. Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL. Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität. Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg. Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
Genau das. Ich bin von derselben Sache ausgegangen. Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag. In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei. Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
Vielleicht hab ich da was verpasst, wenn ja könnt Ihr das bestimmt aufklären. Ist das Stadion gegen Hamburg im Mai tatsächlich bis auf den letzten Platz ausverkauft oder funktioniert da irgendwas nicht? Ich hatte gerade geschaut, der Mitgliederverkauf ist ja schon durch und der freie Verkauf ist Freitag gestartet. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine einzige Karte mehr gibt?
Also, bin ich tatsächlich zu spät oder nur zu früh?
Das Spiel ist seit einigen Tagen ausverkauft! Evtl hast du Glück und es gibt noch ein paar Rückläufer bzw Fans die ihre Karten in die Ticketbörse einstellen. Diese kannst du dann im ticketshop kaufen. Einfach ab und zu mal reinschauen
Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Eintracht Frankfurt haftet sicher nicht.
Sperrung vermutlich in dem Fall über die Eintracht nicht möglich.
Ja ich glaube sie haben mehr bezahlt als es bei der Eintracht gekostet hätte. Ich weiß jetzt nicht welche Agentur das war. Könnte ich aber erfragen
Sperrung vermutlich in dem Fall über die Eintracht nicht möglich.
Ja ich glaube sie haben mehr bezahlt als es bei der Eintracht gekostet hätte. Ich weiß jetzt nicht welche Agentur das war. Könnte ich aber erfragen
Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Eintracht Frankfurt haftet sicher nicht.
Ersatz für die Karten dürfte dann bestenfalls durch die Agentur geleistet werden, wobei hier die AGB des Verkäufers Aufschluss über die Gefahr der Nichtzustellung geben sollten.
Eintracht Frankfurt haftet sicher nicht.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität.
Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg.
Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide?
Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Mittlerweile? Das Thema ist alt, kenne das seit den 70ern.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität.
Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg.
Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide?
Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Mit wem denn nun? Post oder DHL oder gar beide?
Zu den übrigen Ausführungen möchte ich vorerst nichts sagen, da lasse ich erstmal von sachkundigen Augen prüfen, was da genau steht.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des nachgewiesenen Wertes des versendeten Inhalts max. bis 100 € bei Bargeldversand und anderen Zahlungsmitteln oder max. 500 € bei Sachwerten (siehe AGB Deutsche Post)
Würde sie das nicht, könnte man das Einschreiben ja abschaffen. Die weiter oben beschriebenen Fälle gelten für Päckchen und unversicherte Briefe. Ggf. auch Einwurfeinschreiben, weil da der Nachweis schwierig ist.
Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Einschreiben 25,00 €
Einschreiben Einwurf 20,00 €
Das was du beschreibst nennt sich "Wert National" und da kostet der Versand 5 Euro.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des nachgewiesenen Wertes des versendeten Inhalts max. bis 100 € bei Bargeldversand und anderen Zahlungsmitteln oder max. 500 € bei Sachwerten (siehe AGB Deutsche Post)
Würde sie das nicht, könnte man das Einschreiben ja abschaffen. Die weiter oben beschriebenen Fälle gelten für Päckchen und unversicherte Briefe. Ggf. auch Einwurfeinschreiben, weil da der Nachweis schwierig ist.
Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Einschreiben 25,00 €
Einschreiben Einwurf 20,00 €
Das was du beschreibst nennt sich "Wert National" und da kostet der Versand 5 Euro.
Dann sollte man umso mehr darauf achten, wie Bestellungen versendet werden..
Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag.
In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei.
Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
Ich bin wegen ähnlicher Dinge (Versand von Wertgegenständen und dessen Diebstahl) bereits in 2 Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Post bzw. DHL.
Zur Anzeige gebracht hab ich beides und in einem Fall ermittelt sogar laut Auskunft der Polizei ein LKA wegen organisierter Kriminalität.
Die Post interessiert das leider einen Scheißdreck, weil sie zum einen nicht will, dass das ganze hochkocht (entsprechende Facebook-Kommentare bzgl. Verschleppung von Bearbeitungen löscht sie schön) und für Regulierung des Schadens erklärt sie sich für nicht zuständig mit irgendwelchen Verweisen auf AGB.
Die kann außerdem immer nur der Versender geltend machen, nicht der Empfänger. Ein Prüfauftrag dauert i.d.R. Monate.
Der Hund liegt allerdings leider in der Sache begraben, dass man leider nicht nur DHL nicht trauen kann, sondern auch bei irgendwelchen Agenturen sehr genau hinschauen sollte und man nicht genau weiß, was wirklich hinter dem Verlust der Karten steckt.
Ich würde an Deiner Stelle folgende Schritte vornehmen:
- Agentur dazu auffordern, den Nachweis über den Erwerb der Karten vorzulegen, d.h. eine Rechnung, einen Lieferschein oder einen Bildnachweis der Karten. Aus der gehen i.d.R. die Plätze hervor.
- Können sie dies nicht oder wollen sie dies nicht, muss auch in Erwägung gezogen werden, dass die Karten nie vorhanden waren; dann würde ich Anzeige gegen Unbekannt stellen (wegen des Verdachts des Betrugs!), mit dem Hinweis, dass auch in Betracht kommt, dass die Agentur von Anfang an einen leeren Brief versendet hat, der lediglich zu dem Zweck aufgeschnitten und zugeklebt wurde, um es beim Empfänger wie einen Diebstahl aussehen zu lassen.
- Die Agentur daher unter Fristsetzung den Nachweis erbringen lassen, dass in der Sendung tatsächlich Karten waren, welche und die Beauskunftung woher sie selbst diese bezogen haben.
- Die Agentur dazu auffordern, dass sie einen Nachweis erbringt, dass sie eine Anzeige wegen Diebstahls getätigt hat.
Das alles ist mühsam und viel Papierkrieg.
Gewöhnliche Eintrittskarten werden eigentlich nicht aus einem Brief einfach so geklaut. Dazu muss erst mal jemand wissen, dass sie drin sind und sie müssen so wertvoll sein, dass ein Dieb das Risiko eingeht.
Mittlerweile? Das Thema ist alt, kenne das seit den 70ern.
Dann sollte man umso mehr darauf achten, wie Bestellungen versendet werden..
Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag.
In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei.
Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
Die Post haftet aber tatsächlich mit einem Witzbetrag.
In meinem einen Fall beruft sie sich auf die AGB, auf die ich hingewiesen worden sei.
Bin ich aber nicht. Im Gegenteil, ich argumentiere, wenn ich hingewiesen worden wäre, hätte ich nicht versenden lassen, sondern per ICE abgeholt.
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
was genau hat dieser Exkurs mit der Frage des Users Mike 56 zu tun?
Nein, hat er nicht.
Ist das Bedingung?