Ab und zu kommt es vor, das ich, während ich auf dem Balkon stehe und eine Rauche, einfach mal einen fahren lasse. Sobald das ein Nachbar mit bekommt gehts dann los. Böse Blicke, böse Mimiken und Gesten und teilweise auch Gefluche. Dabei kann ich auf meinem Balkon doch machen was ich will oder nicht?
Adios05 schrieb: Ab und zu kommt es vor, das ich, während ich auf dem Balkon stehe und eine Rauche, einfach mal einen fahren lasse. Sobald das ein Nachbar mit bekommt gehts dann los. Böse Blicke, böse Mimiken und Gesten und teilweise auch Gefluche. Dabei kann ich auf meinem Balkon doch machen was ich will oder nicht?
Lass dich nicht von diesen Leuten ärgern. Das sind ganz normale Menschiche bedürfnisse
Des sind, wenn sie es net in ordnung finden bestimmt oxxen, da die einfach verklemmt sind, sowas net KÖNNEN und dich dann net lassen.. wie o.G.: REINER NEID!
Adios05 schrieb: Ab und zu kommt es vor, das ich, während ich auf dem Balkon stehe und eine Rauche, einfach mal einen fahren lasse. Sobald das ein Nachbar mit bekommt gehts dann los. Böse Blicke, böse Mimiken und Gesten und teilweise auch Gefluche. Dabei kann ich auf meinem Balkon doch machen was ich will oder nicht?
Furz nur, was das Zeug hält, mein Junge - damit bis zum 11.08. alles draußen ist
Jeder hat das Recht auf seinem Territorium zu machen was er mag, doch ich persönlich bin so anständig erzogen das ich sowas nicht tue wenn ich das Gefühl habe beobachtet oder gesehen zu werden.
Du hast ja bestimmt auch kein Sex auf Deinem Balkon, denn Du könntest dabei Zuschauer haben. Außer Du stehst drauf.
Ich finde es jedenfalls beeindruckend, das es Dir nichts ausmacht in der "Öffentlichkeit" zu Furzen. *lol*
Erbsezähler schrieb: Jeder hat das Recht auf seinem Territorium zu machen was er mag...
Dem muss ich aus juristischen Gründen auf das Schärfste widersprechen. Zwar heisst es in § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe):
(1)Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt... Ob jedoch die Ausdünstungen des threaderöffners den Grenzwerten der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) entsprechen, bleibt einem entsprechenden Gutachten vorbehalten. Ab einer gewissen Menge Schwefelwasserstoff könnten Abwehransprüche gegeben sein!
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da die Polizei den Sachverhalt wahrscheinlich schon aufgenommen hat, können Sie davon ausgehen, dass der Sachverhalt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet werden wird.
In Betracht kommt hier eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 Bayerisches Immissionsschutzgesetz. Als Auffangtatbestand kann § 117 OWiG eingreifen. Voraussetzung ist jeweils, dass andere „gestört“ bzw. „erheblich belästigt“ werden. Soweit Ihr Vortrag, dass andere nicht gestört worden sind, zutrifft, kommt auch keine Ordungswidrigkeit in Betracht. Im Fall der nachgewiesenen Belästigung liegt der Höchstrahmen bei 2500 EUR bzw. 5000 EUR Bußgeld. Realistischerweise dürfte hier eine Geldbuße in Höhe von 250-500 EUR in Betracht kommen. Ggf. kann es also Sinn haben, gegen einen zu hohen Bescheid Einspruch einzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Lass dich nicht von diesen Leuten ärgern. Das sind ganz normale Menschiche bedürfnisse
die würden auch gern, traun sich aber nicht ,-)
Ts...
Des sind, wenn sie es net in ordnung finden bestimmt oxxen, da die einfach verklemmt sind, sowas net KÖNNEN und dich dann net lassen.. wie o.G.: REINER NEID!
Furz nur, was das Zeug hält, mein Junge - damit bis zum 11.08. alles draußen ist
Du hast ja bestimmt auch kein Sex auf Deinem Balkon, denn Du könntest dabei Zuschauer haben. Außer Du stehst drauf.
Ich finde es jedenfalls beeindruckend, das es Dir nichts ausmacht in der "Öffentlichkeit" zu Furzen. *lol*
Gruß
EZ ,-)
Dem muss ich aus juristischen Gründen auf das Schärfste widersprechen. Zwar heisst es in § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe):
(1)Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt...
Ob jedoch die Ausdünstungen des threaderöffners den Grenzwerten der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) entsprechen, bleibt einem entsprechenden Gutachten vorbehalten. Ab einer gewissen Menge Schwefelwasserstoff könnten Abwehransprüche gegeben sein!
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da die Polizei den Sachverhalt wahrscheinlich schon aufgenommen hat, können Sie davon ausgehen, dass der Sachverhalt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet werden wird.
In Betracht kommt hier eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 Bayerisches Immissionsschutzgesetz. Als Auffangtatbestand kann § 117 OWiG eingreifen.
Voraussetzung ist jeweils, dass andere „gestört“ bzw. „erheblich belästigt“ werden. Soweit Ihr Vortrag, dass andere nicht gestört worden sind, zutrifft, kommt auch keine Ordungswidrigkeit in Betracht.
Im Fall der nachgewiesenen Belästigung liegt der Höchstrahmen bei 2500 EUR bzw. 5000 EUR Bußgeld.
Realistischerweise dürfte hier eine Geldbuße in Höhe von 250-500 EUR in Betracht kommen. Ggf. kann es also Sinn haben, gegen einen zu hohen Bescheid Einspruch einzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Niemiec
Gebabbelanwalt
ANAB
Was ist Dir denn über die Laus gelaufen? Die Leber? Ich meine... hast ja recht... aber, warum gleich so bös? ,-)
EZ