>

Dauerkarte befristet abgeben

#
Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, die kommende Saison meine Dauerkarte abzugeben. (Bitte - bitte: Keine Anfragen per E-Mail, es ist derzeit noch ein Spiel meiner Gedanken ! )

Jedoch würde ich die Dauerkarte nicht übertragen oder umschreiben wollen, sondern der rechtliche Eigentümer bleiben wollen.

Jetzt meine Frage:

Wenn ich meine Dauerkarte für eine Saison an einen Dritten übergebe (ohne Umschreibung) und derjenige macht auf meinem Platz "Unfug" - Wie ist es mit der rechtlichen Situation bestellt?

Kann ich ggf. auch dafür herangezogen werden?
Was würde \ könnte passieren, wenn ich ggf. an jemanden gelange, der ggf. ein Stadionverbot besitzt?

Derzeit stellen sich mir noch viele Fragen, ob es einfach so umsetzbar ist, meine Karte für eine Saison aus der Hand zu geben ...

Könnt ihr mir vielleicht - mit Ausnahme der Ticketbörse - Tipp´s geben ?

Besten Dank !
#
Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, die kommende Saison meine Dauerkarte abzugeben. (Bitte - bitte: Keine Anfragen per E-Mail, es ist derzeit noch ein Spiel meiner Gedanken ! )

Jedoch würde ich die Dauerkarte nicht übertragen oder umschreiben wollen, sondern der rechtliche Eigentümer bleiben wollen.

Jetzt meine Frage:

Wenn ich meine Dauerkarte für eine Saison an einen Dritten übergebe (ohne Umschreibung) und derjenige macht auf meinem Platz "Unfug" - Wie ist es mit der rechtlichen Situation bestellt?

Kann ich ggf. auch dafür herangezogen werden?
Was würde \ könnte passieren, wenn ich ggf. an jemanden gelange, der ggf. ein Stadionverbot besitzt?

Derzeit stellen sich mir noch viele Fragen, ob es einfach so umsetzbar ist, meine Karte für eine Saison aus der Hand zu geben ...

Könnt ihr mir vielleicht - mit Ausnahme der Ticketbörse - Tipp´s geben ?

Besten Dank !
#
Die erste Schwierigkeit besteht schon beim "Kombiticket" auf der Karte steht der Name des Inhabers und auf der Bahnfahrt muss sich der Nutzer ausweisen. Hier kann es durch die Benutzung einer anderen Person zu Schwierigkeiten mit dem Bahn-Personal kommen.

Ich würde ggf. die einzelnen Spiele auf der Ticketbörse anbieten, so wärst du auf der sicheren Seite.
#
Das stimme ich AdlerNRW absolut zu, ich würde sie nicht einfach so weggeben.. Würde sie entweder Personen weitergeben, wo du weißt, dass kein Schindluder damit getrieben wird oder stellst sie in die Ticketbörse.
#
Die erste Schwierigkeit besteht schon beim "Kombiticket" auf der Karte steht der Name des Inhabers und auf der Bahnfahrt muss sich der Nutzer ausweisen. Hier kann es durch die Benutzung einer anderen Person zu Schwierigkeiten mit dem Bahn-Personal kommen.

Ich würde ggf. die einzelnen Spiele auf der Ticketbörse anbieten, so wärst du auf der sicheren Seite.
#
Wo haste das denn her? Soweit lese ich zum ersten Mal.
In Fanclubs werden Karten oft untereinander weiter gegeben. Ich habe noch nie über Probleme gehört, weder würde mein Ausweis bei einer Kontrolle verlangt.
#
Wo haste das denn her? Soweit lese ich zum ersten Mal.
In Fanclubs werden Karten oft untereinander weiter gegeben. Ich habe noch nie über Probleme gehört, weder würde mein Ausweis bei einer Kontrolle verlangt.
#
DerGeyer schrieb:

Wo haste das denn her? Soweit lese ich zum ersten Mal.
In Fanclubs werden Karten oft untereinander weiter gegeben. Ich habe noch nie über Probleme gehört, weder würde mein Ausweis bei einer Kontrolle verlangt.


Dann würde ich dir mal einen Blick in die AGB empfehlen
#
Wo haste das denn her? Soweit lese ich zum ersten Mal.
In Fanclubs werden Karten oft untereinander weiter gegeben. Ich habe noch nie über Probleme gehört, weder würde mein Ausweis bei einer Kontrolle verlangt.
#
Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?



#
Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?



#
oder ums ma ins hessische zu übbersetze, nimm dein Babbedeggel mit deim Foto druff mit un zeich ihn vor wenn er verlangt werd
#
ich bin mit meiner behauptung nicht ganz sicher, ABER:

es könnte sein, das wenn er seine dauerkarte an sich gar nicht benutzt, die ihm gekündigt wird. da gab es dochmal was. ich weiß nicht, wies bei der eintracht ist, aber ich hab mal von nem fall beim fc bayern gelesen, wo geschrieben wurde, das derjenige zu wenig ins stadion gekommen ist.

das kann also auch so (theoretisch) nach hinten los gehen. sicher dich da lieber ab und frag nach. wenns da keine beschränkung gibt, dann stell sie in die ticketbörse. vielleicht hast du dann doch mal hier und da paar freunde/familie/bekannte, die sich deine karte(n) ausleihen wollen.

du könntest natürlich auch ein schreiben aufsetzen, wo drinnen steht, wie was geregelt ist. problem ist nur, wie man das am ende evtl. rechtlich durchboxen kann, wenn das kind dann in den brunnen fällt.
#
Die einfachste und sicherste Variante, an verlässliche Informationen zu kommen ist ein Anruf bei der Hotline
Tel.: 0800 - 743-1899 (SGE-1899)
(kostenfrei aus dem deutschen Mobil- und Festnetz)
oder eine E-Mail an info@eintrachtfrankfurt.de

#
Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?



#
AdlerNRW58 schrieb:

Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?

Ja, habe ich. Denn Deine Interpretation ist nicht ganz richtig.
Jede Dauerkarte ist übertragbar, es ist lediglich nötig bei ermäßigten Dauerkarten auch einen Ermäßigungsnachweis mit sich zu führen. Darüber hinaus muss man generell einen zur Identifikation geeigneten Ausweis dabei haben.
Da steht nicht drin, dass nur derjenige der auf der Dauerkarte steht ins Stadion darf.
Das einzige Problem mit dem RMV gibt es bei Print@Home Karten, bei denen der Inhabername nicht stimmt.

Zum ursprünglichen Problem:
Genau hierfür unterscheidet die Eintracht zwischen dem Dauerkartenabonnenten und dem Dauerkarteninhaber. Du kannst für die nächste (und weiter kommende) Saison(s) jemand anderen als Inhaber (Nutzer) der Dauerkarte eintragen. Dadurch steht sein Name auf der Dauerkarte, du bekommst die Karte allerdings weiterhin zugeschickt. Sobald du wieder ins Stadion gehen möchtest, kannst du dann wieder den Inhabernamen auf dich selbst ändern
#
AdlerNRW58 schrieb:

Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?

Ja, habe ich. Denn Deine Interpretation ist nicht ganz richtig.
Jede Dauerkarte ist übertragbar, es ist lediglich nötig bei ermäßigten Dauerkarten auch einen Ermäßigungsnachweis mit sich zu führen. Darüber hinaus muss man generell einen zur Identifikation geeigneten Ausweis dabei haben.
Da steht nicht drin, dass nur derjenige der auf der Dauerkarte steht ins Stadion darf.
Das einzige Problem mit dem RMV gibt es bei Print@Home Karten, bei denen der Inhabername nicht stimmt.

Zum ursprünglichen Problem:
Genau hierfür unterscheidet die Eintracht zwischen dem Dauerkartenabonnenten und dem Dauerkarteninhaber. Du kannst für die nächste (und weiter kommende) Saison(s) jemand anderen als Inhaber (Nutzer) der Dauerkarte eintragen. Dadurch steht sein Name auf der Dauerkarte, du bekommst die Karte allerdings weiterhin zugeschickt. Sobald du wieder ins Stadion gehen möchtest, kannst du dann wieder den Inhabernamen auf dich selbst ändern
#
Alex23SGE schrieb:

AdlerNRW58 schrieb:

Auszug aus den AGB :

10.3
Zum Stadionzutritt berechtigtist, wer ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 3 erworben hat, d.h. ein gültiges bzw. elektronisch
freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen, zur Prüfung einer etwaigen Ermäßigungsberechtigung tauglichen Nachweis sowie einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Eintracht Frankfurt
und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.


Noch Fragen?

Ja, habe ich. Denn Deine Interpretation ist nicht ganz richtig.
Jede Dauerkarte ist übertragbar, es ist lediglich nötig bei ermäßigten Dauerkarten auch einen Ermäßigungsnachweis mit sich zu führen. Darüber hinaus muss man generell einen zur Identifikation geeigneten Ausweis dabei haben.
Da steht nicht drin, dass nur derjenige der auf der Dauerkarte steht ins Stadion darf.
Das einzige Problem mit dem RMV gibt es bei Print@Home Karten, bei denen der Inhabername nicht stimmt.

Zum ursprünglichen Problem:
Genau hierfür unterscheidet die Eintracht zwischen dem Dauerkartenabonnenten und dem Dauerkarteninhaber. Du kannst für die nächste (und weiter kommende) Saison(s) jemand anderen als Inhaber (Nutzer) der Dauerkarte eintragen. Dadurch steht sein Name auf der Dauerkarte, du bekommst die Karte allerdings weiterhin zugeschickt. Sobald du wieder ins Stadion gehen möchtest, kannst du dann wieder den Inhabernamen auf dich selbst ändern


Gut zusammengefasst.  Hier wurden schon einige alternative Fakten oben gepostet. Bspw. der Verweis auf die AGBs der Tageskarten. Hier geht es aber um Dauerkarten.  Dito das Thema zu dem Ausweis. Hier geht es um den Nachweis bzgl. der Ermäßigungen.  

Zum Threadersteller:
Es gibt doch zu jeder DK ein Abovertrag und das Inhaberblatt.
Der Abovertrag definiert das rechtliche Eigentumsverhältnis an den DK'.  Das muss weiterhin auf Dich ausgestellt bleiben.

Pro Saison musst du noch das Inhaberblatt ausfüllen. (Benutzer/Besitzer der DK). Hier kannst Du m.e. Dann den temporären Inhaber angeben ohne das Du das Eigentum am Abo verlierst.  So machen es doch die EFC' m.E. auch.  


Teilen