>

Frage zu Mietvertrag, Kleinreparaturpauschale

#
Morsche,

ich habe in meinem MV eine Pauschale von 75 € stehen, ist wohl auch normal. Nun ist ein elektrisches Rollo kaputt, bei uns im Haus repariert immer der Bruder des Vermieters das Zeugs .... und der Vermieter schreibt mir nun, dass die Reparatur nur 60 € kostet und ich daher seinen Bruder direkt bezahlen soll ....

Abgesehen davon, dass ich nächstes mal so sehr gegen das Teil trete, dass es komplett hin ist (ist natürlich nur ein Scherz ....), ein Fachbetrieb (sein Bruder ist Bastler, kein gelernter Handwerker .... zugegeben, er kann es, aber er macht das nur nebenbei ....) hätte eine höhere Rechnung gestellt und in der Pauschale 75 € ist auch Arbeitszeit mit berücksichtigt, die hier nicht anfällt. Bei 1500 € Kaltmiete hat das ganze für mich schon etwas "geschmäckle" .... jemand eine andere Meinung oder ärgere ich mich hier nur zu sehr über Kleinigkeiten?
ciao
Chris
#
Morsche,

ich habe in meinem MV eine Pauschale von 75 € stehen, ist wohl auch normal. Nun ist ein elektrisches Rollo kaputt, bei uns im Haus repariert immer der Bruder des Vermieters das Zeugs .... und der Vermieter schreibt mir nun, dass die Reparatur nur 60 € kostet und ich daher seinen Bruder direkt bezahlen soll ....

Abgesehen davon, dass ich nächstes mal so sehr gegen das Teil trete, dass es komplett hin ist (ist natürlich nur ein Scherz ....), ein Fachbetrieb (sein Bruder ist Bastler, kein gelernter Handwerker .... zugegeben, er kann es, aber er macht das nur nebenbei ....) hätte eine höhere Rechnung gestellt und in der Pauschale 75 € ist auch Arbeitszeit mit berücksichtigt, die hier nicht anfällt. Bei 1500 € Kaltmiete hat das ganze für mich schon etwas "geschmäckle" .... jemand eine andere Meinung oder ärgere ich mich hier nur zu sehr über Kleinigkeiten?
ciao
Chris
#
Bin kein Mietsrechtsexperte aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du glaube ich allen Grund misstrauisch zu sein.
Hast du den Vermieter denn mal gefragt, warum du bei 75 Euro Pauschale monatlich für Kleinreparturen (richtig?) die 60 Euro extra abdrücken sollst?
Zumal ein kaputter eingebauter (!) Rollo, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, in meinen Augen sowieso Sache des Vermieters ist. Auf jeden Fall würde ich mir darüber eine korrekte Rechnung geben lassen, auf der die 60 Euro genau aufgeschlüsselt werden.

Aber sicher können die vorlauten Anwälte hier noch bessere Tipps geben, als den, dich am besten mal an den Mieterschutzbund zu wenden.
#
Bin kein Mietsrechtsexperte aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du glaube ich allen Grund misstrauisch zu sein.
Hast du den Vermieter denn mal gefragt, warum du bei 75 Euro Pauschale monatlich für Kleinreparturen (richtig?) die 60 Euro extra abdrücken sollst?
Zumal ein kaputter eingebauter (!) Rollo, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, in meinen Augen sowieso Sache des Vermieters ist. Auf jeden Fall würde ich mir darüber eine korrekte Rechnung geben lassen, auf der die 60 Euro genau aufgeschlüsselt werden.

Aber sicher können die vorlauten Anwälte hier noch bessere Tipps geben, als den, dich am besten mal an den Mieterschutzbund zu wenden.
#
Raggamuffin schrieb:

Bin kein Mietsrechtsexperte aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du glaube ich allen Grund misstrauisch zu sein.
Hast du den Vermieter denn mal gefragt, warum du bei 75 Euro Pauschale monatlich für Kleinreparturen (richtig?) die 60 Euro extra abdrücken sollst?
Zumal ein kaputter eingebauter (!) Rollo, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, in meinen Augen sowieso Sache des Vermieters ist. Auf jeden Fall würde ich mir darüber eine korrekte Rechnung geben lassen, auf der die 60 Euro genau aufgeschlüsselt werden.

Aber sicher können die vorlauten Anwälte hier noch bessere Tipps geben, als den, dich am besten mal an den Mieterschutzbund zu wenden.


Moin
Ich verstehe es etwas anders.
Er bezahlt nicht jeden Monat 75€ als Pauschale.  Sondern er wird im Mietvertrag stehen haben, dass er sich als Mieter um kleine Reperaturen selbst kümmern muss die bis zu 75€ kosten. Dazu kommt oft noch eine prozentuale Regelung ( meine 2% ) von der Jahresmiete die diese Kosten nicht übersteigen dürfen die er selbst tragen muss.
Dies ist eine relativ übliche Klausel, würde ich sagen.

Zu dem ursprünglichen Problem finde ich auch es hat ein Geschmäckle.
Wenn er das so über einen Familiendienst machen lässt würde ich auch höchsten das Material bezahlen wollen. Den Rest wie er das handhabt ist schon etwas merkwürdig ohne offizielle Rechnung.
Aber was da rechtlich richtig ist wissen andere besser als ich.
#
Raggamuffin schrieb:

Bin kein Mietsrechtsexperte aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du glaube ich allen Grund misstrauisch zu sein.
Hast du den Vermieter denn mal gefragt, warum du bei 75 Euro Pauschale monatlich für Kleinreparturen (richtig?) die 60 Euro extra abdrücken sollst?
Zumal ein kaputter eingebauter (!) Rollo, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, in meinen Augen sowieso Sache des Vermieters ist. Auf jeden Fall würde ich mir darüber eine korrekte Rechnung geben lassen, auf der die 60 Euro genau aufgeschlüsselt werden.

Aber sicher können die vorlauten Anwälte hier noch bessere Tipps geben, als den, dich am besten mal an den Mieterschutzbund zu wenden.


Moin
Ich verstehe es etwas anders.
Er bezahlt nicht jeden Monat 75€ als Pauschale.  Sondern er wird im Mietvertrag stehen haben, dass er sich als Mieter um kleine Reperaturen selbst kümmern muss die bis zu 75€ kosten. Dazu kommt oft noch eine prozentuale Regelung ( meine 2% ) von der Jahresmiete die diese Kosten nicht übersteigen dürfen die er selbst tragen muss.
Dies ist eine relativ übliche Klausel, würde ich sagen.

Zu dem ursprünglichen Problem finde ich auch es hat ein Geschmäckle.
Wenn er das so über einen Familiendienst machen lässt würde ich auch höchsten das Material bezahlen wollen. Den Rest wie er das handhabt ist schon etwas merkwürdig ohne offizielle Rechnung.
Aber was da rechtlich richtig ist wissen andere besser als ich.
#
Ah hast wohl Recht. Da stand ich auf dem Schlauch.
Gemeint ist eine Kostenobergrenze.

Das ist soweit ich weiß gar nicht zulässig.
Entweder bezahlt eine Reparatur komplett der Mieter oder der Vermieter.
#
Ah hast wohl Recht. Da stand ich auf dem Schlauch.
Gemeint ist eine Kostenobergrenze.

Das ist soweit ich weiß gar nicht zulässig.
Entweder bezahlt eine Reparatur komplett der Mieter oder der Vermieter.
#
Will sagen, auch wenn so eine Klausel im Vertrag steht, ist sie eigentlich redundant, denn es kommt nicht auf die Höhe der Kosten an, sondern darauf, ob es Mieter- oder Vermietersache ist.
Insofern wäre zu klären, wer vertraglich, bzw. gesetzlich für Kosten an den Rollos aufkommt.
Mieter oder Vermieter.
#
Morsche,

ich habe in meinem MV eine Pauschale von 75 € stehen, ist wohl auch normal. Nun ist ein elektrisches Rollo kaputt, bei uns im Haus repariert immer der Bruder des Vermieters das Zeugs .... und der Vermieter schreibt mir nun, dass die Reparatur nur 60 € kostet und ich daher seinen Bruder direkt bezahlen soll ....

Abgesehen davon, dass ich nächstes mal so sehr gegen das Teil trete, dass es komplett hin ist (ist natürlich nur ein Scherz ....), ein Fachbetrieb (sein Bruder ist Bastler, kein gelernter Handwerker .... zugegeben, er kann es, aber er macht das nur nebenbei ....) hätte eine höhere Rechnung gestellt und in der Pauschale 75 € ist auch Arbeitszeit mit berücksichtigt, die hier nicht anfällt. Bei 1500 € Kaltmiete hat das ganze für mich schon etwas "geschmäckle" .... jemand eine andere Meinung oder ärgere ich mich hier nur zu sehr über Kleinigkeiten?
ciao
Chris
#
Verlange doch mal eine Rechnung von dem Bruder des Vermieters. Mal sehen was dann passiert.
Aber warum fällt nach Deiner Aussage bei der Reparatur des Rollos keine Arbeitszeit an?
#
Ah hast wohl Recht. Da stand ich auf dem Schlauch.
Gemeint ist eine Kostenobergrenze.

Das ist soweit ich weiß gar nicht zulässig.
Entweder bezahlt eine Reparatur komplett der Mieter oder der Vermieter.
#
Das ist aber gerade bei älteren Mitverträgen üblich, ob das rechtlich okay ist weiß ich nicht.
#
Also um es aufzuklären was das Thema Arbeitszeit angeht. Natürlich berechnet hier niemand Arbeitszeit. Das Teil was ersetzt wird, kostet 60 € und die soll ich bezahlen.

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....

Also die Rechnung für das Teil will ich (für meine Unterlagen) auf jeden Fall haben, auch wenn ich sie ja nicht absetzen kann .... das würde widerum nur mit der Arbeitszeit funktionieren...
#
wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal
#
wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal
#
Dulcolax schrieb:

wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal


Schon mal was von "Prinzip" gehört? Was soll eigentlich "angeblich" heißen? Muss ich mich jetzt rechtfertigen?

Außerdem sind es 60, nicht 80 .... bei 80 gäbe es den Thread nicht, könntest du verstehen wenn du es gelesen hättest.

#
Dulcolax schrieb:

wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal


Schon mal was von "Prinzip" gehört? Was soll eigentlich "angeblich" heißen? Muss ich mich jetzt rechtfertigen?

Außerdem sind es 60, nicht 80 .... bei 80 gäbe es den Thread nicht, könntest du verstehen wenn du es gelesen hättest.

#
jazon123 schrieb:

Dulcolax schrieb:

wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal


Schon mal was von "Prinzip" gehört? Was soll eigentlich "angeblich" heißen? Muss ich mich jetzt rechtfertigen?

Außerdem sind es 60, nicht 80 .... bei 80 gäbe es den Thread nicht, könntest du verstehen wenn du es gelesen hättest.

du hast recht. entschuldige bitte
#
Also um es aufzuklären was das Thema Arbeitszeit angeht. Natürlich berechnet hier niemand Arbeitszeit. Das Teil was ersetzt wird, kostet 60 € und die soll ich bezahlen.

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....

Also die Rechnung für das Teil will ich (für meine Unterlagen) auf jeden Fall haben, auch wenn ich sie ja nicht absetzen kann .... das würde widerum nur mit der Arbeitszeit funktionieren...
#
jazon123 schrieb:

Also um es aufzuklären was das Thema Arbeitszeit angeht. Natürlich berechnet hier niemand Arbeitszeit. Das Teil was ersetzt wird, kostet 60 € und die soll ich bezahlen.

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....

Also die Rechnung für das Teil will ich (für meine Unterlagen) auf jeden Fall haben, auch wenn ich sie ja nicht absetzen kann .... das würde widerum nur mit der Arbeitszeit funktionieren...

Das klingt so, als würde bei euch eh alles sozusagen "auf dem kurzen Dienstweg" geklärt und es macht dann wahrscheinlich keinen Sinn, in diese einvernehmliche Praxis mit dem BGB reinzugrätschen. Es sei denn du willst dir Feinde machen, weil dir zu langweilig ist.

Daher wäre mein Rat, zahle freundlich das Geld und bitte ebenso freundlich um eine Rechnung(skopie). Sollte das für den Vermieter bzw. den Bruder ein Problem sein, beharre darauf, dass du sowas für die Steuererklärung brauchst (ob du es absetzen kannst, wissen ja die Brüder nicht). Wenn sie partout nichts vorliegen haben, kannst du davon ausgehen, dass sie dich erstens bescheißen wollen, und/oder dass sie zweitens nicht viel auf die Steuergesetze geben.

Es könnte sein, dass man dir als Ausgleich für die nicht vorhandene Rechnung beim Betrag entgegen kommt. Wenn nicht, wird man dir in Zukunft wahrscheinlich zumindest keine Schwachsinnsforderungen mehr auftischen, denn selbst die Brüder sollten dann wissen, dass solche Mauscheleien ganz schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen können.
#
Achja und wie du schon richtig geschlussfolgert hast: Wenn das nächste Mal was bei dir kaputt geht, schlag so lange drauf ein, bis der Schaden mindestens 75 Euro beträgt.

#
wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal
#
Dulcolax schrieb:

wenn ich mir angeblich eine kaltmiete von 1.500 euro leisten könnten, dann wären mir die 80 euro sicherlich relativ egal


Das Argument funktioniert auch andersrum. Als Vermieter, der 1500 EUR Miete kassiert (und zudem noch der Bruder die Reparaturen macht), könnte ja bei 60 EUR auch mal Fünfe grade sein lassen.
#
Also um es aufzuklären was das Thema Arbeitszeit angeht. Natürlich berechnet hier niemand Arbeitszeit. Das Teil was ersetzt wird, kostet 60 € und die soll ich bezahlen.

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....

Also die Rechnung für das Teil will ich (für meine Unterlagen) auf jeden Fall haben, auch wenn ich sie ja nicht absetzen kann .... das würde widerum nur mit der Arbeitszeit funktionieren...
#
jazon123 schrieb:

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....


Hier mal die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Regelung:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Gerade der letzte Punkt könnte der sein, bei der sich dein Vermieter mit der Bruder-Lösung ins eigene Fleisch schneidet.
#
jazon123 schrieb:

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....


Hier mal die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Regelung:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Gerade der letzte Punkt könnte der sein, bei der sich dein Vermieter mit der Bruder-Lösung ins eigene Fleisch schneidet.
#
stefank schrieb:

jazon123 schrieb:

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....


Hier mal die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Regelung:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Gerade der letzte Punkt könnte der sein, bei der sich dein Vermieter mit der Bruder-Lösung ins eigene Fleisch schneidet.


Danke an alle erst mal. Ja die Regel hatte ich auch so gefunden, aber wie gesagt .... in dem Fall geht es ja nur um Materialkosten, incl. Arbeitszeit wäre der Betrag wohl höher. Naja, ich zahle das nun mal (wobei ich es immernoch echt heftig finde) und werde ihn eben künftig mit jedem Quatsch belästigen, sofern es mehr als 75 € kosten wird.

Die 8 % der Nettomiete sind im MV und mir tatsächlich beim lesen durchgeschlüpft, das ist schon ne ganze Menge...


AAAAAAber, eins fällt mir gerade noch ein. Hier handelt es sich wie gesagt um einen elektrischen Rollo. Der Rollo ist defekt. (klar).

Was der Bruder nun gemacht hat, ist eine neue Lamette zu kaufen, und diese setzt er nun ein. Die Lamette wird ca. 60 € gekostet haben, seine Arbeitszeit kostet nichts (sonst wäre es ja über 75) aber dann? Dann ist die Tapete ab (der Kasten ist eintapeziert) und muss neu tapeziert und gestrichen werden ..... wenn der Bruder das NICHT macht, was dann? Ich werde es sicherlich nicht selbst erledigen .... dann muss mein Vermieter ja wohl (hängt ja unmittelbar mit dem Schaden zusammen) jemanden (schon klar wen) beauftragen, und wenn der nur eine Rolle Tapete für 16 €kaufen muss, liegen wir bei der gesamten Angelegenheit bei über 75 ....

Wie gesagt, geht nicht um 1 € mehr oder weniger in meiner Tasche, lediglich um die Kulanz oder auch nicht Kulanz ....

Also spezifischer gefragt, nach der Reparatur muss es doch halbwegs so aussehen, wie vorher.... oder?
#
stefank schrieb:

jazon123 schrieb:

Wenn der Bruder *nicht* so handwerklich geschickt wäre, würde ein Fachbetrieb anrollen und die Rechnung wäre sofort bei ca. 200 € und dann müsste ich nichts zahlen.

Sprich der Schaden an sich ist (incl. Zeit) höher als die Pauschale, und nur weil es der Bruder repariert und (zumindest offiziell) kein Geld dafür bekommt, zahle ich ....


Hier mal die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Regelung:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Gerade der letzte Punkt könnte der sein, bei der sich dein Vermieter mit der Bruder-Lösung ins eigene Fleisch schneidet.


Danke an alle erst mal. Ja die Regel hatte ich auch so gefunden, aber wie gesagt .... in dem Fall geht es ja nur um Materialkosten, incl. Arbeitszeit wäre der Betrag wohl höher. Naja, ich zahle das nun mal (wobei ich es immernoch echt heftig finde) und werde ihn eben künftig mit jedem Quatsch belästigen, sofern es mehr als 75 € kosten wird.

Die 8 % der Nettomiete sind im MV und mir tatsächlich beim lesen durchgeschlüpft, das ist schon ne ganze Menge...


AAAAAAber, eins fällt mir gerade noch ein. Hier handelt es sich wie gesagt um einen elektrischen Rollo. Der Rollo ist defekt. (klar).

Was der Bruder nun gemacht hat, ist eine neue Lamette zu kaufen, und diese setzt er nun ein. Die Lamette wird ca. 60 € gekostet haben, seine Arbeitszeit kostet nichts (sonst wäre es ja über 75) aber dann? Dann ist die Tapete ab (der Kasten ist eintapeziert) und muss neu tapeziert und gestrichen werden ..... wenn der Bruder das NICHT macht, was dann? Ich werde es sicherlich nicht selbst erledigen .... dann muss mein Vermieter ja wohl (hängt ja unmittelbar mit dem Schaden zusammen) jemanden (schon klar wen) beauftragen, und wenn der nur eine Rolle Tapete für 16 €kaufen muss, liegen wir bei der gesamten Angelegenheit bei über 75 ....

Wie gesagt, geht nicht um 1 € mehr oder weniger in meiner Tasche, lediglich um die Kulanz oder auch nicht Kulanz ....

Also spezifischer gefragt, nach der Reparatur muss es doch halbwegs so aussehen, wie vorher.... oder?
#
Ich würde mir die Originalrechnung geben lassen, da der Vermieter die Rechnung sonst event. in seiner Steuererklärung absetzt. Die Materialkosten kannst du zwar nicht als Handwerkerrechnung nach §35a in Deiner Steuererklärung geltend machen, aber Du kannst ja sagen, dass Du ein Arbeitszimmer hast und diese Kosten dann entsprechend in Deiner Steuererklärung ansetzt.
#
Ich würde so vorgehen, und das entspricht durchaus dem Empfehlungstenor:

erst sicherstellen, dass die Überführung in den Urzustand inkl. Tapete erfolgt und in der Rechnung enthalten ist,

dann Rechnung mit entsprechender Postenauflistung verlangen für die eigenen Unterlagen (oder eben für die Steuererklärung),

dann zahlen.


So ein Gewurschtel kann ich - auch aufgrund von Vorerfahrungen - gar nicht ab...
#
Ich würde so vorgehen, und das entspricht durchaus dem Empfehlungstenor:

erst sicherstellen, dass die Überführung in den Urzustand inkl. Tapete erfolgt und in der Rechnung enthalten ist,

dann Rechnung mit entsprechender Postenauflistung verlangen für die eigenen Unterlagen (oder eben für die Steuererklärung),

dann zahlen.


So ein Gewurschtel kann ich - auch aufgrund von Vorerfahrungen - gar nicht ab...
#
Runggelreube schrieb:

Ich würde so vorgehen, und das entspricht durchaus dem Empfehlungstenor:

erst sicherstellen, dass die Überführung in den Urzustand inkl. Tapete erfolgt und in der Rechnung enthalten ist,

dann Rechnung mit entsprechender Postenauflistung verlangen für die eigenen Unterlagen (oder eben für die Steuererklärung),

dann zahlen.


So ein Gewurschtel kann ich - auch aufgrund von Vorerfahrungen - gar nicht ab...


Passt .... wollte ich auch so machen, mal sehen. .... er ist gerade am arbeiten ...
#
Ich hoffe dass Du Dich nie bei mir auf eine Wohnung meldest. Mein ich ganz im Ernst. Wenn ich sowas lese, einen größeren Schaden verursachen wollen um nicht unter die Kleinreparaturklausel zu fallen... wegen 60 Euro. Da fällt mir nix mehr ein.


Teilen