Ein von Club-Seite ausgebildeter Spieler muss in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Verein oder die Kapitalgesellschaft spielberechtigt gewesen sein, ein vom Verband ausgebildeter Spieler in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Verein oder eine Kapitalgesellschaft im Bereich des DFB.
Mh, ich bin verwirrt.
https://www.youtube.com/watch?v=Br56ngeNcA0