>

Wegeunfall: Frage

#
Gude

Heute Morgen war ich auf dem Weg zur Arbeit (mit dem Fahrrad), als der Unfallverursacher - auf der falschen Strassenseite fahrend - mir frontal mit seinem Rad in meines gefahren ist. Ergebnis: Mein Rad ist kaputt und ich bin verletzt.
Das Rad habe ich in der Werkstatt meines Vertrauens abgegeben und bin dann zum Unfallarzt. Der hat alles aufgenommen und mich erstmal krankgeschrieben.

Soweit, so "normal". Da ich sowas bislang noch nicht hatte, nun meine Frage:

Muss ich sonst noch was tun bzw. mich irgendwo melden (Arbeitgeber wurde von mir direkt informiert)? Muss ich mich bei der Versicherung des Unfallverursachers melden, um die Kosten für die Reparatur sowie die Fahrscheine (Bahn) wiederzubekommen?

Danke vorab für die Antworten!
#
Gude

Heute Morgen war ich auf dem Weg zur Arbeit (mit dem Fahrrad), als der Unfallverursacher - auf der falschen Strassenseite fahrend - mir frontal mit seinem Rad in meines gefahren ist. Ergebnis: Mein Rad ist kaputt und ich bin verletzt.
Das Rad habe ich in der Werkstatt meines Vertrauens abgegeben und bin dann zum Unfallarzt. Der hat alles aufgenommen und mich erstmal krankgeschrieben.

Soweit, so "normal". Da ich sowas bislang noch nicht hatte, nun meine Frage:

Muss ich sonst noch was tun bzw. mich irgendwo melden (Arbeitgeber wurde von mir direkt informiert)? Muss ich mich bei der Versicherung des Unfallverursachers melden, um die Kosten für die Reparatur sowie die Fahrscheine (Bahn) wiederzubekommen?

Danke vorab für die Antworten!
#
Dein Schaden am Rad und die Kosten für die Bahn haben nichts mit der Berufsgenossenschaft zu tun, das ist nen Fall für die private Haftpflichtversicherung des Schädigers (ob die die Bahnkosten als unechten Vermögensschaden übernehmen kann ich nicht beurteilen). Würde aber alles bei seiner Haftpflicht angeben (wirst dann nen Fragebogen bekommen).

wäre gut, wenn du noch ne Rechnung für das Rad hast, weil die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt. War deine Möhre 20 Jahre alt würde ich mir den Stress nicht machen.

Wegen dem Wegeunfall sollte dein Arbeitgeber der BG Info gegeben haben. Da kommt dann auch noch nen Fragebogen
#
Dein Schaden am Rad und die Kosten für die Bahn haben nichts mit der Berufsgenossenschaft zu tun, das ist nen Fall für die private Haftpflichtversicherung des Schädigers (ob die die Bahnkosten als unechten Vermögensschaden übernehmen kann ich nicht beurteilen). Würde aber alles bei seiner Haftpflicht angeben (wirst dann nen Fragebogen bekommen).

wäre gut, wenn du noch ne Rechnung für das Rad hast, weil die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt. War deine Möhre 20 Jahre alt würde ich mir den Stress nicht machen.

Wegen dem Wegeunfall sollte dein Arbeitgeber der BG Info gegeben haben. Da kommt dann auch noch nen Fragebogen
#
Ich habe eine Rechnung von dem Radladen, da ich das Rad erst vor Kurzem komplett habe machen lassen.
#
Ich habe eine Rechnung von dem Radladen, da ich das Rad erst vor Kurzem komplett habe machen lassen.
#
Ist schonmal hilfreich, würde ich dann in Kopie an der Schadenmeldung dran hängen
#
Gude

Bin gestern aus dem Urlaub wiedergekommen und habe die Antwort der "gegnerischen" Versicherung:

Sie wollen nur die Hälfte des Schadens übernehmen. Da ich so etwas noch nie hatte und jetzt nicht "falsch" vorgehen mag, würde ich mich über Ratschläge freuen, was ich jetzt am besten machen soll.

Was spontan in meinem Kopf vorgeht: Der Verursacherin schreiben, dass sie den Rest bezahlen soll (insgesamt handelt es sich um einen Betrag von unter 100€), da ihre Versicherung nur 50% zahlt.

Der Versicherung schreiben, dass sie alles zahlen soll.

Danke vorab!
#
Gude

Bin gestern aus dem Urlaub wiedergekommen und habe die Antwort der "gegnerischen" Versicherung:

Sie wollen nur die Hälfte des Schadens übernehmen. Da ich so etwas noch nie hatte und jetzt nicht "falsch" vorgehen mag, würde ich mich über Ratschläge freuen, was ich jetzt am besten machen soll.

Was spontan in meinem Kopf vorgeht: Der Verursacherin schreiben, dass sie den Rest bezahlen soll (insgesamt handelt es sich um einen Betrag von unter 100€), da ihre Versicherung nur 50% zahlt.

Der Versicherung schreiben, dass sie alles zahlen soll.

Danke vorab!
#
Nimm Dir einen Anwalt und lass die Gegenseite anschreiben.

Da Du offenbar schwer genug verletzt warst, um arbeitsunfähig zu sein, beläuft sich ein anständig berechneter Schadensersatz garantiert nicht auf unter 100 Euro.
#
Hast du denn mittlerweile Kontakt mit der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft gehabt?

Es ist nicht ersichtlich, wie lange du arbeitsunfähig warst und welche Verletzungen du erlitten hast, aber 6 Wochen nach dem Unfall sollte von deren Seite bereits eine Reaktion erfolgt sein..
#
Gude

Von denen habe ich noch keine Rückmeldung. Kann aber auch daran liegen, dass das Ganze erst kurz vor meinem Unfall passiert ist und zwischen Abgabe der Unterlagen und meinem Urlaub nur knapp eine Woche lag. Oder schicken die das dann an die Privatadresse? Da kam bsiher nichts an. Der Unfallarzt hat mich eine Woche krankgeschrieben.
#
Gude

Von denen habe ich noch keine Rückmeldung. Kann aber auch daran liegen, dass das Ganze erst kurz vor meinem Unfall passiert ist und zwischen Abgabe der Unterlagen und meinem Urlaub nur knapp eine Woche lag. Oder schicken die das dann an die Privatadresse? Da kam bsiher nichts an. Der Unfallarzt hat mich eine Woche krankgeschrieben.
#
Moin... ok, wenn du zum Glück „nur“ eine Woche krank geschrieben warst, läuft das vermutlich bei der Berufsgenossenschaft als „Bagatellunfall“ - was dir gegenüber nicht herabwürdigend oder so klingen soll.
Die BG zahlt die Kosten der Behandlung und beendet, da wohl zum Glück keine Langzeitschäden zu erwarten sind, dann ihr Verfahren.
Es würde somit an dir liegen, ggf zukünftige Ansprüche geltend zu machen.

Hinsichtlich der Schadensregulierung drücke ich die Daumen und würde, insbesondere falls du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, den Weg zum Anwalt gehen..


Teilen