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Neuigkeiten für Autofahrer aus dem Bußgeldkatalog

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Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und
irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln ? Lichthupe ?
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate
Fahrverbot.
FAZIT:
Lieber gleich rechts überholen
Rechts überholen kostet lt. gültiger StVO nämlich im
Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst
bei mehrmaligen Wiederholungen
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte
Fazit: Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell
vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden
soll
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im §
38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt
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Sag ich doch...genau so mache ich es seit Jahren und das ganz ohne jurstischen Hintergrund. Ich rege mich nahezu täglich über die Penner auf der linken Spur auf, die mich permanent belehren wollen nicht schneller als sie selbst zu fahren und ums Verrecken nicht auf die rechte Spur wechseln. Aus puren Anstand fahre ich nicht dicht auf oder gebe den Arschlöchern die Lichthupe, sondern gleich nach rechts und ab gehts. Sekunden später ist der Spuk vorbei und so mancher, der sich immer noch in einer Art Brutalblockade auf der linken Spur aufhält regt sich über mich auf wie die Sau und auf einmal spüre ich Lichthupen und wütende Fäuste. Allein es geht mir gepflegt am ***** vorbei. Gut nur, dass ich eben eine juristische Abwägung bekommen habe und irgendwie reizt mich das Blaulicht und das Martinshorn und ich denke für 20 Öckerchen könnte man so etwas durchaus ins Kalkül ziehen.

Fazit: Aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen kann, nein muss man rechts überholen!!!

Falls das jetzt eine Aufforderung zum Rechtsbruch war, habe ich nichts aber rein gar nichts gesagt!!!!

@ Heinz: Du bist einfach ne geile Siech...
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Koi schrieb:


@ Heinz: Du bist einfach ne geile Siech...  


laß das bloß nicht den stefan wissen...  
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Pah, wenn ich im Nissan Micra bei drei Spuren links fahren will.... dann überholt doch rechts!

Und ob der Herr Gründel mir mit dem illegalen Blaulicht auf die Pelle rückt... ich mach keinen Meter Platz. Wo simmer denn? Frei Fahrt für freie Bürger...

Dass man sich immer über jede Kleinigkeit aufregt....
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"Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden
soll
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im §
38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen."

Das fällt doch unter Amtsanmaßung oder ihre ich mich da?

§ 132 StGB
Amtsanmaßung
  Siebenter Abschnitt (Besonderer Teil)


Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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SGESupporterVB schrieb:
"Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden
soll
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im §
38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen."

Das fällt doch unter Amtsanmaßung oder ihre ich mich da?

§ 132 StGB
Amtsanmaßung
  Siebenter Abschnitt (Besonderer Teil)


Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Du irrst! Amtsanmaßung ist nicht, wenn man blaues Rundumlicht benutzt! Das dürfen auch Rettungsdienste, Gas- und Stromwerke usw.
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HeinzGründel schrieb:
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und
irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln ? Lichthupe ?
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate
Fahrverbot.
FAZIT:
Lieber gleich rechts überholen
Rechts überholen kostet lt. gültiger StVO nämlich im
Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst
bei mehrmaligen Wiederholungen
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte
Fazit: Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell
vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden
soll
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im §
38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt



Obergeil!

       
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Geile Tips Heinz.... dann fahr ich gleich mal auf die Bahn... los geht's!




Na ja, bissi TUV abgelaufen... aber egal. Hauptsach ich mach des Blaulicht druff und juhu!
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Erbsezähler schrieb:
Geile Tips Heinz.... dann fahr ich gleich mal auf die Bahn... los geht's!




Na ja, bissi TUV abgelaufen... aber egal. Hauptsach ich mach des Blaulicht druff und juhu!

Bissi?!?!  Des hat doch 5 Jahre im Main geparkt das Teil!!
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Jaja, der gute alte Alzheimer    
http://www.eintracht.de/fans/forum/15/11106300/?page=1#f26650
Und hier die zweite Antwort auf Bradys Beitrag:
HeinzGründel schrieb:
Das ist gar nicht so schlecht was Du da schreibst.
Ich werde es meiner Klientel weiterempfehlen
 
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Also Amtsanmaßung nur bei gleichzeitigem Gebrauch von Blaulicht und Martinshorn?

Nur Blaulicht 20€ und Einzug!
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Da fällt mir eine geile Geschichte aus meiner Jugend ein...

Auf unserem Speicher hatte ich mal ein altes Blaulicht gefunden. Mit einem Freund zusammen haben wir ein bisschen dran rumgeschraubt, einen äußerst starken Magneten von einem Lautsprecher auf der Unterseite angebracht und das ganze dann mit einem Einmachgummi als Unterlage auf´s Autodach gesetzt. Dann noch mit einem Kabel an die Batterie angeschlossen und los ging´s.
Allerdings sind wir nicht über die Straße gebrettert, sondern haben uns das als Spaß für die am Wochenende angesetzte Kiesgrubenparty aufgespart.

Auf der Party haben wir uns dann, unter dem Vorwand Getränkenachschub zu holen, abgesetzt. Auf einem nahegelegenen Parkplatz die Motorhaube aufgemacht, Blaulicht angeschlossen und auf´s Dach gesetzt, um dann wieder Richtung Kiesgrube zu fahren.
Die Jungs haben sich auch gut erschreckt und einige Sixer und wohl auch so mancher Joint ist möglichst weit weggeworfen worden.  
Als wir unseren Spaß gehabt hatten, haben wir alles wieder abmontiert und weiter gefeiert.
Auf dem Nachhauseweg ist uns dann bei etwa 100 kmh die, wohl nicht richtig geschlossene, Motorhaube aufgeklappt.        

Also gebremst und auf den Standstreifen - zum Glück nichts passiert. Allerdings habe wir das Ding auch nicht mehr runter bekommen. Da wir es nicht mehr weit hatten, sind wir also - natürlich langsam - weiter gefahren. Mein Freund, der Fahrer, aus dem linken, ich aus dem rechten Seitenfenster kuckend. Nach einigen Kilometern ist hinter uns auf einmal ein Kleinbus richtig nah aufgefahren und gerade als wir uns dachten, was der Idiot wohl wolle, hat der Bus sein Blaulicht - diesmal ein echtes - angemacht.
Also links rangefahren und den beiden Polizisten eben erklärt, dass uns die Motorhaube während der Fahrt aufgegangen ist. Da auch die wirklich netten Herren in Grün die Motorhaube nicht runterbekommen haben und wir es nun wirklich nicht mehr weit hatten, haben sie uns in den Genuss einer persönlichen Polizeieskorte kommen lassen.  Wir vorneweg und die Polizei mit Blaulicht bis vor die Haustür hinter uns her.      

Back to topic: Ich habe mal gehört ( ), das man den "Blinker links" zum Anzeigen der Überholabsicht auch ohne Verstoß setzen kann, sofern dies in gebührendem Abstand zum Vordermann geschieht.
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Ich habe an Blaulichter auch nur schlechte Erinnerungen, besonders an eines. War in Wiesbaden bei Lalü (alternative Fassenacht) und nach dem ich mal so ein Blaulicht in die Hand genommen habe, wurde ich vorrübergehend ....neeee, mehr schreibe ich nicht dazu! Später bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen der Einstellung des Verfahrens.....naja eben Kreisrundumlichtes. So nannten die es damals...
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Erinnert mich auch an meine Jugend. Ein Freund hatte zu Schulzeiten mal ein Blaulicht aus Amiland mitgebracht, wo er seinerzeit auch den Führerschein gemacht hatte. Wir also, mit unseren 16 Jahren, das Blaulicht auf den VW-Passat seiner Mutter gepackt und wie die Bekloppten über Landstraße und BAB gebrettert. Rote Ampel, kein Problem. Wir hatten ja das Blaulicht! Hat auch auf die anderen Autofahrer gewirkt und sie haben brav Platz gemacht. Jedenfalls die, die uns sehen konnten. An einer großen Kreuzung hätte es dann aber fast mächtig gerappelt, als einer von links kam und wir mal wieder bei rot über die Ampel gedonnert sind. Wir hatten nur leider dabei vergessen, dass wir lediglich das Blaulicht und kein Martinshorn hatten. Also ab in die Wallachei.......hat den anderen Autofahrer zum Glück nicht wirklich interessiert und er ist einfach weiter gefahren. Aber wegen Fahrerflucht anzeigen, kam nicht wirklich in Frage
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Ich glaube ich bekomme grade ganz viel Lust ne Runde Autobahn zu fahren !!

         

Macht euch auf was gefasst !!!  ,-)

PS:

Ich finde es Allerdings schon etwas bedenklich wenn man sieht wie diese Gesetze aufgebaut sind, und man sich vor schleichern ( und ich meine wirklich Dauerlinksfahrende die alles Blockieren ) mittlerweile auf den Standstreifen Retten muss !!  

Zur Rettung der Schleicher muss ich aber auch sagen das ich neulich mit nem 70 PS Astra nach Leipzig fahren musste. Ich wusste gar nicht mehr wie Stressig das sein kann wenn man ständig wieder auf die rechte Spur fahren muss weil die Kiste Bergauf einfach gar nichts rüberbringt. Und wer die A4 kennt (Gebirgsstrecke und nur 2 Spurig mit sehr viel LKW Verkehr ), kann sich Vorstellen was das für eine Qual war !!

Da ist man nach 4 Stunden Autofahrt so fertig wie nach nem Spiel unserer Eintracht !!  

Was ist eigentlich aus dieser sache mit der Mutwilligen Verkehrsbehinderung geworden ??

]( Nein ich meine jetzt nicht die sache mit dem Sex )[/color]   ,-)
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Schönwetterspieler schrieb:

Back to topic: Ich habe mal gehört ( ), das man den "Blinker links" zum Anzeigen der Überholabsicht auch ohne Verstoß setzen kann, sofern dies in gebührendem Abstand zum Vordermann geschieht.  


Ich habe gehört, daß dies die Lichthupe und nicht den Blinker betrifft. Bei Überlandfahrten (nicht Autobahn) darf man dies als Warnung des Vordermannes vor einem eigenen Überholvorgangs verwenden.


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