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Forumsanwälte: Verdeckte Mängel Handwerker

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Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.

Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.

Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.

Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.

Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?

Gruß und Danke

Wedge
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Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.

Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.

Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.

Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.

Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?

Gruß und Danke

Wedge
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Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.

In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.

Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.

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Mangels, nicht Mängel, sollte es in Zeile 1 heißen.
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Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.

Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.

Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.

Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.

Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?

Gruß und Danke

Wedge
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In Ergänzung zu Misanthrops Beitrag noch ein bisschen mehr Juristerei. Denke, dass Dein Thema auch andere interessiert, da so etwas ja ab und an vorkommen soll.
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2013/02-2013-Maerchen%20vom%20versteckten%20o.%20verd.%20Mangel%20-%20BR.pdf
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In Ergänzung zu Misanthrops Beitrag noch ein bisschen mehr Juristerei. Denke, dass Dein Thema auch andere interessiert, da so etwas ja ab und an vorkommen soll.
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2013/02-2013-Maerchen%20vom%20versteckten%20o.%20verd.%20Mangel%20-%20BR.pdf
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Mein Stand ist auch der das Gewährleistungen auf bauliche Maßnahmen nach 5 Jahren erloschen sind. Was dann auch noch bestehende "verdeckte Mängel" beinhaltet.  
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Danke. Ich habe befürchtet das wir gespatzt sind.

Gruß und nochmal Danke

Wedge
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Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.

In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.

Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.

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Misanthrop schrieb:

Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.

In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.

Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.


Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
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Misanthrop schrieb:

Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.

In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.

Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.


Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
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Ohne ein Experte für deutsches Zivilrecht zu sein, meine ich auch, dass eine deliktische Eigentumsverletzung in Betracht kommt, da der eingetretene Schaden nicht „stoffgleich“ mit dem ursprünglichen Unwert des Grundmangels ist.

Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
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Ohne ein Experte für deutsches Zivilrecht zu sein, meine ich auch, dass eine deliktische Eigentumsverletzung in Betracht kommt, da der eingetretene Schaden nicht „stoffgleich“ mit dem ursprünglichen Unwert des Grundmangels ist.

Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
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amsterdam_stranded schrieb:

Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.


Okay, ich versuch's nochmal.

Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt.
Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.

Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.



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amsterdam_stranded schrieb:

Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.


Okay, ich versuch's nochmal.

Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt.
Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.

Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.



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Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.

Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.

Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
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Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.

Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.

Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
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Misanthrop schrieb:

Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.

Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.

Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.



Okay, dankeschön.
Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.

Gruß und nochmal Danke

Wedge
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Misanthrop schrieb:

Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.

Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.

Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.



Okay, dankeschön.
Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.

Gruß und nochmal Danke

Wedge
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Ich würde es auf jeden Fall für sinnvoll halten, zunächst mal mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Je nach Ergebnis könnte dann eine Erstberatung beim Anwalt was bringen.


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