Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Gude, ich bräuchte bitte mal einen Tipp von unseren RA's.
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Mein Stand ist auch der das Gewährleistungen auf bauliche Maßnahmen nach 5 Jahren erloschen sind. Was dann auch noch bestehende "verdeckte Mängel" beinhaltet.
Mein Stand ist auch der das Gewährleistungen auf bauliche Maßnahmen nach 5 Jahren erloschen sind. Was dann auch noch bestehende "verdeckte Mängel" beinhaltet.
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Ohne ein Experte für deutsches Zivilrecht zu sein, meine ich auch, dass eine deliktische Eigentumsverletzung in Betracht kommt, da der eingetretene Schaden nicht „stoffgleich“ mit dem ursprünglichen Unwert des Grundmangels ist.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Einen Verjährungssonderfall des sog. verdeckten Mängel kennt das Recht nicht. Auch wenn natürlich klar ist, was Du damit meinst. Es ist den meisten Mängeln wesenseigen, dass sie zunächst unentdeckt bleiben. Und dann sollten Sie binnen der Verjährungsfrist tunlichst entdeckt werden.
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Ohne ein Experte für deutsches Zivilrecht zu sein, meine ich auch, dass eine deliktische Eigentumsverletzung in Betracht kommt, da der eingetretene Schaden nicht „stoffgleich“ mit dem ursprünglichen Unwert des Grundmangels ist.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt. Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Ohne ein Experte für deutsches Zivilrecht zu sein, meine ich auch, dass eine deliktische Eigentumsverletzung in Betracht kommt, da der eingetretene Schaden nicht „stoffgleich“ mit dem ursprünglichen Unwert des Grundmangels ist.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt. Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt. Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, dankeschön. Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, dankeschön. Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Ich würde es auf jeden Fall für sinnvoll halten, zunächst mal mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Je nach Ergebnis könnte dann eine Erstberatung beim Anwalt was bringen.
Wenn der Schaden vermeidbar war, und Du den diesen auch nicht früher erkennen konntest, dann könnte tatsächlich eine deliktisch Haftung in Frage kommen. Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, dankeschön. Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Ich würde es auf jeden Fall für sinnvoll halten, zunächst mal mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Je nach Ergebnis könnte dann eine Erstberatung beim Anwalt was bringen.
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Gruß und Danke
Wedge
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2013/02-2013-Maerchen%20vom%20versteckten%20o.%20verd.%20Mangel%20-%20BR.pdf
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Gruß und Danke
Wedge
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Wir haben vor 9 Jahren eine Küche einbauen lassen. Die wurde heute ausgebaut und die Montagefirma hat die Bohrungen direkt 1 cm unter dem oberen Rand des Fliesenspiegels gesetzt.
Der ist jetzt rundrum durchbohrt und teilweise grossflächig abgeplatzt.
Der Mangel war erst nach Abbau sichtbar.
Hab' ich da noch eine Chance oder sind auch verdeckte Mängel nach 9 Jahren verjährt?
Gruß und Danke
Wedge
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2013/02-2013-Maerchen%20vom%20versteckten%20o.%20verd.%20Mangel%20-%20BR.pdf
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2013/02-2013-Maerchen%20vom%20versteckten%20o.%20verd.%20Mangel%20-%20BR.pdf
Gruß und nochmal Danke
Wedge
In Deinem Fall könnte allenfalls der Nachweis der Arglist noch weiterhelfen. Aber das wird nur sehr selten gelingen. Denn dafür müsstest Du den Beweis erbringen.
Wobei sich wohl ohnehin die Vorfrage stellen würde, ob eine Montage aufmaßbedingt überhaupt anders möglich gewesen wäre.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Ich bin ja wirklich lange aus dem Zivilrecht raus, aber: Sachbeschädigung - Deliktische Haftung?
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt.
Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Der geschilderte Sachverhalt ist allerdings etwas schwammig.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt.
Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, ich versuch's nochmal.
Bei der Montage der Küche wurde die komplette obere Reihe des Fliesenspiegels beschädigt.
Ich war am Montagetag zuhause. Man hätte also durchaus fragen können, ob es in Ordnung wäre die Schränke 3 cm höher zu hängen. Hat man aber nicht.
Ich selbst bin nicht in der Lage die Schäden zu reparieren. Da wir die Wohnung zurück an den Vermieter geben gehe ich davon aus, dass ich zumindest die beschädigte Reihe durch einen Profi ersetzen lassen muß.
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, dankeschön.
Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Gruß und nochmal Danke
Wedge
Dann wäre in der Tat u.U. von zehnjähriger Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidend wäre dann, ob Du den Schaden möglicherweise zumindest grob fahrlässig nicht bemerkt hättest.
Soll heißen: Wenn plötzlich ein Stück Fliese hinter dem Schrank verschwindet, das gestern noch da war, der Handwerker ebenfalls verschwunden ist, der gestern noch da war, und Dir bekannt ist, dass Deine Hängeschränke unten in die Wand geschraubt werden mussten, dann wäre zeitnahe Nachschau angesagt.
Okay, dankeschön.
Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Gruß und nochmal Danke
Wedge
Okay, dankeschön.
Ich versuch' mal mein Glück, vielleicht klappt's ja.
Gruß und nochmal Danke
Wedge