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Nordwestkurve Frankfurt e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung und NWK-Rat Wahl 2018

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Einladung zur Versammlung am 11. November 2018:

Liebe Fördermitglieder,
hiermit laden wir Euch zur satzungsgemäßen Versammlung der Fördermitglieder des Nordwestkurve Frankfurt e.V. am Sonntag, den 11. November 2018 vor dem Schalke-Spiel ein.
Ort: Fanhaus Louisa
Beginn: 14:00 Uhr
Wir freuen uns daher auf eine rege Beteiligung aus der Mitgliedschaft.
Die Tagesordnung besteht vorläufig aus folgenden Punkten:
1.) Bericht des Nordwestkurve-Rats über die abgelaufene Amtszeit
2.) Aussprache über den Bericht
3.) Entlastung der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
4.) Neuwahl der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
5.) Verschiedenes

Auf drei Punkte unserer Satzung, welcher die Durchführung der Versammlung und insbesondere die Wahlen der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats betreffen, wollen wir auch in diesem Jahr besonders hinweisen:

1. Laut Satzung (§ 9 Abs. 5) soll der Nordwestkurve-Rat in der Regel aus elf Mitgliedern bestehen und muss mindestens sieben Mitglieder haben. Mitglied des Nordwestkurvenrats kann jedes Fördermitglied werden, das seine Kandidatur spätestens zwei Wochen vor der Versammlung der Fördermitglieder beim noch amtierenden Nordwestkurvenrat schriftlich oder per E-Mail eingereicht hat. Wer also Interesse an einer Mitarbeit im Nordwestkurve-Rat hat, muss uns dies bis spätestens 28. Oktober 2018, am besten per E-Mail an info@nordwestkurve.net , mitgeteilt haben. Es würde uns sehr freuen, wenn sich aus der Mitgliedschaft möglichst viele Leute einbringen, schließlich soll der Nordwestkurve-Rat breit aufgestellt sein und unsere Fanszene in Ihrer Gesamtheit abbilden.

2. Die o.g. Tagesordnung ist noch vorläufig, weitere Punkte können nach § 9 Abs. 3 unserer Satzung in die endgültige Tagesordnung aufgenommen werden. Dort ist geregelt: „Anträge von Fördermitgliedern sind in die endgültige Tagesordnung der Versammlung aufzunehmen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Nordwestkurve-Rat eingereicht sind und von mindestens fünf Fördermitgliedern durch Unterschrift unterstützt werden“. Etwaige Anträge zur Tagesordnung müssen uns ebenfalls bis spätestens 28.Oktober 2018 erreicht haben.

3. Stimm- und Rederecht bei der Versammlung der Fördermitglieder genießen alle Mitglieder, die bis spätestens 30. April des laufenden Jahres ihre Fördermitgliedschaft erworben haben (§ 9 Abs. 3 der Satzung). Das Stimm- und Rederecht kann nur persönlich ausgeübt werden; die Vertretung eines nicht anwesenden Fördermitglieds ist, auch mit Vollmacht, nicht zulässig. Mitglieder, die erst nach dem 30. April die Fördermitgliedschaft erworben haben, können selbstverständlich ebenfalls kommen und der Versammlung beiwohnen.

Infos zur Anreise findet ihr hier: http://www.fanprojekt-frankfurt.de/index.php?id=anfahrt0
Bitte denkt daran, euren Mitgliedsausweis oder einen Personalausweis zur Mitgliederversammlung mitzubringen!
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung bei der Veranstaltung.


Euer Nordwestkurve-Rat


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