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Rechtliche Frage: Schule und Kinderpsychologe

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Ich brauche mal den Rat von einem der Anwälte hier im Forum:
Wenn eine Schule in einem Gespräch mit den Eltern Kenntnis erlangt, dass ein Schüler einen Termin bei einem Kinderpsychologen hat (auf Empfehlung einer Kinderklinik) - darf die Klassenlehrerin des Schülers dann den Psychologan vorab anrufen und ihn dazu auffordern (um nicht zu sagen drängen), den Eltern des Schüler zu sagen, dass diese die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben sollen?

Habe dann noch zwei detaillierterer Anschlussfragen, die ich dann aber gerne per PN stellen würde.
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Ich brauche mal den Rat von einem der Anwälte hier im Forum:
Wenn eine Schule in einem Gespräch mit den Eltern Kenntnis erlangt, dass ein Schüler einen Termin bei einem Kinderpsychologen hat (auf Empfehlung einer Kinderklinik) - darf die Klassenlehrerin des Schülers dann den Psychologan vorab anrufen und ihn dazu auffordern (um nicht zu sagen drängen), den Eltern des Schüler zu sagen, dass diese die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben sollen?

Habe dann noch zwei detaillierterer Anschlussfragen, die ich dann aber gerne per PN stellen würde.
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Sorry, kann leider keine Rechtsauskunft geben, aber trotzdem ein Satz dazu:
Warum bittet die Klassenlehrerin die Eltern nicht, sie wenn möglich auf dem Laufenden zu halten, damit sie auf das Kind entsprechend eingehen und die Ergebnisse des Schulpsychologen berücksichtigen kann?
Genau so nämlich in meinem näheren Umfeld geschehen, mit sehr guten Folgen und Ergebnissen für das Kind.
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Ich brauche mal den Rat von einem der Anwälte hier im Forum:
Wenn eine Schule in einem Gespräch mit den Eltern Kenntnis erlangt, dass ein Schüler einen Termin bei einem Kinderpsychologen hat (auf Empfehlung einer Kinderklinik) - darf die Klassenlehrerin des Schülers dann den Psychologan vorab anrufen und ihn dazu auffordern (um nicht zu sagen drängen), den Eltern des Schüler zu sagen, dass diese die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben sollen?

Habe dann noch zwei detaillierterer Anschlussfragen, die ich dann aber gerne per PN stellen würde.
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Schweigepflichtentbindung zugunsten der Schule?
Natürlich nicht. Ich dürfte das ja auch nicht fordern. Auch, wenn ich es gut mit dem Kind meinte.

Aber das würde ich gar nicht so hoch hängen. Die Schule würde ich freundlich in ihre Schranken verweisen, wenn es unfreundlicher wird, nach einer Rechtsgrundlage für die schulische Einmischung in medizinischen Belange  fragen.

Da der Arzt sich seiner Schweigepflicht bewusst sein dürfte, sollte es damit ja sein Bewenden haben.
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Sorry, kann leider keine Rechtsauskunft geben, aber trotzdem ein Satz dazu:
Warum bittet die Klassenlehrerin die Eltern nicht, sie wenn möglich auf dem Laufenden zu halten, damit sie auf das Kind entsprechend eingehen und die Ergebnisse des Schulpsychologen berücksichtigen kann?
Genau so nämlich in meinem näheren Umfeld geschehen, mit sehr guten Folgen und Ergebnissen für das Kind.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Warum bittet die Klassenlehrerin die Eltern nicht, sie wenn möglich auf dem Laufenden zu halten, damit sie auf das Kind entsprechend eingehen und die Ergebnisse des Schulpsychologen berücksichtigen kann?

Das wäre der Normalfall. Dies setzt natürlich voraus, dass die Eltern, die Schule und der Psychologe/die Psychologin im Sinne des Wohles des Schülers vertrauensvoll zusammen arbeiten. In dem von Basalti geschilderten Fall klingt es für mich so, dass diese vertrauensvolle Basis nicht unbedingt gegeben ist. Ob die Lehrerin etwas verbotenes gemacht hat, wage ich zu bezweifeln. Wenngleich es natürlich nicht sonderlich professionell erscheint, quasi hinter dem Rücken der Eltern beim Psychologen anzurufen und diesen zu bedrängen (wie auch immer diese Bedrängung vonstatten ging). Aber wie der Misanthrop schon schrieb: Die behandelnden Psychologen sind sich ihrer Schweigepflicht bewusst. Da können noch so viele (über-)engagierte Lehrer/innen anrufen, die Entscheidung über die Entbindung der Schweigepflicht haben einzig und alleine die Erziehungsberechtigten. Daher werden alle Anfragen und  Bedrängungen abblitzen.

Und zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang vermutlich zwischen Kinder- und Jugendpsychologen und Schulpsychologen. An einem Kinder- und Jugendpsychologen wenden sich die Eltern mehr oder weniger "privat". Sicher oft auch auf Anraten anderer Stellen (z.B. der Schule). Ein Schulpsychologe wird meines Wissens vom Schulamt eingesetzt. Der wird zwar auch nur auf Initiative bzw. nach Beauftragung der Eltern tätig, aber ich gehe davon aus, dass die Eltern mit der Beauftragung eines Schulpsychologen die Einwilligung geben, dass dieser die Schule hinsichtlich der Diagnose bei dem Schüler oder der Schülerin informieren und beraten darf.
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Ich brauche mal den Rat von einem der Anwälte hier im Forum:
Wenn eine Schule in einem Gespräch mit den Eltern Kenntnis erlangt, dass ein Schüler einen Termin bei einem Kinderpsychologen hat (auf Empfehlung einer Kinderklinik) - darf die Klassenlehrerin des Schülers dann den Psychologan vorab anrufen und ihn dazu auffordern (um nicht zu sagen drängen), den Eltern des Schüler zu sagen, dass diese die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben sollen?

Habe dann noch zwei detaillierterer Anschlussfragen, die ich dann aber gerne per PN stellen würde.
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Hey Basalti. Ich bin zwar kein Anwalt, aber das ist mein Alltagsgeschäft.
Diese Vermischung von Kompetenzen und Bedürfnissen sind recht verbreitet und natürlich absolut daneben.
Wenn die Sorgeberechtigten einer Lehrerin gegenüber Kund tun, dass das Kind einen Arzt oder Psychologen besucht/besuchen wird, darf sie die Sorgeberechtigten natürlich um eine Schweigepflichtsentbindung, wechselseitig, zur Psychologin bitten. Wenn die Sorgeberechtigten dies verweigern oder die Lehrerin gar nicht erst nachgefragt hat, dann stellt allein der Anruf bei der Psychologin schon einen Rechtsverstoß dar.
Datenschutzrechtlich ist es ihr nicht erlaubt ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten mit Dritten über ein Kind zu sprechen!
Mehr gerne per PN.
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Schweigepflichtentbindung zugunsten der Schule?
Natürlich nicht. Ich dürfte das ja auch nicht fordern. Auch, wenn ich es gut mit dem Kind meinte.

Aber das würde ich gar nicht so hoch hängen. Die Schule würde ich freundlich in ihre Schranken verweisen, wenn es unfreundlicher wird, nach einer Rechtsgrundlage für die schulische Einmischung in medizinischen Belange  fragen.

Da der Arzt sich seiner Schweigepflicht bewusst sein dürfte, sollte es damit ja sein Bewenden haben.
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Es geht hier primär um die Klassenlehrerin, die sich schon mehrfach falsch verhalten hat. Das Vertrauensverhältnis ist inzwischen total gestört.
Und die Frage war halt, ob die Frau überhaupt hätte beim Psychologen anrufen dürfen. Die ist ja inzwischen beantwortet.

Ich melde mich dann morgen per PN.


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