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Was tun bei Betrugsverdacht bei Privatkauf im Internet (Eintrittskarten)?

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So, nun hat es mich auch erwischt und ich bin (mal wieder) meiner eigenen Gutgläubigkeit zum Opfer gefallen.

Folgender Sachverhalt, etwas ausführlich: Ich fahre mit zwei Freunden, beides BVB-Fans, traditionsgemäß nächste Woche zu unserem Heimspiel. Wir wollen wie immer im neutralen Bereich sitzen. Für die Organisation der Karten bin ich verantwortlich. Leider ist mir bei der Bestellung vor Weihnachten durch die Lappen gegangen, dass ich hätte überweisen müssen und kein Bankeinzug stattfindet. Das habe ich versäumt und die Tickets wurden von der Eintracht ohne Vorwarnung storniert.

Da die ganzen Zugfahrten schon gebucht sind, versuche ich nun, alternativ Karten zu bekommen und habe in meiner Not in verschiedenen Ticketbörsen bei Facebook ausschau gehalten. Dort erhielt ich eine Nachricht von einem Menschen, der mir zwei Karten zur Abholung im Raum NRW/Köln angeboten hatte. Da dies nicht möglich ist, einigten wir uns auf Postversand per Einschreiben. Der Verkäufer schickte mir ein Foto der Tickets, seine Bankdaten und seine (vermeintliche) Adresse und verwies auf seinen Facebooknamen als Kontoinhaber.

Um mir etwas mehr Sicherheit zu verschaffen, bat ich um ein Telefonat und wir hatten ein angenehmes etwa 20 minütiges Gespräch, bei dem sich der Gegenüber als nett, entgegenkommend und vertrauenswürdig präsentierte. Daraufhin überwies ich die Kohle, schickte ihm einen Screenshot und er versprach, am nächsten Tag umgehend zur Post zu gehen und mir die Sendungsnummer der Einschreibens zukommen zu lassen.

Dazu kam es dann nicht: Gestern schrieb er mir, er habe noch keine Zeit gehabt, meine Nachrichten zu prüfen, dann hieß es, die Post habe um 17:30 schon geschlossen gehabt. Mein Anruf wurde weggedrückt.

Zu diesem Zeitpunkt dämmerte es mir schon und ich telefonierter mit meiner Bank, die zum jetzigen Zeitpunkt versucht, die Überweisung zurückzuholen. Aufgrund der kurzen Zeitläufe stehen die Chancen hier bei 50:50. Entscheidung nächste Woche.

Am Abend sagte ich dem Verkäufer, dass ich vom Geschäft zurücktreten möchte und bat ihn, mir das Geld zurückzuüberweisen, woraufhin er mich anrief, sich entschuldigte, wieder sehr entgegenkommend wirkte, mir sonstwas für Geschichten mit der Post auftischte und mir hoch und heilig versprach, morgen (also heute) alles abzuwickeln bis spätestens 11 Uhr.

Heute um kurz nach 11 hieß es auf meine Nachfrage, er sei gerade auf dem Weg zur Post, woraufhin mir der Kragen platzte, ich ihn anwies, das Geld unverzüglich zurückzuüberweisen mit Deadline Montag 12.00 Uhr. Ansonsten ginge der Fall wegen Betrugsverdacht zur Polizei. Die Nachricht ist gelesen aber unbeantwortet, die Mitgliedschaft in der Ticketbörse bei Facebook hat er mittlerweile beendet.

Meine Frage an Experten: Was kann ich hier im juristischen Sinne tun und wie stehen die Chancen? Folgende Daten liegen mir vor. Ärgerlicher Weise hat der Mensch genau die gleichen Daten auch von mir:
- Name (Die Tatsache, dass die Überweisung durchging, deutet wohl darauf hin, dass der Name tatsächlich richtig ist, wenn nicht in einer dann wirklich groß angelegten Masche unter falschem Namen ein Konto eröffnet wurde.)
- Bankverbindung
- (vermeintliche) Adresse
- Facebookprofil
- Chatverläufe
- Kontodaten
- Handynummer.

Ist es sinnvoll, damit eine Anzeige zu stellen? Oder verläuft sowas erfahrungsgemäß im Sande (Aussage gg Aussage, in dubio pro reo usw.)? Ist ein anderes Vorgehen sinnvoller?
Sollte das Geld am Montag bei mir eingehen, würde ich die Sache als erledigt betrachten, möchte mich aber schonmal informieren, falls nicht.

Vielen Dank schonmal für Auskünfte!

PS: Aussagen, im Stile von "selbst schuld" oder "scheiss facebook" oder Verweise auf die offizielle Ticketbörse sind durchaus angebracht, allerdings im Moment nicht hilfreich und zielführend und ich freue mich daher, wenn davon abgesehen wird, danke!
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So, nun hat es mich auch erwischt und ich bin (mal wieder) meiner eigenen Gutgläubigkeit zum Opfer gefallen.

Folgender Sachverhalt, etwas ausführlich: Ich fahre mit zwei Freunden, beides BVB-Fans, traditionsgemäß nächste Woche zu unserem Heimspiel. Wir wollen wie immer im neutralen Bereich sitzen. Für die Organisation der Karten bin ich verantwortlich. Leider ist mir bei der Bestellung vor Weihnachten durch die Lappen gegangen, dass ich hätte überweisen müssen und kein Bankeinzug stattfindet. Das habe ich versäumt und die Tickets wurden von der Eintracht ohne Vorwarnung storniert.

Da die ganzen Zugfahrten schon gebucht sind, versuche ich nun, alternativ Karten zu bekommen und habe in meiner Not in verschiedenen Ticketbörsen bei Facebook ausschau gehalten. Dort erhielt ich eine Nachricht von einem Menschen, der mir zwei Karten zur Abholung im Raum NRW/Köln angeboten hatte. Da dies nicht möglich ist, einigten wir uns auf Postversand per Einschreiben. Der Verkäufer schickte mir ein Foto der Tickets, seine Bankdaten und seine (vermeintliche) Adresse und verwies auf seinen Facebooknamen als Kontoinhaber.

Um mir etwas mehr Sicherheit zu verschaffen, bat ich um ein Telefonat und wir hatten ein angenehmes etwa 20 minütiges Gespräch, bei dem sich der Gegenüber als nett, entgegenkommend und vertrauenswürdig präsentierte. Daraufhin überwies ich die Kohle, schickte ihm einen Screenshot und er versprach, am nächsten Tag umgehend zur Post zu gehen und mir die Sendungsnummer der Einschreibens zukommen zu lassen.

Dazu kam es dann nicht: Gestern schrieb er mir, er habe noch keine Zeit gehabt, meine Nachrichten zu prüfen, dann hieß es, die Post habe um 17:30 schon geschlossen gehabt. Mein Anruf wurde weggedrückt.

Zu diesem Zeitpunkt dämmerte es mir schon und ich telefonierter mit meiner Bank, die zum jetzigen Zeitpunkt versucht, die Überweisung zurückzuholen. Aufgrund der kurzen Zeitläufe stehen die Chancen hier bei 50:50. Entscheidung nächste Woche.

Am Abend sagte ich dem Verkäufer, dass ich vom Geschäft zurücktreten möchte und bat ihn, mir das Geld zurückzuüberweisen, woraufhin er mich anrief, sich entschuldigte, wieder sehr entgegenkommend wirkte, mir sonstwas für Geschichten mit der Post auftischte und mir hoch und heilig versprach, morgen (also heute) alles abzuwickeln bis spätestens 11 Uhr.

Heute um kurz nach 11 hieß es auf meine Nachfrage, er sei gerade auf dem Weg zur Post, woraufhin mir der Kragen platzte, ich ihn anwies, das Geld unverzüglich zurückzuüberweisen mit Deadline Montag 12.00 Uhr. Ansonsten ginge der Fall wegen Betrugsverdacht zur Polizei. Die Nachricht ist gelesen aber unbeantwortet, die Mitgliedschaft in der Ticketbörse bei Facebook hat er mittlerweile beendet.

Meine Frage an Experten: Was kann ich hier im juristischen Sinne tun und wie stehen die Chancen? Folgende Daten liegen mir vor. Ärgerlicher Weise hat der Mensch genau die gleichen Daten auch von mir:
- Name (Die Tatsache, dass die Überweisung durchging, deutet wohl darauf hin, dass der Name tatsächlich richtig ist, wenn nicht in einer dann wirklich groß angelegten Masche unter falschem Namen ein Konto eröffnet wurde.)
- Bankverbindung
- (vermeintliche) Adresse
- Facebookprofil
- Chatverläufe
- Kontodaten
- Handynummer.

Ist es sinnvoll, damit eine Anzeige zu stellen? Oder verläuft sowas erfahrungsgemäß im Sande (Aussage gg Aussage, in dubio pro reo usw.)? Ist ein anderes Vorgehen sinnvoller?
Sollte das Geld am Montag bei mir eingehen, würde ich die Sache als erledigt betrachten, möchte mich aber schonmal informieren, falls nicht.

Vielen Dank schonmal für Auskünfte!

PS: Aussagen, im Stile von "selbst schuld" oder "scheiss facebook" oder Verweise auf die offizielle Ticketbörse sind durchaus angebracht, allerdings im Moment nicht hilfreich und zielführend und ich freue mich daher, wenn davon abgesehen wird, danke!
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Zwar nicht hilfreich, aber ein Denkansatz:
Selbst wenn er die Karten gestern zur Post gebracht hätte und sie heute in Deinem Briefkasten wären - er könnte sie immer noch in die Ticketbörse stellen oder schon längts gestellt haben. Dann kommt ihr trotz Tickets nicht rein. Also wenn die Karten kommen sollten nächste Woche mal beim Ticketservice anrufen und checken, ob die Karten frei sind.
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Danke, ich hatte diesen Gedanken auch schon, der mich zusätzlich beunruhigt hat. Wobei die Eintracht die Tickets anscheinend nur nach Bezahlung rausschickt, siehe oben. Der Typ meinte außerdem, er sei Dortmund Fan, weshalb er keinen Zugang zu unserer Ticketbörse habe.
Trotzdem - sollte es dazu kommen, wovon ich allerdings nicht ausgehe, werde ich auf jeden Fall den Ticketservice kontaktieren.
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Laut meiner Bank hat der Kollege die Rückbuchung der Überweisung nicht freigegeben. Dann werd ich nachher wohl mal zur Polizei latschen. Oh Mann, da hab ich Bock drauf
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So, nun hat es mich auch erwischt und ich bin (mal wieder) meiner eigenen Gutgläubigkeit zum Opfer gefallen.

Folgender Sachverhalt, etwas ausführlich: Ich fahre mit zwei Freunden, beides BVB-Fans, traditionsgemäß nächste Woche zu unserem Heimspiel. Wir wollen wie immer im neutralen Bereich sitzen. Für die Organisation der Karten bin ich verantwortlich. Leider ist mir bei der Bestellung vor Weihnachten durch die Lappen gegangen, dass ich hätte überweisen müssen und kein Bankeinzug stattfindet. Das habe ich versäumt und die Tickets wurden von der Eintracht ohne Vorwarnung storniert.

Da die ganzen Zugfahrten schon gebucht sind, versuche ich nun, alternativ Karten zu bekommen und habe in meiner Not in verschiedenen Ticketbörsen bei Facebook ausschau gehalten. Dort erhielt ich eine Nachricht von einem Menschen, der mir zwei Karten zur Abholung im Raum NRW/Köln angeboten hatte. Da dies nicht möglich ist, einigten wir uns auf Postversand per Einschreiben. Der Verkäufer schickte mir ein Foto der Tickets, seine Bankdaten und seine (vermeintliche) Adresse und verwies auf seinen Facebooknamen als Kontoinhaber.

Um mir etwas mehr Sicherheit zu verschaffen, bat ich um ein Telefonat und wir hatten ein angenehmes etwa 20 minütiges Gespräch, bei dem sich der Gegenüber als nett, entgegenkommend und vertrauenswürdig präsentierte. Daraufhin überwies ich die Kohle, schickte ihm einen Screenshot und er versprach, am nächsten Tag umgehend zur Post zu gehen und mir die Sendungsnummer der Einschreibens zukommen zu lassen.

Dazu kam es dann nicht: Gestern schrieb er mir, er habe noch keine Zeit gehabt, meine Nachrichten zu prüfen, dann hieß es, die Post habe um 17:30 schon geschlossen gehabt. Mein Anruf wurde weggedrückt.

Zu diesem Zeitpunkt dämmerte es mir schon und ich telefonierter mit meiner Bank, die zum jetzigen Zeitpunkt versucht, die Überweisung zurückzuholen. Aufgrund der kurzen Zeitläufe stehen die Chancen hier bei 50:50. Entscheidung nächste Woche.

Am Abend sagte ich dem Verkäufer, dass ich vom Geschäft zurücktreten möchte und bat ihn, mir das Geld zurückzuüberweisen, woraufhin er mich anrief, sich entschuldigte, wieder sehr entgegenkommend wirkte, mir sonstwas für Geschichten mit der Post auftischte und mir hoch und heilig versprach, morgen (also heute) alles abzuwickeln bis spätestens 11 Uhr.

Heute um kurz nach 11 hieß es auf meine Nachfrage, er sei gerade auf dem Weg zur Post, woraufhin mir der Kragen platzte, ich ihn anwies, das Geld unverzüglich zurückzuüberweisen mit Deadline Montag 12.00 Uhr. Ansonsten ginge der Fall wegen Betrugsverdacht zur Polizei. Die Nachricht ist gelesen aber unbeantwortet, die Mitgliedschaft in der Ticketbörse bei Facebook hat er mittlerweile beendet.

Meine Frage an Experten: Was kann ich hier im juristischen Sinne tun und wie stehen die Chancen? Folgende Daten liegen mir vor. Ärgerlicher Weise hat der Mensch genau die gleichen Daten auch von mir:
- Name (Die Tatsache, dass die Überweisung durchging, deutet wohl darauf hin, dass der Name tatsächlich richtig ist, wenn nicht in einer dann wirklich groß angelegten Masche unter falschem Namen ein Konto eröffnet wurde.)
- Bankverbindung
- (vermeintliche) Adresse
- Facebookprofil
- Chatverläufe
- Kontodaten
- Handynummer.

Ist es sinnvoll, damit eine Anzeige zu stellen? Oder verläuft sowas erfahrungsgemäß im Sande (Aussage gg Aussage, in dubio pro reo usw.)? Ist ein anderes Vorgehen sinnvoller?
Sollte das Geld am Montag bei mir eingehen, würde ich die Sache als erledigt betrachten, möchte mich aber schonmal informieren, falls nicht.

Vielen Dank schonmal für Auskünfte!

PS: Aussagen, im Stile von "selbst schuld" oder "scheiss facebook" oder Verweise auf die offizielle Ticketbörse sind durchaus angebracht, allerdings im Moment nicht hilfreich und zielführend und ich freue mich daher, wenn davon abgesehen wird, danke!
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Ärgerliche Angelegenheit. Leider kannst Du wegen der erfolgten Buchung auf dem Empfängerkonto nicht (mehr) davon ausgehen, dass der Name korrekt ist. Denn anders als früher, ist lediglich die Kontonummer für die Gutschrift entscheidend und der Name muss von den Banken nicht mehr abgeglichen werden. Ich hoffe, Du bekommst Dein Geld trotzdem zurück.
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Ärgerliche Angelegenheit. Leider kannst Du wegen der erfolgten Buchung auf dem Empfängerkonto nicht (mehr) davon ausgehen, dass der Name korrekt ist. Denn anders als früher, ist lediglich die Kontonummer für die Gutschrift entscheidend und der Name muss von den Banken nicht mehr abgeglichen werden. Ich hoffe, Du bekommst Dein Geld trotzdem zurück.
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ja, das stimmt leider. Hat mir die Bank auch bestätigt: Erst ab 500€ wird ein Namensabgleich vorgenommen, bei niedriegeren Beträgen nur 'sporadisch'.
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Gestern, nach zweieinhalb Jahren, kam ein Einschreiben von der StA Düsseldorf, dass der gute Mann belangt und verurteilt wurde und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

In dem Schreiben stand auch der Klarname des Delinquenten und eine kurze google-Anfrage brachte zutage, dass jener kein unbeschriebenes Blatt ist und gemeinsam mit seinem Bruder das halbe Internet auf dem Gewissen hat - immer mit der gleichen Masche und immer mit ausreichend Doofköppen wie mir, die drauf reinfallen.

Also, Augen auf beim Ticketkauf und keine Panikaktionen in unmoderierten Börsen wie Facebook oder Kleinanzeigen, insbesondere aus dem Großraum Düsseldorf/Mönchengladbach. 😉
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Gestern, nach zweieinhalb Jahren, kam ein Einschreiben von der StA Düsseldorf, dass der gute Mann belangt und verurteilt wurde und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

In dem Schreiben stand auch der Klarname des Delinquenten und eine kurze google-Anfrage brachte zutage, dass jener kein unbeschriebenes Blatt ist und gemeinsam mit seinem Bruder das halbe Internet auf dem Gewissen hat - immer mit der gleichen Masche und immer mit ausreichend Doofköppen wie mir, die drauf reinfallen.

Also, Augen auf beim Ticketkauf und keine Panikaktionen in unmoderierten Börsen wie Facebook oder Kleinanzeigen, insbesondere aus dem Großraum Düsseldorf/Mönchengladbach. 😉
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Knueller schrieb:

... und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

Konjunktiv.
Überleg Dir bitte gut, ob Du da noch investieren möchtest.

Würde ich nicht tun.
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Knueller schrieb:

... und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

Konjunktiv.
Überleg Dir bitte gut, ob Du da noch investieren möchtest.

Würde ich nicht tun.
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Misanthrop schrieb:

Knueller schrieb:

... und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

Konjunktiv.
Überleg Dir bitte gut, ob Du da noch investieren möchtest.

Würde ich nicht tun.


Warum?
In dem Schreiben von diesem Rechtspfleger steht, dass die StA befugt ist, "die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken". Was muss ich da noch investieren?
Das beigelegte Merkblatt ist, mit Verlaub, für Normalsterbliche nicht zu verstehen.
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Misanthrop schrieb:

Knueller schrieb:

... und ich nun Regressansprüche geltend machen könnte. ✌️

Konjunktiv.
Überleg Dir bitte gut, ob Du da noch investieren möchtest.

Würde ich nicht tun.


Warum?
In dem Schreiben von diesem Rechtspfleger steht, dass die StA befugt ist, "die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken". Was muss ich da noch investieren?
Das beigelegte Merkblatt ist, mit Verlaub, für Normalsterbliche nicht zu verstehen.
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Steht da etwas von „§§ 73 bis 73b Strafgesetzbuch“, „§ 459h Strafprozessordnung“ und „§ 459k Strafprozessordnung“?
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Steht da etwas von „§§ 73 bis 73b Strafgesetzbuch“, „§ 459h Strafprozessordnung“ und „§ 459k Strafprozessordnung“?
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amsterdam_stranded schrieb:

Steht da etwas von ... „§ 459h Strafprozessordnung“ und „§ 459k Strafprozessordnung“?

Ja 😊
Und noch i und j und i.V.m. §111i und §459 m
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amsterdam_stranded schrieb:

Steht da etwas von ... „§ 459h Strafprozessordnung“ und „§ 459k Strafprozessordnung“?

Ja 😊
Und noch i und j und i.V.m. §111i und §459 m
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Offenbar ist die Einziehung der deliktisch erlangten Vermögenswerte angeordnet worden. Dadurch besteht zumindest die grundsätzliche Möglichkeit, dass Du Deine Ansprüche bereits im Rahmen des strafrechtlichen Entschädigungsverfahrens anmelden/glaubhaft machen kannst. Damit kann es unter Umständen entbehrlich sein, einen gesonderten Zivilprozess zu führen, der sich regelmäßig nicht lohnt, weil der erlangte Titel aufgrund der häufigen Zahlungsunfähigkeit des Täters wirtschaftlich wertlos ist. Ich glaube, diese zivilrechtliche Geltendmachung meinte Misanthrop.

Zu viele Hoffnungen würde ich mir aber auch im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren nicht machen. Möglicherweise befindet sich das Vermögen des Täters insgesamt bereits in Insolvenznähe oder der Wert der im Wege der Arrestvollziehung gepfändeten Vermögenswerte des Täters reicht nicht aus, um die Ansprüche mehrerer Verletzter zu erfüllen.

Ich bin allerdings kein Strafrechtler. Wahrscheinlich gibt es hier Personen, die das besser beurteilen können.
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Ok, danke!
Laut dem Merkblatt gibt man mir die Möglichkeit, "einfach und unkompliziert" Schadensersatzansprüche anzumelden. Ein Formblatt liegt auch dabei, das ich nur ausfüllen muss. Der Beschluss ist auch rechtskräftig, das Verfahren also abgeschlossen, so wie ich es verstehe.
Ich dachte, ich kann da mal was hinschicken und wenn's klappt ist es schön, wenn nicht, dann halt eben nicht.
Wenn ich da jetzt noch nen Anwalt brauche oder sonstwie noch Geld in die Hand nehmen muss, dann lass ich's natürlich.


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