Ich habe heute einen Brief meiner BG erhalten, sie erkennen meinen Arbeitsunfall aus Dezember 2018 an, wollen jedoch keine Entschädigungsleistungen, nach dem 07.01.19 bezahlen.
Begründung die Verletzung und der Arbeitsunfall (geschildert) passen nicht zusammen. Man hat wohl nach dem 09.01.2019 einen vom Unfall unabhängigen Befund festgestellt.
Leistungen sind aus der gesetzlichen UV über dem 07.01.2019 sind nicht zu gewähren.
Ich hatte meine OP am 8.1 meine OP, danach 3 Tages Rehas, Physiotherapie (2mal) und Verletztengeld erhalten.
Kann es sein, dass ich alles zurückzahlen muss/ Teilzahlung ?
Habe jedoch keinerlei Zahlungsaufforderung erhalten...
Nein. Du musst nichts zurück zahlen. Da geht es darum, welcher Sozialversucherungsträger leisten muss. Wenn kein Anspruch sn die UV besteht, müssen angemessene Versorgungsleistungen durch deine Krankenversicherung getragen werden. Das heißt die werden zuständig, wenn es die UV nicht ist.
Ich habe heute einen Brief meiner BG erhalten, sie erkennen meinen Arbeitsunfall aus Dezember 2018 an, wollen jedoch keine Entschädigungsleistungen, nach dem 07.01.19 bezahlen.
Begründung die Verletzung und der Arbeitsunfall (geschildert) passen nicht zusammen. Man hat wohl nach dem 09.01.2019 einen vom Unfall unabhängigen Befund festgestellt.
Leistungen sind aus der gesetzlichen UV über dem 07.01.2019 sind nicht zu gewähren.
Ich hatte meine OP am 8.1 meine OP, danach 3 Tages Rehas, Physiotherapie (2mal) und Verletztengeld erhalten.
Kann es sein, dass ich alles zurückzahlen muss/ Teilzahlung ?
Habe jedoch keinerlei Zahlungsaufforderung erhalten...
Nein. Du musst nichts zurück zahlen. Da geht es darum, welcher Sozialversucherungsträger leisten muss. Wenn kein Anspruch sn die UV besteht, müssen angemessene Versorgungsleistungen durch deine Krankenversicherung getragen werden. Das heißt die werden zuständig, wenn es die UV nicht ist.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten...
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Carrascomvd schrieb:
der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Doch bin ich... mir geht es um die Differenzen zwischen KH und BG
Hast du denn Leistungen in Anspruch genommen, für die du keine Kostenzusage hattest? Also bist du bspw ohne ärtzliche Verordnung zur Physiotherapie? Warst du ohne Kostenzusage zur Reha? Hast du also irgendeinen Dienstleister des Gesundheitswesens privat beauftragt, oder hat die Berufsgenossenschaft im Nachhinein festgestellt, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht zuständig ist?
Ich werde da grad net so recht schlau draus, welcher Schuh dich drückt. Denn Anspruch auf eine notwendige Heilbehandlung hast du, eine Rehamaßnahme wird normalerweise von einem Sozialversicherungsträger, also UV, KV oder RV genehmigt, bevor man sie antritt. Hast du also einfach mal auf Verdacht ne Rehaleistung in Anspruch genommen?
Doch bin ich... mir geht es um die Differenzen zwischen KH und BG
Hast du denn Leistungen in Anspruch genommen, für die du keine Kostenzusage hattest? Also bist du bspw ohne ärtzliche Verordnung zur Physiotherapie? Warst du ohne Kostenzusage zur Reha? Hast du also irgendeinen Dienstleister des Gesundheitswesens privat beauftragt, oder hat die Berufsgenossenschaft im Nachhinein festgestellt, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht zuständig ist?
Ich werde da grad net so recht schlau draus, welcher Schuh dich drückt. Denn Anspruch auf eine notwendige Heilbehandlung hast du, eine Rehamaßnahme wird normalerweise von einem Sozialversicherungsträger, also UV, KV oder RV genehmigt, bevor man sie antritt. Hast du also einfach mal auf Verdacht ne Rehaleistung in Anspruch genommen?
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten...
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Carrascomvd schrieb:
der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Ich habe durchgehend die Verordnungen über die EAP (Tagesreha beim BVB), Physio, OP von den Durchgangsärzten/ Operateur bekommen. Auch nach dem 08.01.2019
Diese wurden dann eingereicht durch mich eingereicht und anschließend scheinbar bewilligt, sonst wären die Behandlungen nunmal nicht gestartet.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten...
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Carrascomvd schrieb:
der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Ich habe durchgehend die Verordnungen über die EAP (Tagesreha beim BVB), Physio, OP von den Durchgangsärzten/ Operateur bekommen. Auch nach dem 08.01.2019
Diese wurden dann eingereicht durch mich eingereicht und anschließend scheinbar bewilligt, sonst wären die Behandlungen nunmal nicht gestartet.
Normalerweise muss die UV nach Prüfung der Zuständigkeit entweder bezahlen oder, wenn man zu der Überzeugung gelangt nicht zuständig zu sein, weil ein Zussmmenhang mit dem beruflichem Unfall nicht nachweisbar ist, die Sachen an den dann zuständigen Sozialversicherungsträger also an die Krankenkasse, weiterreichen. Die müssen dann bezahlen. Bei dem Bescheid geht es also darum, dass die UV die Kosten ablehnt und damit den Zusammenhang zwischen Unfall im Rahmen deiner Beschäftigung und notwendiger Heilbehandlung. Damit hast du eben auch später keine Ansprüche mehr gegen die UV. Gegen Bescheide der Sozialversicherung kann man schriftlich formlos Einspruch erheben. Wie das funktioniert findest du in der angehängten Rechtsbehelfsbelehrung. Also nein! Ich glaube nicht, dass du bezahlen musst.
Um das zu verstehen muss man sich bewusst machen, dass gleiche Leistungen von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung erbracht werden. Wer letztlich eine notwendige Leistung zahlen muss, hängt dann von unterschiedlichen Faktoren ab (Grund des Anspruchs, Zielsetzung der Maßnahme, etc.)
Normalerweise muss die UV nach Prüfung der Zuständigkeit entweder bezahlen oder, wenn man zu der Überzeugung gelangt nicht zuständig zu sein, weil ein Zussmmenhang mit dem beruflichem Unfall nicht nachweisbar ist, die Sachen an den dann zuständigen Sozialversicherungsträger also an die Krankenkasse, weiterreichen. Die müssen dann bezahlen. Bei dem Bescheid geht es also darum, dass die UV die Kosten ablehnt und damit den Zusammenhang zwischen Unfall im Rahmen deiner Beschäftigung und notwendiger Heilbehandlung. Damit hast du eben auch später keine Ansprüche mehr gegen die UV. Gegen Bescheide der Sozialversicherung kann man schriftlich formlos Einspruch erheben. Wie das funktioniert findest du in der angehängten Rechtsbehelfsbelehrung. Also nein! Ich glaube nicht, dass du bezahlen musst.
Um das zu verstehen muss man sich bewusst machen, dass gleiche Leistungen von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung erbracht werden. Wer letztlich eine notwendige Leistung zahlen muss, hängt dann von unterschiedlichen Faktoren ab (Grund des Anspruchs, Zielsetzung der Maßnahme, etc.)
Danke Frankenadler für deine Zusammenfassung und eine Fachkenntnis. Die BG erkennt den Arbeitsunfall an, sagt jedoch die Verletzung tritt laut Lehrmeinung nur in Verbindung mit einer Bänderverletzung auftritt. Die Bänder waren ohne Befund. Somit sagt die BG das sie deshalb nicht zahlen möchte.
Ich habe heute einen Brief meiner BG erhalten, sie erkennen meinen Arbeitsunfall aus Dezember 2018 an, wollen jedoch keine Entschädigungsleistungen, nach dem 07.01.19 bezahlen.
Begründung die Verletzung und der Arbeitsunfall (geschildert) passen nicht zusammen. Man hat wohl nach dem 09.01.2019 einen vom Unfall unabhängigen Befund festgestellt.
Leistungen sind aus der gesetzlichen UV über dem 07.01.2019 sind nicht zu gewähren.
Ich hatte meine OP am 8.1 meine OP, danach 3 Tages Rehas, Physiotherapie (2mal) und Verletztengeld erhalten.
Kann es sein, dass ich alles zurückzahlen muss/ Teilzahlung ?
Habe jedoch keinerlei Zahlungsaufforderung erhalten...
Ich bin ab 31.5 wieder zu 100% arbeitsfähig.
Da geht es darum, welcher Sozialversucherungsträger leisten muss. Wenn kein Anspruch sn die UV besteht, müssen angemessene Versorgungsleistungen durch deine Krankenversicherung getragen werden.
Das heißt die werden zuständig, wenn es die UV nicht ist.
Ich habe heute einen Brief meiner BG erhalten, sie erkennen meinen Arbeitsunfall aus Dezember 2018 an, wollen jedoch keine Entschädigungsleistungen, nach dem 07.01.19 bezahlen.
Begründung die Verletzung und der Arbeitsunfall (geschildert) passen nicht zusammen. Man hat wohl nach dem 09.01.2019 einen vom Unfall unabhängigen Befund festgestellt.
Leistungen sind aus der gesetzlichen UV über dem 07.01.2019 sind nicht zu gewähren.
Ich hatte meine OP am 8.1 meine OP, danach 3 Tages Rehas, Physiotherapie (2mal) und Verletztengeld erhalten.
Kann es sein, dass ich alles zurückzahlen muss/ Teilzahlung ?
Habe jedoch keinerlei Zahlungsaufforderung erhalten...
Ich bin ab 31.5 wieder zu 100% arbeitsfähig.
Da geht es darum, welcher Sozialversucherungsträger leisten muss. Wenn kein Anspruch sn die UV besteht, müssen angemessene Versorgungsleistungen durch deine Krankenversicherung getragen werden.
Das heißt die werden zuständig, wenn es die UV nicht ist.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Hast du denn Leistungen in Anspruch genommen, für die du keine Kostenzusage hattest? Also bist du bspw ohne ärtzliche Verordnung zur Physiotherapie? Warst du ohne Kostenzusage zur Reha?
Hast du also irgendeinen Dienstleister des Gesundheitswesens privat beauftragt, oder hat die Berufsgenossenschaft im Nachhinein festgestellt, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht zuständig ist?
Ich werde da grad net so recht schlau draus, welcher Schuh dich drückt. Denn Anspruch auf eine notwendige Heilbehandlung hast du, eine Rehamaßnahme wird normalerweise von einem Sozialversicherungsträger, also UV, KV oder RV genehmigt, bevor man sie antritt. Hast du also einfach mal auf Verdacht ne Rehaleistung in Anspruch genommen?
Hast du denn Leistungen in Anspruch genommen, für die du keine Kostenzusage hattest? Also bist du bspw ohne ärtzliche Verordnung zur Physiotherapie? Warst du ohne Kostenzusage zur Reha?
Hast du also irgendeinen Dienstleister des Gesundheitswesens privat beauftragt, oder hat die Berufsgenossenschaft im Nachhinein festgestellt, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht zuständig ist?
Ich werde da grad net so recht schlau draus, welcher Schuh dich drückt. Denn Anspruch auf eine notwendige Heilbehandlung hast du, eine Rehamaßnahme wird normalerweise von einem Sozialversicherungsträger, also UV, KV oder RV genehmigt, bevor man sie antritt. Hast du also einfach mal auf Verdacht ne Rehaleistung in Anspruch genommen?
Jedoch habe ich 3 Rehas beim BVB, OP, Physio und Verletztengeld bis einschließlich heute erhalten... der Bescheid wurde Ende Mai erstellt. Jedoch alles andere genehmigt aber laut Brief wurde mein Fall bereits im Januar abgelehnt.
Man wird mich denke ich, in den Regress nehmen. Da wird sicherlich der ein oder andere Euro auf mich zukommen.
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Ich habe durchgehend die Verordnungen über die EAP (Tagesreha beim BVB), Physio, OP von den Durchgangsärzten/ Operateur bekommen. Auch nach dem 08.01.2019
Diese wurden dann eingereicht durch mich eingereicht und anschließend scheinbar bewilligt, sonst wären die Behandlungen nunmal nicht gestartet.
Magst du mal die Abkürzungen erklären?
Wenn da was genehmigt wurde, dann müsstest du darüber ebenfalls einen Bescheid erhalten haben. Wenn die nachträglich widerrufen wurden, also nach erbringen der Leistungen, dann ist das aber ne sehr seltsame Nummer.
Ich habe durchgehend die Verordnungen über die EAP (Tagesreha beim BVB), Physio, OP von den Durchgangsärzten/ Operateur bekommen. Auch nach dem 08.01.2019
Diese wurden dann eingereicht durch mich eingereicht und anschließend scheinbar bewilligt, sonst wären die Behandlungen nunmal nicht gestartet.
Bei dem Bescheid geht es also darum, dass die UV die Kosten ablehnt und damit den Zusammenhang zwischen Unfall im Rahmen deiner Beschäftigung und notwendiger Heilbehandlung.
Damit hast du eben auch später keine Ansprüche mehr gegen die UV.
Gegen Bescheide der Sozialversicherung kann man schriftlich formlos Einspruch erheben. Wie das funktioniert findest du in der angehängten Rechtsbehelfsbelehrung.
Also nein! Ich glaube nicht, dass du bezahlen musst.
Um das zu verstehen muss man sich bewusst machen, dass gleiche Leistungen von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung erbracht werden.
Wer letztlich eine notwendige Leistung zahlen muss, hängt dann von unterschiedlichen Faktoren ab (Grund des Anspruchs, Zielsetzung der Maßnahme, etc.)
Bei dem Bescheid geht es also darum, dass die UV die Kosten ablehnt und damit den Zusammenhang zwischen Unfall im Rahmen deiner Beschäftigung und notwendiger Heilbehandlung.
Damit hast du eben auch später keine Ansprüche mehr gegen die UV.
Gegen Bescheide der Sozialversicherung kann man schriftlich formlos Einspruch erheben. Wie das funktioniert findest du in der angehängten Rechtsbehelfsbelehrung.
Also nein! Ich glaube nicht, dass du bezahlen musst.
Um das zu verstehen muss man sich bewusst machen, dass gleiche Leistungen von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung erbracht werden.
Wer letztlich eine notwendige Leistung zahlen muss, hängt dann von unterschiedlichen Faktoren ab (Grund des Anspruchs, Zielsetzung der Maßnahme, etc.)
Die BG erkennt den Arbeitsunfall an, sagt jedoch die Verletzung tritt laut Lehrmeinung nur in Verbindung mit einer Bänderverletzung auftritt. Die Bänder waren ohne Befund. Somit sagt die BG das sie deshalb nicht zahlen möchte.
Paragraph 26 Abs. 1 SGB VII.