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Verwarnungsgeld absolutes Halteverbot

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Hallo Forum,

ich bitte um Eure Mithilfe!
Die kurzen Randinformationen: Zu meiner Wohnung gibt es einen Anwohnerparkplatz, der mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden kann und von meiner Wohnung aus nicht einsehbar ist.
Am 03.10. fand ein Flohmarkt, unter anderem auf diesem Anwohnerparkplatz, statt. Ich war zuvor einige Tage nicht zuhause bzw. habe mein Auto einige Tage nicht genutzt. Ich bin mir sicher, kein Hinweis auf ein Halteverbot gesehen zu haben, als ich mein Auto abgestellt habe. Auch ging mir als Anwohner kein entsprechender Hinweis per Post zu.
Am 03.10. wurde mein Auto auf dem Anwohnerparkplatz durch das Ordnungsamt versetzt. Gestern ging mir der entsprechende Bescheid zu, der ein Verwarnungsgeld von 50€ beinhaltet, da ich im absoluten Halteverbot gestanden hätte und so den Flohmarkt behindert hätte.

Besteht hier eine Chance, dass das Verfahren durch einen Einspruch eingestellt wird?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!
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Hallo Forum,

ich bitte um Eure Mithilfe!
Die kurzen Randinformationen: Zu meiner Wohnung gibt es einen Anwohnerparkplatz, der mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden kann und von meiner Wohnung aus nicht einsehbar ist.
Am 03.10. fand ein Flohmarkt, unter anderem auf diesem Anwohnerparkplatz, statt. Ich war zuvor einige Tage nicht zuhause bzw. habe mein Auto einige Tage nicht genutzt. Ich bin mir sicher, kein Hinweis auf ein Halteverbot gesehen zu haben, als ich mein Auto abgestellt habe. Auch ging mir als Anwohner kein entsprechender Hinweis per Post zu.
Am 03.10. wurde mein Auto auf dem Anwohnerparkplatz durch das Ordnungsamt versetzt. Gestern ging mir der entsprechende Bescheid zu, der ein Verwarnungsgeld von 50€ beinhaltet, da ich im absoluten Halteverbot gestanden hätte und so den Flohmarkt behindert hätte.

Besteht hier eine Chance, dass das Verfahren durch einen Einspruch eingestellt wird?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!
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eismann98 schrieb:

habe mein Auto einige Tage nicht genutzt

Das hat mich auch schon einiges gekostet
Aus meiner nichtjuristischen Sicht hast Du wenig Chancen. Ein Halteverbot darf mit einer Mindestvorlaufzeit von nur 3 Tagen eingerichtet werden. Falls Du nicht anderes nachweisen kannst, solltest Du zahlen.
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Ähm, bei nochmaligem Lesen: Du bist ein echter Glückspilz, wenn die Dir für diesen "Preis" das Auto versetzt haben. Wenn sie Dich abschleppen lassen, kostet Dich das das Vierfache.
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eismann98 schrieb:

habe mein Auto einige Tage nicht genutzt

Das hat mich auch schon einiges gekostet
Aus meiner nichtjuristischen Sicht hast Du wenig Chancen. Ein Halteverbot darf mit einer Mindestvorlaufzeit von nur 3 Tagen eingerichtet werden. Falls Du nicht anderes nachweisen kannst, solltest Du zahlen.
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BsdBl schrieb:

Ein Halteverbot darf mit einer Mindestvorlaufzeit von nur 3 Tagen eingerichtet werden.

Klingt einleuchtend. Meine Hoffnung ist, dass es sich um einen Anwohnerparkplatz handelt, der von der Wohnung aus nicht einsehbar ist. Theoretisch ist es doch mein Recht, das Auto 365 Tage im Jahr abzustellen, ohne es zu nutzen. Müsste ich nicht per Post über die Sperrung des Parkplatzes informiert werden?
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BsdBl schrieb:

Ein Halteverbot darf mit einer Mindestvorlaufzeit von nur 3 Tagen eingerichtet werden.

Klingt einleuchtend. Meine Hoffnung ist, dass es sich um einen Anwohnerparkplatz handelt, der von der Wohnung aus nicht einsehbar ist. Theoretisch ist es doch mein Recht, das Auto 365 Tage im Jahr abzustellen, ohne es zu nutzen. Müsste ich nicht per Post über die Sperrung des Parkplatzes informiert werden?
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Es ist nicht "Dein Parkplatz". Anwohnerparkplatz heißt nicht, dass Du dort ein besonderes Recht genießt. Es heißt nur, dass andere (Nichtanwohner) dort nicht stehen dürfen.
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Außerdem habe ich gerade einmal den Bußgeldkatalog studiert. Das Bußgeld für Parken im Halteverbot über eine Stunde mit Behinderung beträgt 35€. Ich habe ein Verwarnungsgeld von 50€ erhalten. Wie kann das sein?
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Das wären dann 15€ für das versetzen.
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15 Euro fürs versetzen wäre ein absolutes Schnäppchen. Da würde ich mich erstmal gar nicht aufregen. Normal kostet das ja mal mindestens 3-stellig.

Vielleicht kommt da aber noch eine Rechnung für den Abschlepper. Wann war das denn?

Als ich hier mal im Wald im absoluten Halteverbot geparkt habe, da warens glaube ich 15 Euro. Allerdings auch ohne Behinderung oder sowas.
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Bin auch kein Jurist, aber dazu mal meine 2cents:

Soweit ich weiß, muss man alle 3 Tage nach seinem Auto schauen. Anwohnerparkplatz bedeutet ja nicht, dass er nur dir gehört, wie das mit fest zugewiesenen Parkplätzen wäre, weiß ich nicht. Aber der Preis kommt mir jetzt auch nicht sonderlich hoch vor.

Allerdings hätte der Veranstalter, sofern er ein Nachbar von dir ist, ja auch einfach mal kurz klingeln können und dir Bescheid geben bzw. Flyer verteilen.
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Bin auch kein Jurist, aber dazu mal meine 2cents:

Soweit ich weiß, muss man alle 3 Tage nach seinem Auto schauen. Anwohnerparkplatz bedeutet ja nicht, dass er nur dir gehört, wie das mit fest zugewiesenen Parkplätzen wäre, weiß ich nicht. Aber der Preis kommt mir jetzt auch nicht sonderlich hoch vor.

Allerdings hätte der Veranstalter, sofern er ein Nachbar von dir ist, ja auch einfach mal kurz klingeln können und dir Bescheid geben bzw. Flyer verteilen.
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adlerjunge23FFM schrieb:

Allerdings hätte der Veranstalter, sofern er ein Nachbar von dir ist, ja auch einfach mal kurz klingeln können und dir Bescheid geben bzw. Flyer verteilen.

Da hätte jeder der einen Bereich durch Halteverbotsschilder sperren lässt viel zu tun, das ist nicht machbar.

Im vorliegenden Fall, so ein Flohmarkt wird ja angekündigt, es sollen ja Leute kommen. Wenn man das nicht mit bekommt, Pech gehabt. Außerdem hat laut Stvo jeder Dauerparker alle drei Tage nach seinem Auto zu sehen ob Halteverbotsschilder aufgestellt wurden um solche Probleme zu vermeiden. Das nächste Mal einfach besser aufpassen.


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