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Definition einer Deckungszusage durch den RSV

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Ja, ich habe über Suchmaschine und w-w-w- und andere, aber richtig schlau wurde ich auch nicht. Ich stehe so zu sagen auf dem Schlauch!

Und da hier ja auch ab und an ein paar RA anwesend sind, die Frage an Sie, definiere ich nachfolgende Deckungszusage meiner RSV richtig oder falsch d.h.

RSV:..auf Grund des mitgeteilten Sachverhaltes besteht Versicherungsschutz.
Unsere Zusage bezieht sich auf die außergerichtliche und soweit erforderlich erstinstanzliche
Interessenvertretung.


Außergerichtlich: Ein RA schreibt einen Brief an den Gegner und der RVS zahlt das Schreiben!?
Erstinstanzliche Interessenvertretung: Gegner interessiert das nicht und ich gehe jetzt vor das Gericht und der RVS übernimmt meine Kosten?
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Ja, ich habe über Suchmaschine und w-w-w- und andere, aber richtig schlau wurde ich auch nicht. Ich stehe so zu sagen auf dem Schlauch!

Und da hier ja auch ab und an ein paar RA anwesend sind, die Frage an Sie, definiere ich nachfolgende Deckungszusage meiner RSV richtig oder falsch d.h.

RSV:..auf Grund des mitgeteilten Sachverhaltes besteht Versicherungsschutz.
Unsere Zusage bezieht sich auf die außergerichtliche und soweit erforderlich erstinstanzliche
Interessenvertretung.


Außergerichtlich: Ein RA schreibt einen Brief an den Gegner und der RVS zahlt das Schreiben!?
Erstinstanzliche Interessenvertretung: Gegner interessiert das nicht und ich gehe jetzt vor das Gericht und der RVS übernimmt meine Kosten?
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garffield schrieb:

Außergerichtlich: Ein RA schreibt einen Brief an den Gegner und der RVS zahlt das Schreiben!?
Erstinstanzliche Interessenvertretung: Gegner interessiert das nicht und ich gehe jetzt vor das Gericht und der RVS übernimmt meine Kosten?

Genau richtig verstanden.
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Danke für Antwort!


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