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Frage zu abgesagten Bussen

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Mal ein Hallo in die Runde an alle EFC's und natürlich an alle anderen auch.
Wir haben das Problem das durch die Absage gestern wir natürlich auch den Bus für heute absagen mussten.
Unser Busunternehmen meint uns jetzt trotz  "Höherer Gewalt“ nach ABG abrechnen zu müssen. Der entstandenen Ausfall müsste mit 80 Prozent der Rechnung beglichen werden.
Verstehe ich ja eigentlich auch wenn wir aus Lust und Laune abgesagt hätten.
Aber steht denn die höhere Gewalt nicht über einer AGB bzw. das Gesetz über jeder AGB?
Was sagt das Gesetz überhaupt in solch einem Fall?

Hat jemand ähnliche Probleme oder Ahnung von der Materie?
Mir hat die Art und Weise halt nicht gefallen das wir jetzt quasi unverschuldet ohne Gegenleistung 80 Prozent zahlen sollen, mir ist auch klar das das Busunternehmen auch nichts dafür kann.
Das Busunternehmen würde uns eventuell, bei erfolgreicher einreichung beim Staat für ausgefallene Gelder, in einer der nächsten Fahrten mit dem Preis entgegen kommen.
Wie gesagt, 80Prozent finde ich heftig.

Für Infos wäre ich dankbar

Gruss
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Durch die Maßnahme der Landesregierung tritt die sog. faktische/tatsächliche Unmöglichkeit ein nach §275 Abs. 1 BGB.
Die wiederum verweist auf eine ordentliche Paragraphen-Kette, die ich uns hier gerne erspare...
Also Rückgewähranspruch...

Vielleicht hilft jemanden der §

gruss

p.s. Aussage von einem Anwalt.


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