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Faninfo: Auswärts in Bochum

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Hallo Eintrachtler,

am Sonntag, 24. Oktober, trifft Eintracht Frankfurt auf den VfL Bochum. Aufgrund Anfrage haben die Verantwortlichen aus Bochum folgende Fanutensilien genehmigt:

- Fahnen (mit einer Stocklänge bis zu 1,50 Meter).
- Zaunfahnen, soweit Platz vorhanden ist. Der VfL Bochum weist auf folgendes hin: Durch die bauliche Gegebenheit des Gästeblocks ist die Kapazität hier allerdings sehr begrenzt und schnell ausgeschöpft. Dadurch kann es passieren, dass Fahnen an der Abgabestelle abgegeben oder zurück in den Bus oder Pkw gebracht werden müssen.
- Drei Schwenkfahnen über zwei Meter Stocklänge; nach vorheriger Anmeldung bis Samstag den 23. Oktober, 15 Uhr bei a.roth@eintrachtfrankfurt.de.

Informationen zum Spiel in Bochum

Der Einlass für Gästefans erfolgt ab zwei Stunden vor Anpfiff ausschließlich über den dafür vorgesehenen Eingang.

Bitte geht durch keine anderen Sicherheitsschleusen, da von dort kein Zugang zum Gästeblock besteht. Bereits beim Zutritt in die Wartebereiche der Vorkontrolle besteht eine Tragepflicht für einen Mund-Nase-Schutz (MNS). Weitere Hinweise zum MNS unter „Coronavorschriften und 3G-Nachweise“. Um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen und größere Warteschlangen zu verhindern, haltet bitte bei der Vorkontrolle Ticket, welches nur als kompletter DIN A4-Ausdruck in guter Druckqualität gültig ist, oder das Hardticket und euer Smartphone mit dem digitalen Impf- oder Testnachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit.

Bei Spielen des VfL Bochum gilt im Stadion und in der Umgebung zudem ein Glasverbot.

Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Tragen von Kleidungsstücken der Marke „Thor Steinar“ im Ruhrstadion nicht erwünscht ist. Gleiches gilt auch für alle anderen Modelabels mit rassistischem, fremdenfeindlichem, extremistischem und/oder diskriminierendem Hintergrund. Auch dann, wenn dieser strafrechtlich nicht relevant ist.

Kleine Taschen bis zu einer Größe von circa DIN A4-Format können mit ins Stadion genommen werden. Allerdings gibt es dafür keine Abgabestelle. Daher kann es für Fans, die mit dem Zug anreisen, sinnvoll sein, sich ein Schließfach am Hauptbahnhof zu mieten. Wichtig: Rucksäcke und Taschen, die diese Größe überschreiten, sind auf dem gesamten Stadiongelände nicht erlaubt. Auch hierfür gibt es keine Abgabestelle.
Personen, die erkennbar stark alkoholisiert sind und auffällig werden, kann der Einlass in den Stadionbereich verwehrt werden. Im Umfeld des Stadions gibt es keine Aufenthaltsmöglichkeit für Stadionverbotler.

Die Cateringkioske und mobile Cateringstände sind geöffnet und bieten das übliche Speisen- und Getränkesortiment an. Bitte beachtet, dass ausschließlich bargeldloses zahlen möglich ist.

Coronavorschriften und 3G-Nachweise
Voraussetzung für den Stadionzutritt ist der Nachweis des 3G-Status für alle Stadionbesucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres (vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet):

Getestet: Antigenschnelltest einer befugten Stelle und durch geschultes Personal. Akzeptiert werden negative Ergebnisse von Tests, die frühestens am Vortag des Spieltags durchgeführt wurden. Schülerinnen und Schüler müssen sich innerhalb der Herbstferien, 11. bis 24. Oktober, entsprechend der gängigen Regelungen ebenfalls einem Schnelltest unterziehen.

Geimpft: Als vollständig impfgeschützt gelten Personen 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag. Bei den COVID-19-Impfungen muss man unterscheiden, dass es Impfstoffe gibt, bei denen eine einmalige oder eine zweimalige Impfung erforderlich ist.

Es wird dringend empfohlen, sich einen digitalen Impfnachweis in einer App einzurichten, der zusammen mit einem Lichtbildausweis unaufgefordert am Zutritt vor dem Ruhrstadion vorgezeigt werden muss. Dafür muss zuvor das Impfzertifikat in der CovPass-App, Corona-Warn-App oder luca app hochgeladen werden.

Genesen: Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis, beispielsweise ein PCR-Test, erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Haltet außerhalb des persönlichen Sitzplatzes auf dem Stadiongelände möglichst zu jeder Zeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Grüppchenbildungen sollen ebenfalls vermieden werden beziehungsweise die oben genannten Abstandsregeln konsequent eingehalten werden. Direkter Kontakt (Händeschütteln, Umarmen oder Ähnliches zur Begrüßung/Verabschiedung) ist zu vermeiden. Vermeidet bitte zudem die Berührung von Augen, Nase oder Mund mit ungewaschenen Händen. Der medizinische Mund-Nase-Schutz ist auf dem gesamten Stadiongelände permanent zu tragen.

Auf den Sitz- und Stehplätzen besteht keine Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Aus epidemiologischer Sicht besteht jedoch die Empfehlung, auch auf den Sitzplätzen den MNS zu tragen. Ausgenommen von der MNS-Tragepflicht sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht kann auf dem Stadiongelände nicht berücksichtigt werden. Der Mund-Nase-Schutz muss selbstständig und festsitzend sein: Zum Beispiel eine medizinische Maske, FFP- oder OP-Maske. Nicht erlaubt sind Alltagsmasken, selbstgenähte Masken, Schals, Halstücher oder vorgehaltene Textilien. Auf dem gesamten Stadiongelände mit Ausnahme des persönlichen Sitz- beziehungsweise Stehplatzes herrscht Rauchverbot. Das Verlassen des zugeordneten Sitz- und Stehplatzes sollte nur im Fall eines Toilettengangs oder zur Versorgung an den Cateringkiosken erfolgen. Bitte achtet bei der Nutzung der Toiletten auf Abstände und das richtige Händewaschen. Nutzt die aufgestellten Desinfektionsspender nach der Vorkontrolle und in den sanitären Anlagen zur Handdesinfektion. Vermeidet Warteschlangen beim Anstehen.

Bei Verstößen gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln kann nach einmaliger Ermahnung ein weiterer Verstoß zum Verweis vom Stadiongelände führen.

Bei groben Verstößen gegen die Infektionsschutzregeln, die auch im normalen öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit darstellen, kann eine Überstellung an die Ordnungsbehörden erfolgen. Bei Fieber, trockenem Husten oder anderen Symptomen, die auf SARS-CoV-2 hindeuten können – insbesondere Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns – bleibt bitte unbedingt zu Hause. Bitte habt Verständnis dafür, dass bei augenscheinlichem Vorliegen von Symptomen der Zugang zum Ruhrstadion verwehrt werden kann. Trotz umfangreichen Schutzmaßnahmen besteht ein Restrisiko sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Mit dem Kauf des Tickets bestätigt ihr, dass ihr dieses Risiko bewusst eingeht.

Hier findet ihr die komplette Stadionordnung mit weiteren wichtigen Informationen.

Anfahrt und Parken

Anreise mit dem Auto oder Bus
Von der A40 die Ausfahrt Stadion benutzen und direkt an der Ausfahrt links in das Parkhaus „Stadionring“ fahren, das exklusiv für Gästefans zur Verfügung steht. Die Parkkosten für Pkws betragen vier Euro. Die Bezahlung erfolgt nur bargeldlos per Kennzeichenerkennung.

Busse können auf dem Parkplatz neben dem Parkhaus parken. Die Gebühren hierfür betragen zehn Euro.

Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr

Vom Hauptbahnhof aus die U-Bahn-Linie 308/318 in Richtung Gerthe/Schürbankstraße nehmen, Haltestelle Planetarium. Die Fahrtzeit beträgt drei Minuten. Der Fahrpreis ist in der Eintrittskarte enthalten.

Zu Fuß ist das Ruhrstadion vom Bochumer Hauptbahnhof in circa 20 Minuten zu erreichen. Beim Verlassen des Hauptbahnhofs rechts halten und am Hotelhochhaus Park Inn vorbei dem Ostring folgen, rechts auf die Castroper Straße, nach dem Kirmesplatz über die nächste größere Kreuzung hinweg, an der ersten Ecke des Stadions befinden sich die Gästebereiche West.

Bitte beachtet auch das Schreiben der Polizei Bochum.

Am Spieltag sind für euch erreichbar:

Marc Francis (+49 160 905 89 345)
Andi Roth (+49 151 624 09 111)


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