Also könnte ich in der Funktion des Kartenbestellers beispielsweise eines EFCs Karten für alle Mitglieder bestellen, obwohl ich weiß, dass drei Mitglieder nicht mitfahren und wenn der EFC alle Karten bekommt, könnte ich die an wen auch immer geben?
Das wäre dann ein, zumindest theoretischer Weg, wie die Krawallermacher an Karten kommen, ohne Mitglied in einem EFC oder bei den Ultras zu sein.
Beispiel: EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben. Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3. Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten. Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Beispiel: EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben. Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3. Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten. Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Beispiel: EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben. Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3. Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten. Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Beispiel: EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben. Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3. Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten. Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Ich hab das Beispiel schon verstanden, weshalb ich nochmal klar stellen wollte, dass genau dies - zumindest bei Kontrolle der Personalisierung - eben nicht funktioniert.
Wenn die Personalisierung nicht kontrolliert wird, ist dies natürlich möglich. Dann ists aber auch genauso möglich, dass derjenige einfach ne Mitgliedschaft für seinen Nachbar Max Mustermann, der selbst nie ins Stadion geht, statt für sich selbst abschließt und für jedes Spiel die Karte einfach auf seinen Nachbar bestellt anstatt auf sich selbst.
Beispiel: EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben. Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3. Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten. Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Ich hab das Beispiel schon verstanden, weshalb ich nochmal klar stellen wollte, dass genau dies - zumindest bei Kontrolle der Personalisierung - eben nicht funktioniert.
Wenn die Personalisierung nicht kontrolliert wird, ist dies natürlich möglich. Dann ists aber auch genauso möglich, dass derjenige einfach ne Mitgliedschaft für seinen Nachbar Max Mustermann, der selbst nie ins Stadion geht, statt für sich selbst abschließt und für jedes Spiel die Karte einfach auf seinen Nachbar bestellt anstatt auf sich selbst.
Das war heute einfach ein Scheisskick, keiner hatte Normalform. Aber den Trainer wegen der Rotation anzugehen finde ich falsch. Alario und Borre waren pomadig und ohne Feuer. Pelllegrini einfach glücklos und nicht sein Tag. Tutas Hinlanger geht gar nicht. Aber das ist Fussball, und Bochum hat sich reingehauen, somit verdient gewonnen. Glasner wird für Tottenham die richtige Truppe stellen, die dort alles gibt und den Auswärtssieg eintütet, Randal ist dann auch wieder dabei und den heutigen Tag hauen wir in die Tonne, am Mittwoch zählts wieder.
Das war heute einfach ein Scheisskick, keiner hatte Normalform. Aber den Trainer wegen der Rotation anzugehen finde ich falsch. Alario und Borre waren pomadig und ohne Feuer. Pelllegrini einfach glücklos und nicht sein Tag. Tutas Hinlanger geht gar nicht. Aber das ist Fussball, und Bochum hat sich reingehauen, somit verdient gewonnen. Glasner wird für Tottenham die richtige Truppe stellen, die dort alles gibt und den Auswärtssieg eintütet, Randal ist dann auch wieder dabei und den heutigen Tag hauen wir in die Tonne, am Mittwoch zählts wieder.
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Wow. Das könnte schon ein wichtiger Schritt sein um zukünftig solche Entwicklungen einzudämmen.
Das scheint Frankreich / Marseille wohl doch nicht ganz so machtlos zu ein....
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Absolut richtiger und wichtiger Schritt! Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Wow. Das könnte schon ein wichtiger Schritt sein um zukünftig solche Entwicklungen einzudämmen.
Das scheint Frankreich / Marseille wohl doch nicht ganz so machtlos zu ein....
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Absolut richtiger und wichtiger Schritt! Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es rechtlich gesehen kein versuchter Mord ist (die Debatte hatten wir ja auch bei den Raser-Todesfällen), weil für mich eine Absicht nachgewiesen werden muss jemanden zu töten und nicht nur zu verletzen (da gibt es aber wohl unterschiedliche Ansätze / Ansichten), aber es ist eben mindestens versuchte gefährliche Körperverletzung. Wer Raketen in andere Blöcke schießt, gehört für mich zwingend entsprechend abgestraft. Und da ist m.W. ein Strafmaß bis zu 5 Jahren möglich. Gleiches gilt für Böllerwürfe in andere Blöcke oder Bengalowürfe.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Ich denke schon, dass man das als versuchten Mord ansehen. Was soll denn sonst passieren, wenn man eine Rakete nicht im hohen Bogen auf andere Menschen schießt, sondern wie mit einem Gewehr zielt? Man kann das auch als niedere Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ansehen, Alles Begrffe, die auf Mord deuten, wie auch beim Werfen von Steinen von Autobahnbrücken
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Absolut richtiger und wichtiger Schritt! Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es rechtlich gesehen kein versuchter Mord ist (die Debatte hatten wir ja auch bei den Raser-Todesfällen), weil für mich eine Absicht nachgewiesen werden muss jemanden zu töten und nicht nur zu verletzen (da gibt es aber wohl unterschiedliche Ansätze / Ansichten), aber es ist eben mindestens versuchte gefährliche Körperverletzung. Wer Raketen in andere Blöcke schießt, gehört für mich zwingend entsprechend abgestraft. Und da ist m.W. ein Strafmaß bis zu 5 Jahren möglich. Gleiches gilt für Böllerwürfe in andere Blöcke oder Bengalowürfe.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Ich denke schon, dass man das als versuchten Mord ansehen. Was soll denn sonst passieren, wenn man eine Rakete nicht im hohen Bogen auf andere Menschen schießt, sondern wie mit einem Gewehr zielt? Man kann das auch als niedere Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ansehen, Alles Begrffe, die auf Mord deuten, wie auch beim Werfen von Steinen von Autobahnbrücken
Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es rechtlich gesehen kein versuchter Mord ist (die Debatte hatten wir ja auch bei den Raser-Todesfällen), weil für mich eine Absicht nachgewiesen werden muss jemanden zu töten und nicht nur zu verletzen (da gibt es aber wohl unterschiedliche Ansätze / Ansichten), aber es ist eben mindestens versuchte gefährliche Körperverletzung. Wer Raketen in andere Blöcke schießt, gehört für mich zwingend entsprechend abgestraft. Und da ist m.W. ein Strafmaß bis zu 5 Jahren möglich. Gleiches gilt für Böllerwürfe in andere Blöcke oder Bengalowürfe.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es rechtlich gesehen kein versuchter Mord ist (die Debatte hatten wir ja auch bei den Raser-Todesfällen), weil für mich eine Absicht nachgewiesen werden muss jemanden zu töten und nicht nur zu verletzen (da gibt es aber wohl unterschiedliche Ansätze / Ansichten), aber es ist eben mindestens versuchte gefährliche Körperverletzung. Wer Raketen in andere Blöcke schießt, gehört für mich zwingend entsprechend abgestraft. Und da ist m.W. ein Strafmaß bis zu 5 Jahren möglich. Gleiches gilt für Böllerwürfe in andere Blöcke oder Bengalowürfe.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten. Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen. Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe. Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten. Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen. Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe. Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.
Nach deutschem Strafrecht stimme ich Deiner Einschätzung zu. Für Mordversuch müssen Absicht und niedere Beweggründe hinzu kommen. In Deutschland wäre es versuchte schwere Körperverletzung. Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten. Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen. Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe. Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.
Das wäre dann ein, zumindest theoretischer Weg, wie die Krawallermacher an Karten kommen, ohne Mitglied in einem EFC oder bei den Ultras zu sein.
Beispiel:
EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben.
Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3.
Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten.
Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Beispiel:
EFC-Vorsitzender bestellt 3 Karten und gibt bei Bestellung die Namen & Ausweisnummern der Mitglieder 1, 2 sowie von Nicht-Mitglied 3 an. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 werden nicht angegeben.
Falls der EFC alle 3 Karten bekommt: Personalisierte Karten für 1, 2, 3.
Der EFC bekommt nur 2 der 3 Karten: Der EFC-Vorsitzende schickt 2 Namen an die Eintracht, auf die die Karten dann personalisiert werden. Möglich sind 1&2, 1&3 oder 2&3. Mitglied 4 und Nicht-Mitglied 5 dürfen nicht angegeben werden, da sie bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
Es gibt in dem Beispiel keine Möglichkeit, dass 4 oder 5 vom EFC auf sich selbst personalisierte Karten erhalten.
Der Eintracht sind auch in jedem Fall bereits bei Bestellung alle Namen bekannt, für die bestellt wird, und auch auf wen die Karten dann letztendlich personalisiert werden, da die Personalisierung durch das Ticketing stattfindet.
Theoretisch haben 4 & 5 (sofern sie auch anders keine Karten bestellt und zugeteilt bekommen haben) somit keine Chance ins Stadion zu kommen.
Praktisch wird die Personalisierung aber häufig nicht kontrolliert, weshalb dann auch Personen mit Karten für eigentlich andere Personen ins Stadion gehen können. Das betrifft aber alle Karten (egal ob Privatbesteller oder EFC) und ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Wenn die Personalisierung nicht kontrolliert wird, ist dies natürlich möglich. Dann ists aber auch genauso möglich, dass derjenige einfach ne Mitgliedschaft für seinen Nachbar Max Mustermann, der selbst nie ins Stadion geht, statt für sich selbst abschließt und für jedes Spiel die Karte einfach auf seinen Nachbar bestellt anstatt auf sich selbst.
Ich glaube, Du hast Basaltis Beispiel missverstanden. In seinem Beispiel würden alle 5 Mitglieder angegeben, obwohl nur drei mitkönnen, und alle 5 Karten würden zugeteilt. Somit wären ja zwei übrig für wen auch immer, z.B. Krawallmacher.
Wenn die Personalisierung nicht kontrolliert wird, ist dies natürlich möglich. Dann ists aber auch genauso möglich, dass derjenige einfach ne Mitgliedschaft für seinen Nachbar Max Mustermann, der selbst nie ins Stadion geht, statt für sich selbst abschließt und für jedes Spiel die Karte einfach auf seinen Nachbar bestellt anstatt auf sich selbst.
Der wohl für die Rakete auf Michael verantwortliche Mann wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.
https://rp-online.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt/marseille-fan-nach-leuchtraketen-angriff-wegen-versuchten-mordes-angeklagt_aid-78685347
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Wow. Das könnte schon ein wichtiger Schritt sein um zukünftig solche Entwicklungen einzudämmen.
Das scheint Frankreich / Marseille wohl doch nicht ganz so machtlos zu ein....
Absolut richtiger und wichtiger Schritt!
Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
Der wohl für die Rakete auf Michael verantwortliche Mann wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.
https://rp-online.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt/marseille-fan-nach-leuchtraketen-angriff-wegen-versuchten-mordes-angeklagt_aid-78685347
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Der wohl für die Rakete auf Michael verantwortliche Mann wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.
https://rp-online.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt/marseille-fan-nach-leuchtraketen-angriff-wegen-versuchten-mordes-angeklagt_aid-78685347
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Wow. Das könnte schon ein wichtiger Schritt sein um zukünftig solche Entwicklungen einzudämmen.
Das scheint Frankreich / Marseille wohl doch nicht ganz so machtlos zu ein....
Der wohl für die Rakete auf Michael verantwortliche Mann wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.
https://rp-online.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt/marseille-fan-nach-leuchtraketen-angriff-wegen-versuchten-mordes-angeklagt_aid-78685347
Dann hoffen wir mal auf eine angemessene Strafe, immerhin hat der Mann schon mal die Tat gestanden, hoffentlich hat er auch genug Anstand zu merken, welchen Mist er gebaut hat. Und hoffentlich greifen die dort mal grundsätzlich durch und lösen die Probleme. Irgendwie befürchte ich, dass man am Ende 1-2 harte Urteile fällt und dann wieder zur Tagesordnung übergeht...
Absolut richtiger und wichtiger Schritt!
Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
versucht würde ich nicht unterstellen, aber man nimmt eine Todesfolge in Kauf.
ja, natürlich
ja, natürlich
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Man kann das auch als niedere Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ansehen, Alles Begrffe, die auf Mord deuten, wie auch beim Werfen von Steinen von Autobahnbrücken
Wenn es für einen Mordversuch juristisch evtl. nicht ausreicht, dann ist es für mich mindestens versuchter Totschlag.
Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Absolut richtiger und wichtiger Schritt!
Für mich wäre es auch ohne diese schwere Verletzung trotzdem versuchter Mord, denn keiner schießt oder wirft Pyro in eine Menschenansammlung, um niemanden zu treffen.
versucht würde ich nicht unterstellen, aber man nimmt eine Todesfolge in Kauf.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Man kann das auch als niedere Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ansehen, Alles Begrffe, die auf Mord deuten, wie auch beim Werfen von Steinen von Autobahnbrücken
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Wenn es für einen Mordversuch juristisch evtl. nicht ausreicht, dann ist es für mich mindestens versuchter Totschlag.
Wer sowas macht, darf sich dann auch nicht wundern, wenn man im Gefängnis landet oder zumindest vorbestraft ist danach...
Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten.
Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen.
Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe.
Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.
Wie aber ist es nach dem Strafrecht der Franzosen?
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten.
Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen.
Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe.
Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.
Autsch, damit wärst du in einer Strafrechtklausur gnadenlos durchgefallen.
Es wäre eine vollendete gefährliche Körperverletzung, keine versuchte Schwere. Für diese müsste nämlich eine der im Gesetz benannten schweren körperlichen Folgen eintreten.
Und davon abgesehen gibt es die Schwere Körperverletzung als Versuch übrigens nur in den Fällen, in denen versucht wird eine der konkret genannten schweren Folgen gezielt zu verwirklichen.
Und niedrige Beweggründe ist nur eines der im Gesetz benannten Mordmerkmale, von denen lediglich eines vorliegen muss. Hier in dem Fall liegt z.B. das Mordmerkmal Heimtücke meiner Einschätzung wesentlich näher als das der niedrigen Beweggründe.
Und was die Absicht, oder korrekter den Vorsatz, betrifft, hier genügt für einen versuchten Mord oder Totschlag bereits der bedingte Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Todes einer anderen Person. Oder umgangssprachlich, wenn es dem Täter sch..ßegal ist, ob durch seine Handlung jemand draufgeht oder nicht.