ein Freund von mir hat ein Ticket für das Hoffenheim-Spiel der Frauen gekauft, was ja bekanntlich verlegt wurde. An dem neuen Termin ist er nun aber in Urlaub und hätte es gerne zurückgegeben.
Die Eintracht hat das mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Karte ihre Gültigkeit behält.
Ist mein bzw. unser Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden jetzt vollkommen verrutscht, wenn ich das nicht verstehe? Oder ist das einfach ein Missverständnis?
Nach meinem Empfinden kann doch der Käufer, der schon extra von außerhalb am Spieltag angereist ist, nicht auch noch dafür bestraft werden, dass er an dem neuen Termin verhindert ist.
ein Freund von mir hat ein Ticket für das Hoffenheim-Spiel der Frauen gekauft, was ja bekanntlich verlegt wurde. An dem neuen Termin ist er nun aber in Urlaub und hätte es gerne zurückgegeben.
Die Eintracht hat das mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Karte ihre Gültigkeit behält.
Ist mein bzw. unser Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden jetzt vollkommen verrutscht, wenn ich das nicht verstehe? Oder ist das einfach ein Missverständnis?
Nach meinem Empfinden kann doch der Käufer, der schon extra von außerhalb am Spieltag angereist ist, nicht auch noch dafür bestraft werden, dass er an dem neuen Termin verhindert ist.
Klar könnte er das. Aber zum einen soll es Menschen geben, die hier tatsächlich nicht im Forum aktiv sind.
Und zum anderen beantwortet das meine Frage genaugenommen nicht, die ich gerne präzisiere:
kann das wirklich sein, dass die Eintracht Karten für Veranstaltungen, die von ihr bzw. dem Veranstalter DFL abgesagt wurden, tatsächlich nicht zurücknimmt? Und wenn ja, ist das tatsächlich rechtens?
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. ...
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. ...
Klar könnte er das. Aber zum einen soll es Menschen geben, die hier tatsächlich nicht im Forum aktiv sind.
Und zum anderen beantwortet das meine Frage genaugenommen nicht, die ich gerne präzisiere:
kann das wirklich sein, dass die Eintracht Karten für Veranstaltungen, die von ihr bzw. dem Veranstalter DFL abgesagt wurden, tatsächlich nicht zurücknimmt? Und wenn ja, ist das tatsächlich rechtens?
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. ...
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. ...
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. ...
ein Freund von mir hat ein Ticket für das Hoffenheim-Spiel der Frauen gekauft, was ja bekanntlich verlegt wurde. An dem neuen Termin ist er nun aber in Urlaub und hätte es gerne zurückgegeben.
Die Eintracht hat das mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Karte ihre Gültigkeit behält.
Ist mein bzw. unser Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden jetzt vollkommen verrutscht, wenn ich das nicht verstehe? Oder ist das einfach ein Missverständnis?
Nach meinem Empfinden kann doch der Käufer, der schon extra von außerhalb am Spieltag angereist ist, nicht auch noch dafür bestraft werden, dass er an dem neuen Termin verhindert ist.
ein Freund von mir hat ein Ticket für das Hoffenheim-Spiel der Frauen gekauft, was ja bekanntlich verlegt wurde. An dem neuen Termin ist er nun aber in Urlaub und hätte es gerne zurückgegeben.
Die Eintracht hat das mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Karte ihre Gültigkeit behält.
Ist mein bzw. unser Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden jetzt vollkommen verrutscht, wenn ich das nicht verstehe? Oder ist das einfach ein Missverständnis?
Nach meinem Empfinden kann doch der Käufer, der schon extra von außerhalb am Spieltag angereist ist, nicht auch noch dafür bestraft werden, dass er an dem neuen Termin verhindert ist.
Und zum anderen beantwortet das meine Frage genaugenommen nicht, die ich gerne präzisiere:
kann das wirklich sein, dass die Eintracht Karten für Veranstaltungen, die von ihr bzw. dem Veranstalter DFL abgesagt wurden, tatsächlich nicht zurücknimmt? Und wenn ja, ist das tatsächlich rechtens?
Zitat aus den AGB:
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
...
Quelle: https://stores.eintracht.de/rechtliches/atgb-frauen/
Aber abgesehen davon denke ich auch, dass man die Karte hier im S&B auf alle Fälle an die Frau oder den Mann bringen kann!
Vielen Dank!
Das deckt sich mit meinem Empfinden, und ich bin froh, dass das auch formell so geregelt ist.
Unabhängig davon werde ich ihm anbieten, das Ticket für ihn einzustellen.
Und zum anderen beantwortet das meine Frage genaugenommen nicht, die ich gerne präzisiere:
kann das wirklich sein, dass die Eintracht Karten für Veranstaltungen, die von ihr bzw. dem Veranstalter DFL abgesagt wurden, tatsächlich nicht zurücknimmt? Und wenn ja, ist das tatsächlich rechtens?
Zitat aus den AGB:
8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform per E-Mail oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
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Quelle: https://stores.eintracht.de/rechtliches/atgb-frauen/
Aber abgesehen davon denke ich auch, dass man die Karte hier im S&B auf alle Fälle an die Frau oder den Mann bringen kann!
Vielen Dank!
Das deckt sich mit meinem Empfinden, und ich bin froh, dass das auch formell so geregelt ist.
Unabhängig davon werde ich ihm anbieten, das Ticket für ihn einzustellen.
Vielen Dank!
Das deckt sich mit meinem Empfinden, und ich bin froh, dass das auch formell so geregelt ist.
Unabhängig davon werde ich ihm anbieten, das Ticket für ihn einzustellen.
Er hatte erst individuell angefragt und die individuelle Antwort bekommen, dass das Ticket seine Gültigkeit behält.
Später kam dann in der Tat auch die von Dir erwähnte Mail. Alles gut also, Stürmchen im Wasserglas.
Er hatte erst individuell angefragt und die individuelle Antwort bekommen, dass das Ticket seine Gültigkeit behält.
Später kam dann in der Tat auch die von Dir erwähnte Mail. Alles gut also, Stürmchen im Wasserglas.