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SaW-Gebabbel im April. Wir schauen nur auf uns.

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Maddux schrieb:

Das ist absolut nicht unüblich und auch in der freien Wirtschaft gängige Praxis.
Projektleiter werden dort oft, projektbezogen, für mehrere Jahre angestellt und die Laufzeit des Vertrages muss dann auch der Mitarbeiter einhalten. Wer früher kündigen will muss eine Vertragsstrafe zahlen, die nichts Anderes ist als eine Ausstiegsklausel wie im Fussball.


Mal fragen ob sie einen Standardtrainer brauchen 🙃
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Anthrax schrieb:

Maddux schrieb:

Das ist absolut nicht unüblich und auch in der freien Wirtschaft gängige Praxis.
Projektleiter werden dort oft, projektbezogen, für mehrere Jahre angestellt und die Laufzeit des Vertrages muss dann auch der Mitarbeiter einhalten. Wer früher kündigen will muss eine Vertragsstrafe zahlen, die nichts Anderes ist als eine Ausstiegsklausel wie im Fussball.


Mal fragen ob sie einen Standardtrainer brauchen 🙃

😂
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Maddux schrieb:

Doch, solche Verträge sind auch in Deutschland zulässig. Es handelt sich dabei nicht um ein normales Arbeitsverhältnis, sondern der Mitarbeiter wird explizit, befristet, für die Ausführung eines bestimmten Projekts eingestellt. Das ist nicht anders als wenn ich eine Dachdeckerfirma mit Arbeiten an meinem Dach beauftrage.
In beiden Fällen kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nur frühzeitig verlassen wenn der Auftraggeber dem zustimmt oder wegen Verfehlungen des Auftraggebers Gründe zur, ggf fristlosen, Beendigung des Vertrags vorliegen.


Dieses Vertragskonstrukt schimpft sich Werkvertrag

Ist aber nicht vergleichbar mit dem Vertrag, den unser Mediziner bei uns hatte.
Von daher, klar Denis, er wollte weg und dann ist das auch völlig in Ordnung dafür noch eine Ablöse rauszuschlagen. Dennoch muss mir die ganze Situation/Entwicklung ja nicht gefallen...
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cyberboy schrieb:

Maddux schrieb:

Doch, solche Verträge sind auch in Deutschland zulässig. Es handelt sich dabei nicht um ein normales Arbeitsverhältnis, sondern der Mitarbeiter wird explizit, befristet, für die Ausführung eines bestimmten Projekts eingestellt. Das ist nicht anders als wenn ich eine Dachdeckerfirma mit Arbeiten an meinem Dach beauftrage.
In beiden Fällen kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nur frühzeitig verlassen wenn der Auftraggeber dem zustimmt oder wegen Verfehlungen des Auftraggebers Gründe zur, ggf fristlosen, Beendigung des Vertrags vorliegen.


Dieses Vertragskonstrukt schimpft sich Werkvertrag

Ist aber nicht vergleichbar mit dem Vertrag, den unser Mediziner bei uns hatte.
Von daher, klar Denis, er wollte weg und dann ist das auch völlig in Ordnung dafür noch eine Ablöse rauszuschlagen. Dennoch muss mir die ganze Situation/Entwicklung ja nicht gefallen...


Ein Werksvertrag bei einem Arzt wäre natürlich geil. Wenn die Spieler nicht gesund sind, gibts kein Geld.

Ansonsten: Ja, ich finde es auch befremdlich diese Entwicklung im Allgemeinen, mir war es nur wichtig festzuhalten, dass die Eintracht jetzt nicht bereits Mediziner oder sonstigen Staff als als Verkaufsmasse oder Wertanlagen betrachtet, sondern der Mann halt einfach wegwill. Dürfte wohl ein Sonderfall bleiben.
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Maddux schrieb:

Doch, solche Verträge sind auch in Deutschland zulässig. Es handelt sich dabei nicht um ein normales Arbeitsverhältnis, sondern der Mitarbeiter wird explizit, befristet, für die Ausführung eines bestimmten Projekts eingestellt. Das ist nicht anders als wenn ich eine Dachdeckerfirma mit Arbeiten an meinem Dach beauftrage.
In beiden Fällen kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nur frühzeitig verlassen wenn der Auftraggeber dem zustimmt oder wegen Verfehlungen des Auftraggebers Gründe zur, ggf fristlosen, Beendigung des Vertrags vorliegen.

Ok, also reden wir hier über Verträge mit externen Dienstleistern, nicht mit Angestellten? Bei Angestellten ist unser Arbeitsrecht nämlich ziemlich eindeutig und lässt wenig Spielraum für willkürliche Vertragskonstrukte. Bei Dienstleistern kannst du natürlich Vertragsstrafen einbauen, wenn das Projekt vorzeitig abgebrochen oder die SLAs nicht eingehalten werden.
Also falls du das meinst, dann ja.

Wie auch immer, mit unüblich meinte ich eigentlich auch nur, dass es wohl ein Novum im deutschen Fußball ist, seinen Mannschaftsarzt zu transferieren.
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Nein, das geht eben auch bei normalen Arbeitnehmern und uA §14 Kündigungsgesetz sieht vor dass die normalen Kündigungsgesetze für Angestellte in leitender Funktion nicht gelten. Des Weiteren gelten für solche Angestellte sowie Angestellte in besonderer Form der Arbeit, auch die gesetzlichen Regelungen des Teil- und Befristungsgesetzes nicht. Weswegen auch damals Müller mit seiner Klage gegen Mainz vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert ist.

Wer als leitender Angestellter und/oder klar projektbezogen für einen befristeten Zeitraum angestellt wurde, kann sich nicht auf die grundsätzlichen Kündigungsgesetze berufen und das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern keine driftigen Gründe vorliegen, beenden.

Und es ist auch kein Novum. Sowas gab es schon immer, es wurde nur nie darüber berichtet, weil es keine Headline und Klicks wert war. Was auch daran liegt, dass solche Angestellte idR nach Saisonende den Verein verlassen und nicht mitten in der Saison.
Ohne die Berichte über die Ablöse wäre sofort die Frage hochgekommen warum wir unseren Mannschaftsarzt einfach so mitten in der Saison ziehen lassen
Wir selbst haben doch auch für Toppmöller eine Ablöse bezahlt. Obwohl der nur Assistenztrainer bei den Bayern war. Für einen Bekannten wäre damals, bei einem sich in Verhandlungen befundenen Wechsel zu einem Bundesligisten, auch eine Ablöse fällig gewesen. Und der war nur Jugendtrainer.
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Nein, das geht eben auch bei normalen Arbeitnehmern und uA §14 Kündigungsgesetz sieht vor dass die normalen Kündigungsgesetze für Angestellte in leitender Funktion nicht gelten. Des Weiteren gelten für solche Angestellte sowie Angestellte in besonderer Form der Arbeit, auch die gesetzlichen Regelungen des Teil- und Befristungsgesetzes nicht. Weswegen auch damals Müller mit seiner Klage gegen Mainz vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert ist.

Wer als leitender Angestellter und/oder klar projektbezogen für einen befristeten Zeitraum angestellt wurde, kann sich nicht auf die grundsätzlichen Kündigungsgesetze berufen und das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern keine driftigen Gründe vorliegen, beenden.

Und es ist auch kein Novum. Sowas gab es schon immer, es wurde nur nie darüber berichtet, weil es keine Headline und Klicks wert war. Was auch daran liegt, dass solche Angestellte idR nach Saisonende den Verein verlassen und nicht mitten in der Saison.
Ohne die Berichte über die Ablöse wäre sofort die Frage hochgekommen warum wir unseren Mannschaftsarzt einfach so mitten in der Saison ziehen lassen
Wir selbst haben doch auch für Toppmöller eine Ablöse bezahlt. Obwohl der nur Assistenztrainer bei den Bayern war. Für einen Bekannten wäre damals, bei einem sich in Verhandlungen befundenen Wechsel zu einem Bundesligisten, auch eine Ablöse fällig gewesen. Und der war nur Jugendtrainer.
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Nur mal so am Rande, Freiburg kommt in Köln nicht über ein Unentschieden raus, wir schlagen Leverkusen, dann sind wir bereits Sonntagabend für die EL qualifiziert.
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Nur mal so am Rande, Freiburg kommt in Köln nicht über ein Unentschieden raus, wir schlagen Leverkusen, dann sind wir bereits Sonntagabend für die EL qualifiziert.
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Noch 2 Siege für Dortmund im Pokalwettbewerb und es wäre CL. Surreal, wenn auch bescheuert reformiert und ich eher auf EL Bock hab.
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Nein, das geht eben auch bei normalen Arbeitnehmern und uA §14 Kündigungsgesetz sieht vor dass die normalen Kündigungsgesetze für Angestellte in leitender Funktion nicht gelten. Des Weiteren gelten für solche Angestellte sowie Angestellte in besonderer Form der Arbeit, auch die gesetzlichen Regelungen des Teil- und Befristungsgesetzes nicht. Weswegen auch damals Müller mit seiner Klage gegen Mainz vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert ist.

Wer als leitender Angestellter und/oder klar projektbezogen für einen befristeten Zeitraum angestellt wurde, kann sich nicht auf die grundsätzlichen Kündigungsgesetze berufen und das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern keine driftigen Gründe vorliegen, beenden.

Und es ist auch kein Novum. Sowas gab es schon immer, es wurde nur nie darüber berichtet, weil es keine Headline und Klicks wert war. Was auch daran liegt, dass solche Angestellte idR nach Saisonende den Verein verlassen und nicht mitten in der Saison.
Ohne die Berichte über die Ablöse wäre sofort die Frage hochgekommen warum wir unseren Mannschaftsarzt einfach so mitten in der Saison ziehen lassen
Wir selbst haben doch auch für Toppmöller eine Ablöse bezahlt. Obwohl der nur Assistenztrainer bei den Bayern war. Für einen Bekannten wäre damals, bei einem sich in Verhandlungen befundenen Wechsel zu einem Bundesligisten, auch eine Ablöse fällig gewesen. Und der war nur Jugendtrainer.
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Ok, du redest davon, dass man befristete Arbeitsverhältnisse nicht einfach so kündigen kann, sofern es nicht vertraglich geregelt ist, und ggf. Vertragsstrafen vereinbart werden können. Das stimmt.
Der Rest mit den Projektleitern und mehreren Jahren hatte mich verwirrt, weil man maximal für 2 Jahre befristen kann, und diese Anstellungen auch formal nicht projektbezogen, sondern eben zeitbezogen sind. Aber jetzt weiß ich, was du meinst.

Das mit den leitenden Angestellten und dem KSchG ist nochmal ein anderes Thema und durchaus kompliziert. Das sollten wir aber echt nicht im UE vertiefen, schon gar nicht ohne Fachanwalt.

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Nur mal so am Rande, Freiburg kommt in Köln nicht über ein Unentschieden raus, wir schlagen Leverkusen, dann sind wir bereits Sonntagabend für die EL qualifiziert.
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sgevolker schrieb:

Nur mal so am Rande, Freiburg kommt in Köln nicht über ein Unentschieden raus, wir schlagen Leverkusen, dann sind wir bereits Sonntagabend für die EL qualifiziert.

Verliert Hoffenheim gegen Leipzig und Augsburg in Dortmund, sind wir schon mit einem Punkt mindestens in der Conference League.
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Ok, du redest davon, dass man befristete Arbeitsverhältnisse nicht einfach so kündigen kann, sofern es nicht vertraglich geregelt ist, und ggf. Vertragsstrafen vereinbart werden können. Das stimmt.
Der Rest mit den Projektleitern und mehreren Jahren hatte mich verwirrt, weil man maximal für 2 Jahre befristen kann, und diese Anstellungen auch formal nicht projektbezogen, sondern eben zeitbezogen sind. Aber jetzt weiß ich, was du meinst.

Das mit den leitenden Angestellten und dem KSchG ist nochmal ein anderes Thema und durchaus kompliziert. Das sollten wir aber echt nicht im UE vertiefen, schon gar nicht ohne Fachanwalt.

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Mir sind die richtigen Wörter nichtmehr eingefallen. Ich kannte die mal aber die sind weg und kommen auch nichtmehr zurück. Also musste ich das bestmöglich umschreiben. Aber zum Glück war die Umschreibung verständlich genug.
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Noch 2 Siege für Dortmund im Pokalwettbewerb und es wäre CL. Surreal, wenn auch bescheuert reformiert und ich eher auf EL Bock hab.
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BeneSupporter schrieb:

Noch 2 Siege für Dortmund im Pokalwettbewerb und es wäre CL. Surreal, wenn auch bescheuert reformiert und ich eher auf EL Bock hab.


Die Europaleague ist doch genauso reformiert.


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