>

Arbeitsvertrag ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall rechtens?

#
Hallo habe da ein Problem habe nach monatige suche einen Arbeitsplatz gefunden der mir Spass macht .Aber nun kommen die Haken .Laut Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.Steht auch nichts davon im Arbeitsvertrag von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch bei Urlaub sieht mann kein Geld.Da ich kein Festgehalt habe sondern einen Leistungsbezogenen Vertrag meinte der Chef gibts weder Geld bei Urlaub noch bei Krankheit.Habe den Job Trotzdem erstmal angenommen weil besser als nix aber mich beschäftigt schon ob das Rechtens ist da es ein Vollzeitjob ist.Sind wir schon so weit das ein Arbeitnehmer nur noch Pflichten hat und keine Rechte?? wer kann mir sagen ob das Rechtens ist oder wo ich mich hinwenden kann um den Vertrag wenns geht kostenlos Überprüfen zu lassen.Oder wer zahlt den Ausfall bei Krankheit in deisem Fall wenn nicht der Arbeitgeber???? danke für eure Hilfe
#
Meineserachtens ist das nicht rechtens!

Das ist gesetzlich vorgeschrieben mit der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie auch jeder Bürger ab 01.04.2007 auf jedenfall krankenversichert sein muß!

Beim Urlaub denke ich kann er das so regeln, nur mit der LFZ im Krankheitsfall glaube ich nicht das er das so einfach machen kann.

Wo sind denn die Anwälte hier? HeinzGründel wo bist Du?

P.S: Was bist Du beruflich?
#
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, wenn nicht im jeweils zuständigen Tarifvertrag andere Vereinbarungen enthalten sind. Nach diesem Gesetz wird Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst. 1956 wurde in Schleswig Holstein 114 Tage lang u.a. für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestreikt.

-----------
Quelle: wiki

EZ
#
Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, wenn nicht im jeweils zuständigen Tarifvertrag andere Vereinbarungen enthalten sind.

Nicht verwechseln mit Arbeitsvertrag!!!

Dort kann er das nicht umsetzen da es ein Verstoß gegen ein gültiges Recht ist!
#
[quote=Erbsezähle

Wo sind denn die Anwälte hier? HeinzGründel wo bist Du?

P.S: Was bist Du beruflich?  [/quote]


Hier.
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11133313/


Teilen