Hey leute, wollte mal fragen wie das aussieht mit den stadionregelungen in hamburg?! was darf man mit rein nehmen und was nicht? also wie siehts mit Plastikflaschen oder ähnlichem aus... weiß da vllt jemand was?
Oka-Sweety schrieb: Hey leute, wollte mal fragen wie das aussieht mit den stadionregelungen in hamburg?! was darf man mit rein nehmen und was nicht? also wie siehts mit Plastikflaschen oder ähnlichem aus... weiß da vllt jemand was?
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
§6 Verbote (1) Den Besuchern der Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) alkoholische Getränke aller Art,
j) Tiere
k) Laserstifte
l) Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können.
m) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
c) das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotech-nische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
h) das Provozieren anderer Zuschauer zu Haß oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen.
i) das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolenrassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.
j) ohne Erlaubnis des Stadionnutzers: - das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren - Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen - Sammlungen jeder Art durchzuführen
keschöööön weil ne Freundin von mir meinte sie hätte gehört, dass man keine taschen mit nehmen darf.. also das is ja wohl richtiger schwachsinn wo will man denn dann seine Wertsachen und alles verstauen. Also taschen werden nicht weg genommen, oder?? (wäre ja sehr unpraktisch ,-) )
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
§6 Verbote (1) Den Besuchern der Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) alkoholische Getränke aller Art,
j) Tiere
k) Laserstifte
l) Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können.
m) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
c) das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotech-nische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
h) das Provozieren anderer Zuschauer zu Haß oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen.
i) das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolenrassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.
j) ohne Erlaubnis des Stadionnutzers: - das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren - Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen - Sammlungen jeder Art durchzuführen
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
[...]
*lol*
Cool Drogen sind erlaubt oder was ...!
Ich denke, dass illegale Drogen durchaus durch das BtMG in Gänze abgedeckt sind!
Oka-Sweety schrieb: keschöööön weil ne Freundin von mir meinte sie hätte gehört, dass man keine taschen mit nehmen darf.. also das is ja wohl richtiger schwachsinn wo will man denn dann seine Wertsachen und alles verstauen. Also taschen werden nicht weg genommen, oder?? (wäre ja sehr unpraktisch ,-) )
Taschen oder Rucksäcke sind selbstverständlich erlaubt! Ich rate dir nur, sie nicht allzu voll zu packen. Denn im Zweifel musst du den gesamten Inhalt bei der Eingangskontrolle auspacken, da ein Kontroll-Blick hinein nicht ausreicht! ,-)
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
[...]
*lol*
Cool Drogen sind erlaubt oder was ...!
Ich denke, dass illegale Drogen durchaus durch das BtMG in Gänze abgedeckt sind!
*klugscheis*
ECHT ?! Schon klar, nur steht da nirgends was von BtmG deswegen die blöde Frage ironischerweise ...
Wie überall , Plastikflaschen kannste vergessen.
als HSV-Fan darf ich hier vielleicht ein wenig korrigieren: Plastikflaschen sind sehr wohl erlaubt, wenn es weiches Plastik ist (Cola-Flaschen sind beispielsweise hartes Plastik).
Ansonsten: Hier der entsprechende Abschnitt unserer Stadionordnung:
§6 Verbote
(1) Den Besuchern der Arena ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
h) mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) alkoholische Getränke aller Art,
j) Tiere
k) Laserstifte
l) Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können.
m) rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten.
c) das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können.
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotech-nische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
e) ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
h) das Provozieren anderer Zuschauer zu Haß oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen.
i) das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolenrassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte.
j) ohne Erlaubnis des Stadionnutzers:
- das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie
Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
- Sammlungen jeder Art durchzuführen
Sind jetzt doppelhalter ok? Wird warscheinlich erst Donnerstag oder Freitag bekannt gegeben oder?
weil ne Freundin von mir meinte sie hätte gehört, dass man keine taschen mit nehmen darf.. also das is ja wohl richtiger schwachsinn wo will man denn dann seine Wertsachen und alles verstauen. Also taschen werden nicht weg genommen, oder?? (wäre ja sehr unpraktisch ,-) )
*lol*
Cool Drogen sind erlaubt oder was ...!
Sag mal Oka, kommt Melli mit?! Franzi kommt sie trifft sich mit ihrem Freund dort. Aber was iss mit Melli, weißte das zufällig?!
Ich denke, dass illegale Drogen durchaus durch das BtMG in Gänze abgedeckt sind!
*klugscheis*
Taschen oder Rucksäcke sind selbstverständlich erlaubt! Ich rate dir nur, sie nicht allzu voll zu packen. Denn im Zweifel musst du den gesamten Inhalt bei der Eingangskontrolle auspacken, da ein Kontroll-Blick hinein nicht ausreicht! ,-)
ECHT ?! Schon klar, nur steht da nirgends was von BtmG deswegen die blöde Frage ironischerweise ...
ob wirklich schon mal wer daran gedacht hat ne leiter mit zu nehmen
Ja, ich!