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Ist das so okay??? (Arbeitszeitgesetz)

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Hallo,

hab mal eine Frage an die Leute hier, die sich mit dem Recht auskennen. In diesem Fall mit dem Arbeitszeitgesetz.

In meiner Firma gab es vor ca. einem 1/2 Jahr eine Änderung der Hausverträge. Bis zu diesem Zeitpunkt war es bei uns so, dass man für einen gearbeiteten Feiertag die gearbeitete Zeit (12Stunden) mit 50% Zuschlägen und einem Zeitausgleich der geleisteten Arbeitszeit bekam.

Nun ist es seit der Umstellung so, das im Tarifvertrag steht, an Feiertagen erhalten die Mitarbeiter einen Zuschlag von 200%. Vom Zuschlag her ist das natürlich super. Allerdings bekommen wir nun die gearbeitete Zeit nicht mehr als Zeitausgleich. Ich und meine Kollegen sind nun der Meinung das in diesem Fall das Arbeitszeitgesetz (§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) ignoriert wird. Das kann aber doch eigentlich nicht sein, da dieses Gesetz unserer Meinung nach dem Tarifvertrag übergeordnet ist, oder nicht? Wäre somit der ganze Rahmentarifvertrag hinfällig oder haben wir da einfach einen Denkfehler drinne?

Dazu sollte noch gesagt werden, die Kollegen und ich haben den neuen Vertrag vorallem auch auf Grund der Annahme unterschrieben das wir die neuen Zuschläge + den bisherigen Zeitausgleich erhalten.

Wäre super wenn jemand dazu etwas sagen könnte, gerne auch per PN. In keinem Fall werden die hier geschriebenen Antworten und Meinungen für Gespräche mit Kollegen oder Geschäftsleitung verwendet oder sich darauf berufen.

Danke im vorraus,

MrMagicStyle
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Was sagt denn der Betriebsrat?
Der ist in diesem Fall eigentlich der Ansprechpartner Nr.1
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hallo,

bei uns im tarif chemie werden die stunden ausgezahlt, d.h. die stunden kommen nicht aufs stundenkonto. dazu werden 150% zuschläge gezahlt.

gruss goliath
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Naja, der Betriebsrat hat bei einem Gespräch mit Vertretung der Niederlassung, Betriebsrat und ein paar Leuten von uns, diesem erst zugestimmt. Nun meint er das die Einhaltung des ArbZG Sache des Vorgesetzten ist. Der Personalcheffuzzie meint aber wir bekommen nur die 200% und sonst nichts. Irgendwie haben alle ne Meinung, aber genau wissen tut es keiner.

Und wegen den Zuschlägen, klar sind die 200% ne schöne Sache. Es war aber nie die Rede davon das uns der Zeitausgleich dafür gestrichen wird. Kam bei euch im Chemie Bereich nie die Frage auf ob das ArbZG da übergangen wird?
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Also, ich kenne das auch nur so, dass man 200 % der geleisteten Zeit entlohnt kriegt oder das in Freizeit abrechnen kann. Ich habe mich darüber immer gefreut.  
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das ist ne sehr gute frage, ich werd mich nächste woche mal dahinter klemmen

es ist bei uns so das wir absolut selten mal feiertag arbeiten, und dann wurde bis jetzt immer zwischen belegschaft und arbeitgeber direkt verhandelt, und der betriebsrat hat nur abgenickt.

Goliath


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