14. Abschnitt - Beleidigung (§185) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tu dich doch mit AburgEagle zusammen, und denkt über eine Sammelklage gegen Dr.Ball nach.
eintrachtrockt schrieb: Kann man als Jugendlicher Preozesskostenhilfe beantragen?
Habe mal meine alten Unterlagen rausgesucht...
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach wer, einen Prozeß führen muß und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann und nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozeß zu gewinnen.
Einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
LostTribe schrieb: Warum nach langer suche, die Videos kann man auch ohne diese Tools speichern. Nachdem man die Videos abgespielt hat, befinden die sich ohnehin in den Temporary Internet Files. Von dort kann man sie einfach herauskopieren. Wenn das Video im FLV-Format war, kann es manchmal sein, dass bei Typ nur Datei steht. Dann muss man die Datei (Video) einfach in xxxx.flv umbenennen.
adlerfreak89 schrieb: Nur shice, wenn man Firefox 2.0 hat, und es dort nicht funzt. Aber hier sind alle so klasse drauf, da bin ich doch nicht traurig.
Funzt auch bei 2.0 - Du musst nur beim Runterladen der Datei diese als .zip runterladen, dann...
..hab das alles schon im Thread "Probleme mir Firefox" erläutert.
Zuerst musst du im Windows Explorer unter Extras/Ordneroptionen/Ansicht, bei Versteckte Dateien und Ordner, Alle Dateien und Ordner anzeigen anklicken.
Dann gehst du auf Dokumente und Einstellungen/deinen persönlichen Ordner/Lokale Einstellungen/Temporary Internet Files.
Allerdings benötigen FLV-Dateien wie von You Tube, einen speziellen Player. Eine andere Möglichkeit wäre, die Datei in z. B. MPEG umzuwandeln. Dies kann man z. B. mit dem Riva FLV Encoder (Freeware), dann laufen sie auch im Media Player. http://forum.videohelp.com/viewtopic.php?t=259578
Allerdings benötigen FLV-Dateien wie von You Tube, einen speziellen Player. Eine andere Möglichkeit wäre, die Datei in z. B. MPEG umzuwandeln. Dies kann man z. B. mit dem Riva FLV Encoder (Freeware), dann laufen sie auch im Media Player. http://forum.videohelp.com/viewtopic.php?t=259578
Wann checkst du es endlich, Timsen?
14. Abschnitt - Beleidigung (§185)
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tu dich doch mit AburgEagle zusammen, und denkt über eine Sammelklage gegen Dr.Ball nach.
Nix Sammelklage, ist hier nicht zulässig
Habe mal meine alten Unterlagen rausgesucht...
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach wer, einen Prozeß führen muß und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann und nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozeß zu gewinnen.
Einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
So long...
http://www.eintracht.de/fans/forum/15/11107303/?page=1#f30438
da hat es nur keinen interessiert ^^
hier scheinbar auch nicht.
Funzt auch bei 2.0 - Du musst nur beim Runterladen der Datei diese als .zip runterladen, dann...
..hab das alles schon im Thread "Probleme mir Firefox" erläutert.
Siehe --> Hier!
Zuerst musst du im Windows Explorer unter Extras/Ordneroptionen/Ansicht, bei Versteckte Dateien und Ordner, Alle Dateien und Ordner anzeigen anklicken.
Dann gehst du auf Dokumente und Einstellungen/deinen persönlichen Ordner/Lokale Einstellungen/Temporary Internet Files.
Allerdings benötigen FLV-Dateien wie von You Tube, einen speziellen Player. Eine andere Möglichkeit wäre, die Datei in z. B. MPEG umzuwandeln. Dies kann man z. B. mit dem Riva FLV Encoder (Freeware), dann laufen sie auch im Media Player. http://forum.videohelp.com/viewtopic.php?t=259578
vlc-player geht auch.