Sodele Ihr werten Rechts- und Linksanwälte - das ist doch mal was nettes und anregendes für juristische Abhandlungen im Forum.
"Ein britischer Maurermeister wurde gefeuert – weil er während der Arbeitszeit in flagranti beim Sex mit einem Staubsauger erwischt wurde. Eigentlich sollte der Mann nur die Krankenhaus-Räume absperren, die seine Firma gerade renovierte. Stattdessen fand ihn ein Wachmann in eindeutiger Pose, splitterfasernackt kniend, vor dem Staubsauger (Marke: „Henry Hoover“) in der Mitarbeiter-Kantine des Krankenhauses. Der geschockte Wachmann empfahl dem Arbeiter, er solle sich und den Staubsauger unverzüglich reinigen, und meldete den Sexvorfall dem Arbeitgeber des Mannes. Im „Chef-Verhör“ ließ sich das Sex-Ferkel eine originelle Ausrede einfallen: Er habe nur seine Unterhose mit dem Staubsauger reinigen wollen. Es half nichts – dem reinlichen Mitarbeiter wurde dennoch gekündigt. "
Quelle: Das NRW-Revolverblatt Express vom 05.08.08 und die haben es wohl von irgendeiner Nachrichtenagentur.
Kurzfrage : Darf der Arbeitgeber diesen Mitarbeiter eigentlich so ohne Weiteres feuern würde sich das hierzulande abspielen?
P.S. Der gemeine Oxxenbacher mag womöglich auf das Diskriminierungsgesetz verweisen " des is doch bei uns dehaam gang und gäbe, wann mei Fraa die Migrän odder die Reschel hat dann greift mer bei uns Oxxebäscher hald emol fern Kwicki zum Huwä..."
EFCB schrieb: Sodele Ihr werten Rechts- und Linksanwälte - das ist doch mal was nettes und anregendes für juristische Abhandlungen im Forum.
"Ein britischer Maurermeister wurde gefeuert – weil er während der Arbeitszeit in flagranti beim Sex mit einem Staubsauger erwischt wurde. Eigentlich sollte der Mann nur die Krankenhaus-Räume absperren, die seine Firma gerade renovierte. Stattdessen fand ihn ein Wachmann in eindeutiger Pose, splitterfasernackt kniend, vor dem Staubsauger (Marke: „Henry Hoover“) in der Mitarbeiter-Kantine des Krankenhauses. Der geschockte Wachmann empfahl dem Arbeiter, er solle sich und den Staubsauger unverzüglich reinigen, und meldete den Sexvorfall dem Arbeitgeber des Mannes. Im „Chef-Verhör“ ließ sich das Sex-Ferkel eine originelle Ausrede einfallen: Er habe nur seine Unterhose mit dem Staubsauger reinigen wollen. Es half nichts – dem reinlichen Mitarbeiter wurde dennoch gekündigt. "
Quelle: Das NRW-Revolverblatt Express vom 05.08.08 und die haben es wohl von irgendeiner Nachrichtenagentur.
Kurzfrage : Darf der Arbeitgeber diesen Mitarbeiter eigentlich so ohne Weiteres feuern würde sich das hierzulande abspielen?
P.S. Der gemeine Oxxenbacher mag womöglich auf das Diskriminierungsgesetz verweisen " des is doch bei uns dehaam gang und gäbe, wann mei Fraa die Migrän odder die Reschel hat dann greift mer bei uns Oxxebäscher hald emol fern Kwicki zum Huwä..."
Es kommt darauf an.
In Betracht käme aus Sicht des Arbeitgebers eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt in der Regel eine Abmahnung vorraus. Das heißt es muß ein gleichartiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Ob dies so ist , ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist nur in den Fällen zulässig , in denen der " Vertrauensbereich " zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages erheblich gestört ist. Denkbar wäre dies zum Beispiel , wenn unserer Maurermeister Sex mit der Ehefrau des Arbeitgebers gehabt hätte.
Auch hier muß man wieder differenzieren, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt oder um einen Großkonzern. Im zweiten Fall würde ich sagen eher nein, da die Verfehlung sich wohl nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
Indes ist die Frage zu stellen ob überhaupt eine arbeitrechtliche Verfehlung vorliegt. Wer mit wem Sex hat und warum, geht einen Arbeitgeber an sich nichts an. Zu rügen ist jedoch , dass der Sex während der Arbeitszeit stattfand, also zu einer Zeit als der Arbeitnehmer an sich Räume hätte absperren müssen. Hierin könnte eine Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten liegen. Allerdings kann man Sex auch als grundlegendes menschliches Bedürfnis werten. So ähnlich wie Stuhlgang , Nahrungsaufnahme, etc.. Ob man das während der Arbeitszeit verbieten kann erscheint doch zweifelhaft. Zumindest dann , wenn durch die kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsvorgangs nicht mit einer Gefährdung des Arbeitserfolges zu rechnen ist.
Zu berücksichtigen ist auch die " Ausrede" des Arbeitnehmers. Das Gefühl sich reinigen zu müssen, könnte an sich ein entlastendes Moment darstellen. Hier muß noch weiter Sachverhaltsaufklärung betrieben werden. Zu klären wäre auch die Frage ob es sich bei dem Staubsauger um Betriebsmittel des Arbeitgebers handelt , oder ob er im Eigentum des Arbeitnehmers steht. Je nachdem könnte der Fall anders zu beurteilen sein.
Na da bekommt der Begriff der "Samenschleuder" ja eine ganz neue Ausprägung! Wie gerne würde ich doch die Ehefrau des Typen im situationsbedingten Scheidungsverfahren vertreten... ,-)
"Ein britischer Maurermeister wurde gefeuert – weil er während der Arbeitszeit in flagranti beim Sex mit einem Staubsauger erwischt wurde. Eigentlich sollte der Mann nur die Krankenhaus-Räume absperren, die seine Firma gerade renovierte. Stattdessen fand ihn ein Wachmann in eindeutiger Pose, splitterfasernackt kniend, vor dem Staubsauger (Marke: „Henry Hoover“) in der Mitarbeiter-Kantine des Krankenhauses. Der geschockte Wachmann empfahl dem Arbeiter, er solle sich und den Staubsauger unverzüglich reinigen, und meldete den Sexvorfall dem Arbeitgeber des Mannes. Im „Chef-Verhör“ ließ sich das Sex-Ferkel eine originelle Ausrede einfallen: Er habe nur seine Unterhose mit dem Staubsauger reinigen wollen. Es half nichts – dem reinlichen Mitarbeiter wurde dennoch gekündigt. "
Quelle: Das NRW-Revolverblatt Express vom 05.08.08 und die haben es wohl von irgendeiner Nachrichtenagentur.
Kurzfrage : Darf der Arbeitgeber diesen Mitarbeiter eigentlich so ohne Weiteres feuern würde sich das hierzulande abspielen?
P.S.
Der gemeine Oxxenbacher mag womöglich auf das Diskriminierungsgesetz verweisen " des is doch bei uns dehaam gang und gäbe, wann mei Fraa die Migrän odder die Reschel hat dann greift mer bei uns Oxxebäscher hald emol fern Kwicki zum Huwä..."
Es kommt darauf an.
In Betracht käme aus Sicht des Arbeitgebers eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt in der Regel eine Abmahnung vorraus. Das heißt es muß ein gleichartiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorliegen. Ob dies so ist , ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.
Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist nur in den Fällen zulässig , in denen der " Vertrauensbereich " zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages erheblich gestört ist. Denkbar wäre dies zum Beispiel , wenn unserer Maurermeister Sex mit der Ehefrau des Arbeitgebers gehabt hätte.
Auch hier muß man wieder differenzieren, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt oder um einen Großkonzern.
Im zweiten Fall würde ich sagen eher nein, da die Verfehlung sich wohl nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
Indes ist die Frage zu stellen ob überhaupt eine arbeitrechtliche Verfehlung vorliegt.
Wer mit wem Sex hat und warum, geht einen Arbeitgeber an sich nichts an. Zu rügen ist jedoch , dass der Sex während der Arbeitszeit stattfand, also zu einer Zeit als der Arbeitnehmer an sich Räume hätte absperren müssen. Hierin könnte eine Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten liegen. Allerdings kann man Sex auch als grundlegendes menschliches Bedürfnis werten. So ähnlich wie Stuhlgang , Nahrungsaufnahme, etc.. Ob man das während der Arbeitszeit verbieten kann erscheint doch zweifelhaft. Zumindest dann , wenn durch die kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsvorgangs nicht mit einer Gefährdung des Arbeitserfolges zu rechnen ist.
Zu berücksichtigen ist auch die " Ausrede" des Arbeitnehmers. Das Gefühl sich reinigen zu müssen, könnte an sich ein entlastendes Moment darstellen. Hier muß noch weiter Sachverhaltsaufklärung betrieben werden.
Zu klären wäre auch die Frage ob es sich bei dem Staubsauger um Betriebsmittel des Arbeitgebers handelt , oder ob er im Eigentum des Arbeitnehmers steht. Je nachdem könnte der Fall anders zu beurteilen sein.
Wie gerne würde ich doch die Ehefrau des Typen im situationsbedingten Scheidungsverfahren vertreten... ,-)
Ich würde nur halb so viel lachen, wenn es dieses Forum nicht gäbe Danke euch allen.....