Ich persönlich habe daraus meine Konsequenzen gezogen. Für den Einsatz in der Rush-Hour habe ich jetzt immer einen angefressenen Döner auf dem Beifahrersitz. Bedauerlicherweise äußern sich die Urteilsgründe nicht zum möglichen Einsatz in Fußballstadien.
Grabi65 schrieb: Welche weiteren Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil?
Dönerwerfen auf Verkäuferin = Keine Beleidigung = Freispruch
ergo
Dönerwerfen am Stadion auf Polizisten = Keine Beamtenbeleidigung = Freispruch?
Gilt das auch für Pizza, Hamburger, Handkäse und Schweinshaxn?
Also bei der Schweinshaxe bin ich mir nicht sicher. Wenn sie entbeint ist, meine ich ja. Beim Handkäs liegt der Fall ja klar auf der Hand. Bei Hamburger und Pizza kommt gleichfalls eine analoge Anwendung des Urteils in Betracht.
Beamtenbeleidung durch Dönerwerfen dürfte nach dieser Entscheidung ja wohl auch passe sein.
Brady schrieb: Wundert mich eigentlich....das über den Vorfall noch kein Post im Dies&Das zu lesen ist.....immerhin wird hier ein Döner diskriminiert....
Kommt noch - das Fräulein schaut meistens erst gegen Abend im Forum vorbei...
Brady schrieb: Wundert mich eigentlich....das über den Vorfall noch kein Post im Dies&Das zu lesen ist.....immerhin wird hier ein Döner diskriminiert....
Kommt noch - das Fräulein schaut meistens erst gegen Abend im Forum vorbei...
Ich persönlich habe daraus meine Konsequenzen gezogen. Für den Einsatz in der Rush-Hour habe ich jetzt immer einen angefressenen Döner auf dem Beifahrersitz. Bedauerlicherweise äußern sich die Urteilsgründe nicht zum möglichen Einsatz in Fußballstadien.
Das werfen eines angebissenen Döners, sei keine Beleidigung
Um den Thread gleich und ohne Umwege in die richtigen Bahnen zu lenken:
Aufruf zur Spontandemo auf der Konsti. Motto: Auf deutschem Boden darf nie mehr ein Döner geworfen werden. Verbot solcher (rechtsradikalen)Richtersprüche
Ich dachte immer "Fräulein" ist eine Diskriminierung einer jeder Frau...
damit kann sie sich ja selbst vorm europäischen gerichtshof anzeigen und wegen borderline einliefern lassen... geld für die unterbringung sollte dann da sein...
Tom66 schrieb: Bin froh darüber, dass ich frei gesprochen wurde. Immerhin hätten mich die 250 EUR Schmerzensgeld 86,2 Döner gekostet bei einem Preis von 2,90 EUR.
Mich hätte es 86,2 Rindswerscht mit Bretche und Senf gekostet. Weil ich keine Döner mag ( rein geschmacklich, um Mißverständnisse auszuräumen).
Moment mal, das Urteil gilt nur für Döner. Ob Würschte mit Senf dazu gehören, mußt du erstmal testen, also such dir eine Frau - Vielleicht ISI - ausholen und schmeissen und schau was passiert. Wenn ISI der Senf in der Nase nichts ausmacht ist`s ok!!
Tom66 schrieb: Moment mal, das Urteil gilt nur für Döner. Ob Würschte mit Senf dazu gehören, mußt du erstmal testen, also such dir eine Frau - Vielleicht ISI - ausholen und schmeissen und schau was passiert. Wenn ISI der Senf in der Nase nichts ausmacht ist`s ok!!
Wenn sie allerdings gegen Senf allergisch ist, wäre es wiederum moralisch höchst zweifelhaft.
Ich persönlich habe daraus meine Konsequenzen gezogen. Für den Einsatz in der Rush-Hour habe ich jetzt immer einen angefressenen Döner auf dem Beifahrersitz.
Bedauerlicherweise äußern sich die Urteilsgründe nicht zum möglichen Einsatz in Fußballstadien.
Dönerwerfen auf Verkäuferin = Keine Beleidigung = Freispruch
ergo
Dönerwerfen am Stadion auf Polizisten = Keine Beamtenbeleidigung = Freispruch?
Gilt das auch für Pizza, Hamburger, Handkäse und Schweinshaxn?
Ich bin ja jetzt kein Experte....aber Beamtenbeleidigung gibt es so oder so nicht...
Also bei der Schweinshaxe bin ich mir nicht sicher. Wenn sie entbeint ist, meine ich ja. Beim Handkäs liegt der Fall ja klar auf der Hand. Bei Hamburger und Pizza kommt gleichfalls eine analoge Anwendung des Urteils in Betracht.
Beamtenbeleidung durch Dönerwerfen dürfte nach dieser Entscheidung ja wohl auch passe sein.
Kommt noch - das Fräulein schaut meistens erst gegen Abend im Forum vorbei...
Ist dies eine Diskriminierung von "Fräulein" ?
Du hast es wirklich sofort verstanden, Respekt!
http://www.youtube.com/watch?v=uOV3un2rGss&feature=related
Das werfen eines angebissenen Döners, sei keine Beleidigung
Um den Thread gleich und ohne Umwege in die richtigen Bahnen zu lenken:
Aufruf zur Spontandemo auf der Konsti. Motto: Auf deutschem Boden darf nie mehr ein Döner geworfen werden. Verbot solcher (rechtsradikalen)Richtersprüche
damit kann sie sich ja selbst vorm europäischen gerichtshof anzeigen und wegen borderline einliefern lassen... geld für die unterbringung sollte dann da sein...
Wenn wir schon bei diesen Diskriminierungen sind:
Herrlich kommt von Herr
Dämlich kommt von Dame
Mich hätte es 86,2 Rindswerscht mit Bretche und Senf gekostet. Weil ich keine Döner mag ( rein geschmacklich, um Mißverständnisse auszuräumen).
Wenn ISI der Senf in der Nase nichts ausmacht ist`s ok!!
Wenn sie allerdings gegen Senf allergisch ist, wäre es wiederum moralisch höchst zweifelhaft.