SGEmannheim schrieb: Das ist ja wohl der größte Witz , ehrlich Wir werden trotzdem mit einem Kasten fahren , ich glaub solangsam gehts aber los das wird doch eine schöne Auswärtsfahrt
Keine Sorge, dir wird höchstens die Rauchbombe abgenommen
ZUSCHAUER: Mit 56.000 Besuchern wird das Gottlieb-Daimler-Stadion am Samstag restlos ausverkauft sein. Etwa 4800 Anhänger unserer Eintracht unterstützen die Mannschaft am Neckar.
Mmmmmh... lt. eintracht.de "NUR" 4800 Adler in Stuttgart ?!?!?
Unverständlich bei 5700 Kartenanfragen und 10% Auswärtskontigent müßten es doch min. 5600 Auswärtsfahrer sein...
Dass Glasflaschen in Regelzügen verboten sein sollen verstehe ich hier mal als Warnung. Ich kann mir nicht voestellen, dass die mir mein Bier weg hehmen solange ich es nur zum trinken dabei habe. Sollte es der Bahn allerdings zu weit gehen dann wird sie dieses Verbot auch durchziehen. Es sollte auch allen klar sein, dass es sich hier nicht mehr Bundesbahn handelt sondern die DBAG und darf sehr wohl entscheiden wen sie befördert und wen nicht, sie hat schlicht ind einfach das Hausrecht. Und bei dem Benehmen einiger Leute würde ich mir schon überlegen ob ich sie, auch gegen Bezahlung, in mein Haus lasse. Trotz allem: Auch Fussballfans sind Kunden der Bahn. Und dei Bahn befördert diese auch gern. Aber jeder sollte doch mal darüber nachdenken, wie er reagieren würde wenn ihm jemend seine ohnehin schon unangenehme Arbeit (Wochenenddienst usw) noch völlig unnötig erschwert.
1.) Die Bundespolizei hat für Bahnreisende / Fußballfans am 03.Mai 2008, anlässlich des Auswärtsspieles von Eintracht Frankfurt in Stuttgart, kein Glasflaschenverbot in Regelzügen der DB AG angeordnet.
2.) Grundsätzlich kann die Bundespolizei ein solches Verbot, im Wege einer Allgemeinverfügung erlassen und auch durchsetzen. (so geschehen beim Auswärtsspiel von Hertha BSC Berlin in Cottbus).
3.) Die Bundespolizei hat für den 03.Mai 2008 von dieser Maßnahme Abstand genommen (obwohl hierfür durchaus Gründe vorlagen - siehe Hannover, Karlsruhe), um den vielen sich korrekt verhaltenden Fans das "Event Auswärts mit der Bahn" nicht zu vermiesen, nur weil eine kleine Gruppe es nicht verstehen will, sich ordentlich zu verhalten.
4.) Das "Werfen" von Flaschen aus Zügen ist kein Spaß, sondern gefährdet Un-beteiligte. Solche Taten einzelner Unbelehrbarer schädigen nicht nur das An-sehen aller Eintrachtfans, sondern führen zu repressiven Maßnahmen durch die Bundespolizei.
5.) Das von Eintracht Frankfurt verfügte Mitführverbot von Glasflaschen im Fanzug gilt jedoch am 03.Mai 2008!
Ich bezweifel dass da auf den Regelzügen tatsächlich per se etwas abgenommen wird. Das kann ja nur nach hinten losgehen.
Keine Sorge, dir wird höchstens die Rauchbombe abgenommen
Mmmmmh... lt. eintracht.de "NUR" 4800 Adler in Stuttgart ?!?!?
Unverständlich bei 5700 Kartenanfragen und 10% Auswärtskontigent müßten es doch min. 5600 Auswärtsfahrer sein...
Trotz allem:
Auch Fussballfans sind Kunden der Bahn. Und dei Bahn befördert diese auch gern. Aber jeder sollte doch mal darüber nachdenken, wie er reagieren würde wenn ihm jemend seine ohnehin schon unangenehme Arbeit (Wochenenddienst usw) noch völlig unnötig erschwert.
stuggi richtet eine zusätzliche schutzzone ein weswegen ffm weniger karten bekam!
Fahre auch nach Stuttgart
1.) Die Bundespolizei hat für Bahnreisende / Fußballfans am 03.Mai 2008,
anlässlich des Auswärtsspieles von Eintracht Frankfurt in Stuttgart, kein
Glasflaschenverbot in Regelzügen der DB AG angeordnet.
2.) Grundsätzlich kann die Bundespolizei ein solches Verbot, im Wege einer
Allgemeinverfügung erlassen und auch durchsetzen. (so geschehen beim
Auswärtsspiel von Hertha BSC Berlin in Cottbus).
3.) Die Bundespolizei hat für den 03.Mai 2008 von dieser Maßnahme Abstand genommen (obwohl hierfür durchaus Gründe vorlagen - siehe Hannover, Karlsruhe), um den vielen sich korrekt verhaltenden Fans das "Event Auswärts mit der Bahn" nicht zu vermiesen, nur weil eine kleine Gruppe es nicht verstehen will, sich ordentlich zu verhalten.
4.) Das "Werfen" von Flaschen aus Zügen ist kein Spaß, sondern gefährdet Un-beteiligte. Solche Taten einzelner Unbelehrbarer schädigen nicht nur das An-sehen aller Eintrachtfans, sondern führen zu repressiven Maßnahmen durch die Bundespolizei.
5.) Das von Eintracht Frankfurt verfügte Mitführverbot von Glasflaschen im Fanzug gilt jedoch am 03.Mai 2008!
Über Antwort würde ich mich freuen.
Das steht doch in Post 1...
Fahren ja net nach Cottbus.