Ich habe gestern bei ebay ein T-Shirt und ein Gürtel für je ein 1 Euro im Sofortkauf gekauft. In der Beschreibung zu den Artikeln stand das dieses T-Shirt als Neukauf 70 Euro kostet und der Gürtel als Neukauf 30 Euro. In der Beschreibung stand noch das die Verkäuferin bei einem bestimmten Preis der geboten wird noch was besonderes dazu legen wird. Nach dem Kauf kam dann eine E-Mail von der Verkäuferin und sie schrieb dass sie einen Fehler gemacht hätte und statt Auktion den Sofortkauf angegeben hat. Ich habe ihr geschrieben, dass ich die 2 Sachen jetzt auch gern hätte.
Also entweder Du glaubst Ihr, bist nett und tritts vom Kauf zurück oder Du bist ein A******** und bestehst auf dem Kauf zu diesem Preis. Du bist in jedem Fall im Recht, kannst ebay einschalten und zur Not drohst Du mit Anwalt ! Ich bin für die 2te Lösung !
Die abgegebene, irrtümlich falsche Willenserklärung (Einstellen für 1 € zum Sofortkauf) kann gem. § 119 BGB wegen Irrtums angefochten werden. Durch die Anfechtung wird der Kaufvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 I BGB)!
Solange dies nicht geschieht, ist es ein gültiges Rechtsgeschäft!
Biete ihr per Mail einen angemessenen Preis für die beiden Dinge. Wenn sie einwilligt, habt ihr beide was davon. Wenn nicht, tritt vom Kauf zurück, unter der Bedingung, dass du die 2x 1€ nicht zahlen musst.
MainTower schrieb: Biete ihr per Mail einen angemessenen Preis für die beiden Dinge. Wenn sie einwilligt, habt ihr beide was davon. Wenn nicht, tritt vom Kauf zurück, unter der Bedingung, dass du die 2x 1€ nicht zahlen musst.
Teil eins klingt ja noch vernünftig, aber warum Teil zwei Deiner Aussage?
gotcha24 schrieb: Die abgegebene, irrtümlich falsche Willenserklärung (Einstellen für 1 zum Sofortkauf) kann gem. § 119 BGB wegen Irrtums angefochten werden. Durch die Anfechtung wird der Kaufvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 I BGB)!
Solange dies nicht geschieht, ist es ein gültiges Rechtsgeschäft!
Diese Anfechtung hat aber wenig Chancen auf Erfolg, da könnte ja jeder der bei ebay einen Fehler macht oder nicht seinen Wunschpreis erzielt den Kaufvertrag anfechten. Es gibt da schon Musterprozesse und Gerichtsurteile wo genau dies der Fall war und der Käufer Recht bekommen hat ! Zieh das durch und besteh auf den Kaufvertrag ... der Verkäufer ist doch selber Schuld und selten dämlich !
Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir noch mal Mut gemacht das durch zuziehen. Hab ihr geschrieben dass ich das T-Shirt und den Gürtel haben will. Bin mal gespannt was sie antwortet.
Sina1985 schrieb: Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir noch mal Mut gemacht das durch zuziehen. Hab ihr geschrieben dass ich das T-Shirt und den Gürtel haben will. Bin mal gespannt was sie antwortet.
Super !!! ...halte uns hier auf dem Laufenden ... wenn sie nicht darauf eingeht können wir hier weitere Schritte einleiten bzw. Dir dabei helfen
Der Verkäufer muss dir gar nix liefern, wenn er net will. Der Irrtum ist hierbei doch offensichtlich, denn - logischerweise - wird keiner sachen im wert von 100 € zum 2 € sofort-kauf anbieten.
Sina1985 schrieb: Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir noch mal Mut gemacht das durch zuziehen. Hab ihr geschrieben dass ich das T-Shirt und den Gürtel haben will. Bin mal gespannt was sie antwortet.
Super !!! ...halte uns hier auf dem Laufenden ... wenn sie nicht darauf eingeht können wir hier weitere Schritte einleiten bzw. Dir dabei helfen
Wie bist du denn eigentlich drauf? So ein Fehler kann jedem mal passieren. Vorallem wenn die Angebote erst kurz vorher eingestellt wurden. Wegen so einer Lapalie rechtliche Schritte einzuleiten, meine Fresse...
LM_Adler_2005 schrieb: natürlich ist das wegen Irrtums irregulär..
Der Verkäufer muss dir gar nix liefern, wenn er net will. Der Irrtum ist hierbei doch offensichtlich, denn - logischerweise - wird keiner sachen im wert von 100 € zum 2 € sofort-kauf anbieten.
Aus meiner sicht absolut anfechtbar.
Schon mal den Sinn und Zweck von ebay in Betracht gezogen? Abgesehen davon, wann wäre denn mal was das wert gewesen, was ein Verkäufer behauptet?
Sina1985 schrieb: Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir noch mal Mut gemacht das durch zuziehen. Hab ihr geschrieben dass ich das T-Shirt und den Gürtel haben will. Bin mal gespannt was sie antwortet.
Super !!! ...halte uns hier auf dem Laufenden ... wenn sie nicht darauf eingeht können wir hier weitere Schritte einleiten bzw. Dir dabei helfen
Wie bist du denn eigentlich drauf? So ein Fehler kann jedem mal passieren. Vorallem wenn die Angebote erst kurz vorher eingestellt wurden. Wegen so einer Lapalie rechtliche Schritte einzuleiten, meine Fresse...
Wie ich drauf bin ? Gut, aber das geht dich eigentlich nix an ! :neutral-face Klar, Fehler können passieren, nur passieren sie bei ebay dauernd, immer genau von "solchen" Verkäufern ... hast Du bei ebay überhaupt schonmal was gekauft und Erfahrungen gemacht ? .. meine Fresse ... wer redet denn hier von rechtlichen Schritten ?!? Wir fahren dann da hin und dann gibts auf die selbige ...
Sina1985 schrieb: Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir noch mal Mut gemacht das durch zuziehen. Hab ihr geschrieben dass ich das T-Shirt und den Gürtel haben will. Bin mal gespannt was sie antwortet.
Super !!! ...halte uns hier auf dem Laufenden ... wenn sie nicht darauf eingeht können wir hier weitere Schritte einleiten bzw. Dir dabei helfen
Wie bist du denn eigentlich drauf? So ein Fehler kann jedem mal passieren. Vorallem wenn die Angebote erst kurz vorher eingestellt wurden. Wegen so einer Lapalie rechtliche Schritte einzuleiten, meine Fresse...
Klar, Fehler können passieren, nur passieren sie bei ebay dauernd, immer genau von "solchen" Verkäufern ... hast Du bei ebay überhaupt schonmal was gekauft und Erfahrungen gemacht ?
Mir isses schon mehr als einmal pasiert das 1-5Euro Artikel die ich ersteigert habe, nicht ankamen, und der VK sich nie mehr gemeldet hat. Darum gehts aber gar nicht, sondern darum das es doch offentsichlich das hier jemand so blöd war, und das Angebot falsch reingesetzt hat. Von mir aus kann jeder drauf bestehen das der Artikel jetzt auch geliefert wird. Aber alle weiteren Schritte sind kleinkariertes Denken meiner Meinung nach. Und solang sie kommuniziert mit der Käuferin sollte man die Finger stillhalten. Denn es gibt weitaus schlimmere Kandidaten bei ebay, wie du ja selbst festgestellt hast.
Ich habe gestern bei ebay ein T-Shirt und ein Gürtel für je ein 1 Euro im Sofortkauf gekauft. ...... In der Beschreibung stand noch das die Verkäuferin bei einem bestimmten Preis der geboten wird noch was besonderes dazu legen wird. Was nun ???
Hier ist doch schon der Irrtum im Angebot ersichtlich.....
Ich habe gestern bei ebay ein T-Shirt und ein Gürtel für je ein 1 Euro im Sofortkauf gekauft. ...... In der Beschreibung stand noch das die Verkäuferin bei einem bestimmten Preis der geboten wird noch was besonderes dazu legen wird. Was nun ???
Hier ist doch schon der Irrtum im Angebot ersichtlich.....
Wieso ?? Der bestimmte Preis ist doch 1 Euro
... Leute, es geht doch darum einer Gleichgesinnten zu helfen, ihr T-Shirt, dass sie rechtmäßig erworben hat, zu bekommen ... wer bei ebay was reinstellt und dann einen Fehler macht ist selber Schuld ... (keiner rennt deshalb dann zum Anwalt, aber eine scheinbar ignorante überhebliche Reaktion seitens der Verkäuferin muss beantwortet werden !)
Vielleicht hast du noch den link, damit man sich das besser vorstellen kann, was drin stand. Aber an sich bin ich der Meinung, dass es dir zusteht. Ich würde darauf bestehen.
Ich habe gestern bei ebay ein T-Shirt und ein Gürtel für je ein 1 Euro im Sofortkauf gekauft. In der Beschreibung zu den Artikeln stand das dieses T-Shirt als Neukauf 70 Euro kostet und der Gürtel als Neukauf 30 Euro. In der Beschreibung stand noch das die Verkäuferin bei einem bestimmten Preis der geboten wird noch was besonderes dazu legen wird. Nach dem Kauf kam dann eine E-Mail von der Verkäuferin und sie schrieb dass sie einen Fehler gemacht hätte und statt Auktion den Sofortkauf angegeben hat. Ich habe ihr geschrieben, dass ich die 2 Sachen jetzt auch gern hätte.
Was nun ???
Ich bin für die 2te Lösung !
Solange dies nicht geschieht, ist es ein gültiges Rechtsgeschäft!
Teil eins klingt ja noch vernünftig, aber warum Teil zwei Deiner Aussage?
Diese Anfechtung hat aber wenig Chancen auf Erfolg, da könnte ja jeder der bei ebay einen Fehler macht oder nicht seinen Wunschpreis erzielt den Kaufvertrag anfechten.
Es gibt da schon Musterprozesse und Gerichtsurteile wo genau dies der Fall war und der Käufer Recht bekommen hat !
Zieh das durch und besteh auf den Kaufvertrag ... der Verkäufer ist doch selber Schuld und selten dämlich !
Super !!! ...halte uns hier auf dem Laufenden ... wenn sie nicht darauf eingeht können wir hier weitere Schritte einleiten bzw. Dir dabei helfen
Der Verkäufer muss dir gar nix liefern, wenn er net will. Der Irrtum ist hierbei doch offensichtlich, denn - logischerweise - wird keiner sachen im wert von 100 € zum 2 € sofort-kauf anbieten.
Aus meiner sicht absolut anfechtbar.
Wie bist du denn eigentlich drauf? So ein Fehler kann jedem mal passieren. Vorallem wenn die Angebote erst kurz vorher eingestellt wurden.
Wegen so einer Lapalie rechtliche Schritte einzuleiten, meine Fresse...
Schon mal den Sinn und Zweck von ebay in Betracht gezogen?
Abgesehen davon, wann wäre denn mal was das wert gewesen, was ein Verkäufer behauptet?
Oder kurz gesagt: *looooool*
DA
Wie ich drauf bin ? Gut, aber das geht dich eigentlich nix an ! :neutral-face
Klar, Fehler können passieren, nur passieren sie bei ebay dauernd, immer genau von "solchen" Verkäufern ... hast Du bei ebay überhaupt schonmal was gekauft und Erfahrungen gemacht ? .. meine Fresse ... wer redet denn hier von rechtlichen Schritten ?!? Wir fahren dann da hin und dann gibts auf die selbige ...
?!
Mir isses schon mehr als einmal pasiert das 1-5Euro Artikel die ich ersteigert habe, nicht ankamen, und der VK sich nie mehr gemeldet hat. Darum gehts aber gar nicht, sondern darum das es doch offentsichlich das hier jemand so blöd war, und das Angebot falsch reingesetzt hat. Von mir aus kann jeder drauf bestehen das der Artikel jetzt auch geliefert wird. Aber alle weiteren Schritte sind kleinkariertes Denken meiner Meinung nach. Und solang sie kommuniziert mit der Käuferin sollte man die Finger stillhalten. Denn es gibt weitaus schlimmere Kandidaten bei ebay, wie du ja selbst festgestellt hast.
Hier ist doch schon der Irrtum im Angebot ersichtlich.....
Wieso ?? Der bestimmte Preis ist doch 1 Euro
... Leute, es geht doch darum einer Gleichgesinnten zu helfen, ihr T-Shirt, dass sie rechtmäßig erworben hat, zu bekommen ... wer bei ebay was reinstellt und dann einen Fehler macht ist selber Schuld ... (keiner rennt deshalb dann zum Anwalt, aber eine scheinbar ignorante überhebliche Reaktion seitens der Verkäuferin muss beantwortet werden !)