>

Habe ein kleines Problem bei ebay...

#
Sina1985 schrieb:
Was denn nun ?


Wie heisst es im anderen Threadtitel so schöne: "Ein guter Mensch sein ist gar nicht so einfach". Mit der Verkäuferin auf einen fairen Preis einigen, so haben immernoch beide Seiten profitiert.
#
069er schrieb:
Sina1985 schrieb:
Was denn nun ?


Wie heisst es im anderen Threadtitel so schöne: "Ein guter Mensch sein ist gar nicht so einfach". Mit der Verkäuferin auf einen fairen Preis einigen, so haben immernoch beide Seiten profitiert.  


Selbstdarsteller    
#
Ich habe mal gelernt, daß man nur von einem guten Geschäft reden kann wenn beide Seiten zufrieden sind. Das wäre offensichtlich nicht der Fall, wenn die Verkäuferin Dir die Waren zu eine irrtümlich zu niedrig eingestellten Sofort-Kauf-Preis von 1(!!!) Euro überlassen soll.

Wie oben schon geschrieben ist der Irrtum doch nun wirklich offensichtlich und daher ist der Kaufvertrag sehr wohl vom Verkäufer anfechtbar. Nachzulesen auch hier in einem ähnlichen Fall auf heise online

Also was soll der ganze Terror und warum bestehst Du unbedingt auf das vermeintliche Schnäppchen? Ist es heutzutage nicht mehr möglich (auch oder gerade) mal Unbekannten gegenüber fair und freundlich zu sein? Den Fehler des anderen zu akzeptieren und zu sagen "Schwamm drüber"? Einfach weiterzugehen und zu sich selbst zu sagen "Schade, da habe ich wohl Pech gehabt. Na ja... gibt schlimmeres". Mann, mann, mann! Wenn ich höre daß man mit dem RA drohen soll um auf Erfüllung zu klagen, kann man sich echt nur noch mit der flachen Hand vor die Stirn klatschen. Mal ehrlich: wegen solchen Zeitgenossen macht ebay immer weniger Spaß. Mit solchen Aktionen kämst Du bei mir auf die gesperrte Käufer-Liste. Zum Glück handele ich anscheinend nur in Bereichen, in denen noch Treu, Glaube, Fairness und Spaß am Verkaufen und Kaufen herrscht. Auf sowas kann ich ganz gut verzichten (und ebay bestimmt auch).
#
Jugger schrieb:
Ich habe mal gelernt, daß man nur von einem guten Geschäft reden kann wenn beide Seiten zufrieden sind. Das wäre offensichtlich nicht der Fall, wenn die Verkäuferin Dir die Waren zu eine irrtümlich zu niedrig eingestellten Sofort-Kauf-Preis von 1(!!!) Euro überlassen soll.

Wie oben schon geschrieben ist der Irrtum doch nun wirklich offensichtlich und daher ist der Kaufvertrag sehr wohl vom Verkäufer anfechtbar. Nachzulesen auch hier in einem ähnlichen Fall auf heise online

Also was soll der ganze Terror und warum bestehst Du unbedingt auf das vermeintliche Schnäppchen? Ist es heutzutage nicht mehr möglich (auch oder gerade) mal Unbekannten gegenüber fair und freundlich zu sein? Den Fehler des anderen zu akzeptieren und zu sagen "Schwamm drüber"? Einfach weiterzugehen und zu sich selbst zu sagen "Schade, da habe ich wohl Pech gehabt. Na ja... gibt schlimmeres". Mann, mann, mann! Wenn ich höre daß man mit dem RA drohen soll um auf Erfüllung zu klagen, kann man sich echt nur noch mit der flachen Hand vor die Stirn klatschen. Mal ehrlich: wegen solchen Zeitgenossen macht ebay immer weniger Spaß. Mit solchen Aktionen kämst Du bei mir auf die gesperrte Käufer-Liste. Zum Glück handele ich anscheinend nur in Bereichen, in denen noch Treu, Glaube, Fairness und Spaß am Verkaufen und Kaufen herrscht. Auf sowas kann ich ganz gut verzichten (und ebay bestimmt auch).  


AMEN !

(*Achtung Schleimspur*)  
#
Vielleicht solltest du wirklich mal den Link mit dem Angebot reinstellen, damit man sich mal ein Bild machen kann vom Angebot.

Ob es sich um ein Versehen handelt ist eigentlich offensichtlich, weil nun wirklich niemand einen Artikel für 1 Euro als Sofortkauf reinstellt. Da kann man von vornherein nicht mehr Geld machen, also ist das Argument mit dem "Ich-war-nicht-zufrieden-deswegen-sage-ich-es-war-ein-Irrtum" hinfällig.

Guck dir mal den Steckbrief des Users an, dann kann man sich halbwegs ein Bild über die Glaubwürdigkeit machen. Aber an sich muss man hier einfach anerkennen, dass es sich um ein Versehen handelt.

Letztlich ist es deine Entscheidung, aber ich würde nochmal über einen für beide Seiten akzeptablen Preis verhandeln, wie bereits gesagt wurde.
Und was das mit dem Rechtsanwalt-Geschwätz soll weiß ich auch nicht. Als ob man soetwas nicht auch so regeln könnte.

Überleg es dir einfach nochmal!
#
EintrachtPower1989 schrieb:
Vielleicht solltest du wirklich mal den Link mit dem Angebot reinstellen, damit man sich mal ein Bild machen kann vom Angebot.

Ob es sich um ein Versehen handelt ist eigentlich offensichtlich, weil nun wirklich niemand einen Artikel für 1 Euro als Sofortkauf reinstellt. Da kann man von vornherein nicht mehr Geld machen, also ist das Argument mit dem "Ich-war-nicht-zufrieden-deswegen-sage-ich-es-war-ein-Irrtum" hinfällig.

Guck dir mal den Steckbrief des Users an, dann kann man sich halbwegs ein Bild über die Glaubwürdigkeit machen. Aber an sich muss man hier einfach anerkennen, dass es sich um ein Versehen handelt.

Letztlich ist es deine Entscheidung, aber ich würde nochmal über einen für beide Seiten akzeptablen Preis verhandeln, wie bereits gesagt wurde.
Und was das mit dem Rechtsanwalt-Geschwätz soll weiß ich auch nicht. Als ob man soetwas nicht auch so regeln könnte.

Überleg es dir einfach nochmal!


Ja, gute Idee mit dem Link.  Wie macht man dass ? Ein akzeptabler Preis ? Das wäre für mich die Hälfte vom Neupreis. Das kann ich aber nicht zahlen, so viel Geld habe ich nicht.
#
Dortelweil-Adler schrieb:
LM_Adler_2005 schrieb:
natürlich ist das wegen Irrtums irregulär..

Der Verkäufer muss dir gar nix liefern, wenn er net will. Der Irrtum ist hierbei doch offensichtlich, denn - logischerweise - wird keiner sachen im wert von 100 € zum 2 € sofort-kauf anbieten.

Aus meiner sicht absolut anfechtbar.

Schon mal den Sinn und Zweck von ebay in Betracht gezogen?
Abgesehen davon, wann wäre denn mal was das wert gewesen, was ein Verkäufer behauptet?

Oder kurz gesagt: *looooool*

DA



zu deinem lol sag ich mal nix. komisch, das die meisten hier dasselbe wie ich behaupten, das der irrtum offensichtlich ist.
#
GerupfteAdler schrieb:
gotcha24 schrieb:
Die abgegebene, irrtümlich falsche Willenserklärung (Einstellen für 1 € zum Sofortkauf) kann gem. § 119 BGB wegen Irrtums angefochten werden. Durch die Anfechtung wird der Kaufvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 I BGB)!

Solange dies nicht geschieht, ist es ein gültiges Rechtsgeschäft!


Diese Anfechtung hat aber wenig Chancen auf Erfolg, da könnte ja jeder der bei ebay einen Fehler macht oder nicht seinen Wunschpreis erzielt den Kaufvertrag anfechten.
Es gibt da schon Musterprozesse und Gerichtsurteile wo genau dies der Fall war und der Käufer Recht bekommen hat !
Zieh das durch und besteh auf den Kaufvertrag ...  der Verkäufer ist doch selber Schuld und selten dämlich !
 


naja in dem fall war der fehler ja es zum Sofortkauf anzubieten, was sicherlich nachvollziehbarer ist als ne auktion zurückzuziehen...
#
ich denke auch,dass der irrtum offensichtlich war...wer stellt schon sofortkauf ein euro rein!!! da sind ja die gebühren fast noch höher

ich würde nett sein und vom kauf zurücktreten!! kann schließlich jedem passieren und die verkäuferin war bestimmt ebayneuling!

ich würde also jetzt nicht aufs recht bestehen...finde das schon wirklich sehr kleinlich...und fehler von anderen ausnutzen...man muss auch mal nett seinsmile:


Teilen