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Frage an die Rechtsanwälte (90% des Forums)

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Moin,

habe heute nacht aus Langeweile vorm Einpennen die Wiederholung von so ner Gerichtssendung gesehen (hatte leider kein gutes Buch zur Hand).
Da kommt bei Zeugenbefragungen immer "Sie müssen nicht antworten, wenn sie bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst belasten" Nach §5 StPo oder so.

Frage: Wenn der Zeuge auf eine Frage dann nicht antwortet, ist das doch dann automatisch der Beweis, dass er irgendwie Dreck am Stecken hat oder?

"Haben sie XY umgebracht?"
"Auf diese Frage antworte ich nicht!"
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Muss dir jetzt geantwortet werden oder dürfen sie die Aussage verweigern?
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pipapo schrieb:
Muss dir jetzt geantwortet werden oder dürfen sie die Aussage verweigern?


Sie dürfen die Aussage verweigern. Würde aber bedeuten, dass sie keine Ahnung von der Frage haben.
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Dann willst du auch keine Antwort denn du gibst sie dir gerade selbst.
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pipapo schrieb:
Dann willst du auch keine Antwort denn du gibst sie dir gerade selbst.


Ich würde vorschlagen, du verweigerst jetzt einfach mal die Aussage  
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Knueller schrieb:
Moin,

habe heute nacht aus Langeweile vorm Einpennen die Wiederholung von so ner Gerichtssendung gesehen (hatte leider kein gutes Buch zur Hand).
Da kommt bei Zeugenbefragungen immer "Sie müssen nicht antworten, wenn sie bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst belasten" Nach §5 StPo oder so.

Frage: Wenn der Zeuge auf eine Frage dann nicht antwortet, ist das doch dann automatisch der Beweis, dass er irgendwie Dreck am Stecken hat oder?

"Haben sie XY umgebracht?"
"Auf diese Frage antworte ich nicht!"

Kann sein, muss aber nicht. Das derjenige, der den Paragraphen anwendet, wirklich was damit zu tun hat und vor allem was, das muss dann erstmal bewiesen werden. Nur auf blosen Verdacht kann man niemanden verurteilen.

PS: Es ist ausserdem §55
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Wenn es heisst "Wissen sie, wo der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt war?" Und man ich dazu nicht äussern möchte, dann liegt das doch nahe, dass man etwas verschweigen möchte, oder?
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Muss der Knueller Staatsanwalt/Richter die Frage dann so lange wiederholen bis er die Antwort bekommt die er möchte?  
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pipapo schrieb:
Muss der Knueller Staatsanwalt/Richter die Frage dann so lange wiederholen bis er die Antwort bekommt die er möchte?    


Ich verstehe aber das er mir nicht unbedingt glaubt, ich bin ja nicht vom Fach, sondern habe das Ding als Zeuge nur mal angewendet.
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propain schrieb:
pipapo schrieb:
Muss der Knueller Staatsanwalt/Richter die Frage dann so lange wiederholen bis er die Antwort bekommt die er möchte?    


Ich verstehe aber das er mir nicht unbedingt glaubt, ich bin ja nicht vom Fach, sondern habe das Ding als Zeuge nur mal angewendet.


Wollt grad schreiben. Als Laie kennste dich aber ganz schön gut aus  
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Es ist im Grunde einfach: Wenn der Zeuge sich durch die Beantworung der Frage selbst belasten würde, hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Würde die Inanspruchnahme dieses Rechts auf eine Einzelfrage ("Waren Sie etwa selbst der Täter?") schon für sich genommen eine Selbstbelastung darstellen, kann der Zeuge das Aussageverweigerungsrecht auf den gesamten in Frage stehenden Tatkomplex ausdehnen oder insgesamt jegliche Aussage verweigern.
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stefank schrieb:
Es ist im Grunde einfach: Wenn der Zeuge sich durch die Beantworung der Frage selbst belasten würde, hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Würde die Inanspruchnahme dieses Rechts auf eine Einzelfrage ("Waren Sie etwa selbst der Täter?") schon für sich genommen eine Selbstbelastung darstellen, kann der Zeuge das Aussageverweigerungsrecht auf den gesamten in Frage stehenden Tatkomplex ausdehnen oder insgesamt jegliche Aussage verweigern.


Aha, danke. Aber trotzdem. In meinen Augen führt eine solche Aussageverweigerung doch gerade dazu, dass man misstrauisch beäugt wird. Auch wenn einem nix nachzuweisen ist.
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Knueller schrieb:


Aha, danke. Aber trotzdem. In meinen Augen führt eine solche Aussageverweigerung doch gerade dazu, dass man misstrauisch beäugt wird. Auch wenn einem nix nachzuweisen ist.


Das stimmt. Deswegen kann in einem Rechtsstaat auch niemand verurteilt werden, weil man ihn misstrauisch beäugt, sondern nur derjenige, dem die Tat ohne erheblichen Zweifel nachgewiesen wird.
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Ich dachte man kann eine Aussage (ausser Personalien) grundsätzlich immer verweigern und auf seinen Anwalt verweisen?!
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Knüller ist ja auch nicht ganz ehrlich mit seinem Einführungstext.
Er will doch eigentlich nur wissen ob er dem Brady antworten muss ..........''warum?''.......''wieso?''.....erklär mir mal..........

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stefank schrieb:
Knueller schrieb:


Aha, danke. Aber trotzdem. In meinen Augen führt eine solche Aussageverweigerung doch gerade dazu, dass man misstrauisch beäugt wird. Auch wenn einem nix nachzuweisen ist.


Das stimmt. Deswegen kann in einem Rechtsstaat auch niemand verurteilt werden, weil man ihn misstrauisch beäugt, sondern nur derjenige, dem die Tat ohne erheblichen Zweifel nachgewiesen wird.


Aber man macht sich doch verdächtig dadurch, oder?
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Knueller schrieb:


Aber man macht sich doch verdächtig dadurch, oder?


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niemiec schrieb:
Knueller schrieb:


Aber man macht sich doch verdächtig dadurch, oder?






Mowl!  
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Knueller schrieb:
niemiec schrieb:
Knueller schrieb:


Aber man macht sich doch verdächtig dadurch, oder?






Mowl!    
Wieso?
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Aussageverweigerungsrecht §55



@ Brady: Der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hat in solchen fällen................


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