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Sozialversicherung - Fragen?

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Mein Sohn hat eine Freundin aus Deutschland. Diese wohnt zur Zeit bei uns, fliegt für 1 Woche zurück und kommt dann wieder für 6 Monate.

Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus. Sie hat ihr Abi im Juli gemacht, sie lebt seit sie 18 ist nicht mehr bei den Eltern. Die Mutter rief nun an, sie habe keine Krankenversicherung mehr über ihren Vater (Beamter), was kann sie tun?
Und stimmt das überhaupt?

Vielen Dank für eure Infos

Gruß Afrigaaner
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ist die Sozialversicherung nicht was grundlegend anderes als die Krankenversicherung? Ich nehme mal an, sie war über ihren VAter privat versichert und ist es jetzt nicht mehr?
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FredSchaub schrieb:
ist die Sozialversicherung nicht was grundlegend anderes als die Krankenversicherung? Ich nehme mal an, sie war über ihren VAter privat versichert und ist es jetzt nicht mehr?


Sorry, hast recht, sie war privatversichert bzw. der Vater bekommt Zuschüsse, da er Beamter ist. Die Mutter rief nun an, das ihr geschiedener Ehemann (Postler) ihr mitteilte, dass die gemeinsame Tochter nicht mehr krankenversichert ist.

Es gibt aber doch so viele junge Leute, die 1 Jahr Pause nach den Abi machen. Wie können die sich absichern?

Danke für eure Antworten.

Afrigaaner
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Wenn der Vater privat versichert ist, dann brauchen alle Kinder eine eigenene private Versicherung. Sollte die Mutter in einer gesetzlichen versichert sein, kann sie ihre Tochter kostenlos bis zum 27. Geburtstag mitversichern lassen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, muss sie sich selbst versichern.

Für die Zeit in Südafrika sollte sie aber eine spezielle Versicherung abschließen, die sie auch im Ausland auf längere Zeit versichert.

Was sie aber derzeit nicht ist, ist rentenversichert und arbeitslosenversichert. Eine Rentenversicherung sollte sie am besten so wieso privat abschließen und eine Arbeitslosenversicherung hätte sie derzeit nach dem Abi so oder so nicht.
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teezwetschge schrieb:
Wenn der Vater privat versichert ist, dann brauchen alle Kinder eine eigenene private Versicherung. Sollte die Mutter in einer gesetzlichen versichert sein, kann sie ihre Tochter kostenlos bis zum 27. Geburtstag mitversichern lassen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, muss sie sich selbst versichern.

Für die Zeit in Südafrika sollte sie aber eine spezielle Versicherung abschließen, die sie auch im Ausland auf längere Zeit versichert.

Was sie aber derzeit nicht ist, ist rentenversichert und arbeitslosenversichert. Eine Rentenversicherung sollte sie am besten so wieso privat abschließen und eine Arbeitslosenversicherung hätte sie derzeit nach dem Abi so oder so nicht.


Hallo Ralf,
auch wenn ich teezwetschge prinzipiell Recht gebe, habe ich zu der Altersangabe als Ergänzung hier mal den entsprechenden AOK-Flyer verlinkt, der genauere Auskunft gibt. Ich denke gleiches gilt für die anderen Kassen der GKV bei uns.
Gruß aus der Hauptstadt
paw  
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Generell sollte sie sich entsprechend fürs Ausland krankenversichern!
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Man kann ja statt dem teuren Kaiserschnitt auch eine normale Geburt wählen  
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Dem Ralf bleibt heute auch nichts erspart. Verdrehte Bildschirme, versicherungsprobleme der Schwiegertöchter........

Ich harre der dinge die ihm heute noch wiederfahren , hoffentlich ist bald Donnerstag.



ps: hoffentlich bricht der korken beim Rotwein öffnen nicht noch ab.
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peter_aus_wiesbaden schrieb:
Hallo Ralf,
auch wenn ich teezwetschge prinzipiell Recht gebe, habe ich zu der Altersangabe als Ergänzung hier mal den entsprechenden AOK-Flyer verlinkt, der genauere Auskunft gibt. Ich denke gleiches gilt für die anderen Kassen der GKV bei uns.
Gruß aus der Hauptstadt
paw    
Jo, ich hab dann auch gesehen, dass es sich etwas geändert hat. War halt vor ein paar Jahren noch so...kassieren tun sie ja gerne, aber mal was bezahlen..


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