Das Amtsgericht Konstanz hatte sich mit einen Streit um einen pupsenden Hund zu beschäftigen.Die Käuferin eines 600€ teuren Jagdhundes hatte nach wenigen Tagen festgestellt, daß das Tier unter übelriechenden Blähungen litt und fühlte sich arglistig getäuscht. Der Verkäufer lehnte die Rückerstattung des Kaufpreises mit der Begründung ab, der Hund wäre in tatellosen Zustand übergeben worden und die Blähungen würden nur am falschen Futter liegen. Ein Tierarzt stellte dann aber eine Schilddrüsenerkrankung und Allergie fest. Da die Klägerin den Hund inzwischen weiterverkauft hatte,konnte das Geschäft auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.Eine Rückerstattung von 100€ als Vergleich lehnte der Beklagte ab. Wegen der schwierigen Beweislage zog die Frau ihre Klage schließlich zurück.
Ein Tierarzt stellte dann aber eine Schilddrüsenerkrankung und Allergie fest.
Da die Klägerin den Hund inzwischen weiterverkauft hatte,konnte das Geschäft auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.Eine Rückerstattung von 100€ als Vergleich lehnte der Beklagte ab.
Wegen der schwierigen Beweislage zog die Frau ihre Klage schließlich zurück.