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Hilfe bei Ebay

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Naja... die Zeit mit Ebay Kontakt aufzunehmen kann er sich vom Grunde her sparen. Da kommt dann eine vorgefasste Mail zurück, welche den Inhalt hat...
- Wir sind die Größten, wir sind die Besten!
- Wir bieten nur die Handelsplatform und können nichts dafür, dass der Verkäufer dumm wie Brot ist.
- Versuchen Sie sich mit dem Verkäufer zu einigen.
- Nerven Sie uns nicht weiter ab!

Lass die Sache einfach so im Sande verlaufen und reagiere nur, wenn er sich wieder meldet.
Selbst wenn der Typ irgendwann gesperrt wird, meldet er am Tag darauf einen neuen Account an. Ebay will ja schließlich Geld verdienen!  
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Sladur schrieb:
Naja... die Zeit mit Ebay Kontakt aufzunehmen kann er sich vom Grunde her sparen. Da kommt dann eine vorgefasste Mail zurück, welche den Inhalt hat...
- Wir sind die Größten, wir sind die Besten!
- Wir bieten nur die Handelsplatform und können nichts dafür, dass der Verkäufer dumm wie Brot ist.
- Versuchen Sie sich mit dem Verkäufer zu einigen.
- Nerven Sie uns nicht weiter ab!

Lass die Sache einfach so im Sande verlaufen und reagiere nur, wenn er sich wieder meldet.
Selbst wenn der Typ irgendwann gesperrt wird, meldet er am Tag darauf einen neuen Account an. Ebay will ja schließlich Geld verdienen!    


Ist doch so gar nicht Richtig!
Natürlich geht Ebay nach seinen eigenen FAQ`s vor und gibt dem Verkäufer der ja vom Käufer der Täuschung bezichtigt wird, die Möglichkeit sich dazu zu äussern und sich im günstigsten Fall noch gütlich zu einigen.
(Meine Erfahrung zeigt mir das es bei Streitigkeiten oftmals die 1.Mail von Ebay ausreichte um einen der Streitenden zum einleken zu bewegen).
Wenn es unser Adler einfach so "...im Sande verlaufen lassen soll" kann es sein das der Verkäufer widerum über Ebay seine Zahlung einfordert und schon hat Adler eine schlechtere Position!
Also schön Schritt für Schritt, wie Ebay es erklärt die Sache melden. Immer schön den vorhandenen Schriftverkehr aufheben und die Fristen wahren. Vielleicht wird es dem Verkäufer zu Bunt und er läßt Dich vom Kauf zurück treten.
Ansonsten gibt es immer noch den Ebay-Käuferschutz! Kannst Du alles auf den Ebay-Hilfsseiten nachlesen.

Also nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern immer agieren!
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AllaBumballa schrieb:

Ist doch so gar nicht Richtig!
Natürlich geht Ebay nach seinen eigenen FAQ`s vor und gibt dem Verkäufer der ja vom Käufer der Täuschung bezichtigt wird, die Möglichkeit sich dazu zu äussern und sich im günstigsten Fall noch gütlich zu einigen.
(Meine Erfahrung zeigt mir das es bei Streitigkeiten oftmals die 1.Mail von Ebay ausreichte um einen der Streitenden zum einleken zu bewegen).
Wenn es unser Adler einfach so "...im Sande verlaufen lassen soll" kann es sein das der Verkäufer widerum über Ebay seine Zahlung einfordert und schon hat Adler eine schlechtere Position!
Also schön Schritt für Schritt, wie Ebay es erklärt die Sache melden. Immer schön den vorhandenen Schriftverkehr aufheben und die Fristen wahren. Vielleicht wird es dem Verkäufer zu Bunt und er läßt Dich vom Kauf zurück treten.
Ansonsten gibt es immer noch den Ebay-Käuferschutz! Kannst Du alles auf den Ebay-Hilfsseiten nachlesen.

Also nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern immer agieren!


Deine Ansicht wäre evtl. richtig, wenn unser Kollege bezahlt, aber nicht den ganzen Schuh bekommen hätte.
Der Käufer kann doch die Zahlung einfordern wie er will. Das interessiert Ebay doch nicht. Ebay ist an dem Geschäft doch nur indirekt beteiligt.
Der Verkäufer teilt Ebay mit, dass der Käufer nicht bezahlt hat. Danach bekommt er von Ebay die Verkaufsprovision erstattet.
Ebay schreitet erst dann ein, wenn Du nachweisen kannst, dass es sich beim Verkäufer um einen Betrüger handelt oder die Bewertungen entsprechend ausfallen.
Den Käuferschutz können wir hier vergessen, da ja der Verkäufer eine Forderung hat, und nicht der Käufer. Deshalb heisst es ja "Käuferschutz".
Als Käufer mit 'nem Igel in der Tasche passiert Dir bei Ebay gar nix. Das erlebe ich fast täglich (als Verkäufer).
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Also ich kann die Kritik am Kundenservice von ebay nicht nachvollziehen. Klar werden Standard-Emails schon mal schnell verschickt. Aber warum greift ihr nicht mal zum altmodischen Telefon? Ich habe bisher keine Probleme mit dem Kundenservice gehabt. Eher im Gegenteil. Gleiches kann ich auch über das zu ebay gehörende PayPal sagen. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie Zahlungsverkehr und Geldfragen wird hier sehr sorgfältig und verantwortungsvoll gearbeitet.

Aber zurück zum Thema. Der Typ hat in seiner Beschreibung auf die Einschränkung der Gewährleistung bei Privatverkäufen verzichtet (oder er war einfach zu blöd daran zu denken). Diese besagt zwar, daß bei Privatverkäufen prinzipiell weder ein 14-Tage Umtauschrecht, noch eine Gewährleistung, noch eine Garantie besteht, aber falls die Ware nicht der vorherigen Beschreibung entspricht (das scheint hier ja der Fall zu sein. Er redet in der Beschreibung von "Schuh" und nun isses plötzlich nur der/die/das "Upper" ) so besteht auch im Falle eines Privatkaufs ein Rückgaberecht. Außerdem müßte hier das Sachmängelgewährleistungsrecht der §§ 437 ff. BGB Anwendung finden. Voraussetzung ist zunächst einmal, dass ein Sachmangel vorliegt, dies richtet sich nach § 434 BGB. Demnach ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit der Verkäufer bestimmte Eigenschaften in der Produktbeschreibung aufgeführt hat, sind diese auch Inhalt des Vertrages geworden und die Sache ist mangelhaft, liegen diese nicht vor. Als nächster Schritt ist ein Frist zu setzen und der Verkäufer zur Nacherfüllung, also entweder zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache aufzufordern, § 439 BGB. Nach Fristablauf stehen dir dann die im Katalog des § 437 aufgezeigten Mängelrechte zu. Dies bedeutet, Du kannst zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen - musst dann natürlich auch die Kaufsache zurückgeben oder du verlangst Schadensersatz (Verschulden des Verkäufers wird vermutet), oder Du minderst den Kaufpreis.

Wenn Du ihm die oben genannten Gründe per Mail zuschickst, sollte ihm hoffentlich klar werden, daß er sich mit dem Falschen angelegt hat und klein beigeben. Jedenfalls wirkt ein gut verfaßter Brief schon mal sehr gut und sollte um einiges schwerer wiegen als sein dummes Geschreibsel.  Ich würde nicht zahlen, die negative Bewertung mit einem entsprechenden Kommentar versehen und es drauf ankommen lassen. Der Typ hat keine Chance.  
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danke jungs!

Also....hab ja auch noch ins Ebayforum geschrieben. Die sagen auch am besten an Ebay wenden. Das is dann wohl per Telefon am besten.

Habe dem Typen, nachdem eben wieder eine Mail kam, in der er mir mit Anwalt etc. gedroht hat, folgende Antwort gegeben:

Also....
ersten ist es egal wer was für emails geschrieben hat, deine Beschreibung ist ganz einfach falsch und irreführend.
zweitens hat jeder Käufer das Recht, sofern es nicht in der Artikelbeschreibung steht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen bzw. die Ware umzutauschen.

Und wenn ich einen Fehler gemachten haben sollte, ok, dann tut es mir Leid. Aber die könnten sie auch ein wenig drauf eingehen! Ich sehe kein Problem damit den Kauf rückgängig zu machen. Wenn sie das aber nicht wollen, ok.

MfG Sebastian



So schick ihm jetzt auch noch den Text wo das mit dem 14-Tage Recht da drin steht, mal gucken was dann kommt!


Ich danke euch!

Wenn was kommt, lass ich es euch wissen!

So ein Penner ey...ich hab schon Handys usw. gekauft, sowas is mir noch nie passiert! Einma nicht aufgepasst.....naja aus Fehlern lernt man  
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Hallo Jugger,

da Du mich indirekt im 1 Absatz angesprochen hast, möchte ich auf Deinen Post antworten.
Zu Absatz 1...
1. Telefon ist eine Lösung, jedoch recht teuer. Sowas muss im Verhältnis stehen.
2. PayPal ist eine tolle Erfindung, aber nur für den Käufer.

Zu Absatz 2...
Grundsätzlich ist das so richtig, setzt aber voraus, dass der Käufer die Ware bezahlt und erhalten hat und diese einen Mangel besitzt oder von der Artikelbeschreibung abweicht.
Da unser Freund die Ware gar nicht hat, geschweige denn bezahlt hat, kann er sich auch nicht auf die von Dir genannten §§ berufen.
Der Mangel besteht ja nur theoretisch.

Zu Absatz 3...
Ich hatte ja schon geschrieben, dass er vom Kauf zurücktreten, und sich auf die fehlerhafte Artikelbeschreibung berufen soll.
Vielleicht lenkt der Verkäufer ja ein.
Letztendlich sind wir ja der gleichen Meinung, dass der Verkäufer die schlechtere Position hat.
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Ja aber es ist doch offensichtlich, dass es nicht der Artikel ist, der beschrieben wurde!

naja wie gesagt wende mich dann morgen an ebay! mal schauen was die sagen.
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das mit dem 14-Tage Recht lass ich dann erstma...
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Klar ist das noch nicht der Fall und die §§ finden keine Anwendung. Aber er kann damit schon mal in seinem Schreiben drohen bzw. darauf aufmerksam machen. Dann erfährt der Typ am anderen Ende schon mal, daß er es nicht mit jemanden zu tun hat, der sich das einfach so gefallen läßt. Etwas Säbelrasseln kann nicht schaden. Macht er ja genauso, wenn auch wesentlich ungeschickter bzw. auf gerade zu lächerliche Weise.

PS: Wieso ist PayPal für den Verkäufer keine tolle Idee? Ich find's prima. Habe in sekundenschnelle mein Geld und kann es gleich genauso schnell wieder ausgeben  ,-)
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Jugger schrieb:
PS: Wieso ist PayPal für den Verkäufer keine tolle Idee? Ich find's prima. Habe in sekundenschnelle mein Geld und kann es gleich genauso schnell wieder ausgeben  ,-)  


Hallo Jugger,

das hat für mich (als gewerblicher Verkäufer) 2 driftige Gründe.
1. Gebühren!
Ebay kassiert schon eine Einstellgebühr und Verkaufsprovision ab. Dazu kommen die Gebühren von PayPal (gehört ja Ebay) auch bei Zahlungen aus Deutschland ab 01.01.2007.
Beides mal prozentual hochrechnet verdient Ebay bei einer Transaktion inkl. PayPal Gebühren rund 4-5 % vom Verkaufspreis, wenn nicht sogar mehr!

2. Die Unsicherheit der erhaltenen Zahlung.
Ich hatte mehrere Fälle, in denen der Käufer bei Ebay und PayPal behauptete die Ware nicht erhalten zu haben. Wenn es kein versicherter Versand bzw. Einschreiben war, hast Du als Verkäufer ein Problem. PayPal belastet Dir aber SOFORT den Dir bereits gutgeschriebenen Betrag. Ergo kannst Du die Ware nochmal verschicken und anschließend bei PayPal deinem Geld hinterherlaufen.
Zudem gab und gibt es viele Fälle (Ebay Powerseller können da ein Lied von singen), in denen groß eingekauft und per PayPal bezahlt wird. Man verschickt die Ware (sagen wir mal für 100,-- EUR) und nach 3 Wochen wird der Betrag bei PayPal wieder belastet. Als Begründung bekommt man gesagt, dass die zur Zahlung registrierte Kreditkarte gestohlen war und das Geld an den Eigentümer der Karte zurück gezahlt werden müsse.
Wer hat dabei die Arschkarte gezogen? Geld weg - Ware weg!

Nee nee, da lobe ich mir doch das normale Konto und die gute alte Vorkasse.
Als gewerblicher Verkäufer hast Du so schon viele Unwegbarkeiten zu umlaufen, dass ich mir mit diesem Verein nicht zusätzlich noch Ärger ins Haus hole.

Grüße
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Na ja gut. Aus gewerblicher Sicht gesehen ist das natürlich nicht so dolle. Würde ich aber dann auch nicht als Zahlungsmöglichkeit anbieten. Aber wenn ich als Privatmann ins Ausland verkaufe/kaufe ist das doch eine prima Sache. Zum Glück scheine ich auf einem Sektor zu handeln, bei dem es nur ehrliche Leute gibt. Sowas würde in unserem Hobby sofort einen "Bad Trader Alert" geben und das hat sich schon seit den alten Usenet-Zeiten bewährt. Damals gab es aber eben das Problem mit dem Bezahlen z.B. in die USA noch. Kreditkarten unter Privatleuten geht ja nicht, Money Transfers waren meist in den Gebühren teurer als der gekaufte Artikel und Bargeld im Umschlag einfach zu riskant. Mit Paypal haben sich all diese Probleme aufgelöst. Zwar zahlt man auch Gebühren, wenn man KK-Zahlungen annimmt, aber die kann ich ja meinem Käufer in Rechnung stellen (was auch akzeptiert wird).  
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Ja klar!
Als Käufer kann man PayPal ohne Risiko und mit Freude benutzen. Kostet ja dann nix und die Zahlung kann im Fall einer Streitigkeit storniert bzw. eingefroren werden.
Für Zahlungen in's Ausland gibt es auch nichts Schnelleres und ist zudem noch sehr kostengünstig. Trotz allem ist es immer besser wenn man weiss mit wem man es zu tun hat..

Mal sehen was bei unserem Kollegen mit dem Upper ohne Downer rauskommt!?  
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@Sebastian

Du hast genau richtig reagiert. Cool bleiben, nicht zahlen, Rücktritt erklären. Wahrscheinlich versucht er sie schon jemand anders anzudrehen. köstlich der Typ:

erstell ich eine privatliche anzeig per anwalt weil bei der polizei dauert es zu lange den deine daten hab ich ja und mein kumpel sein vater ist anwalt dann geht es ruck zuck also nur mal so gesagt ich spass nicht rum über leg es dir

Präkariat olé!

Wenn er Dir weiter droht, stelle ihm eine Strafanzeige wegen Nötigung in Aussicht
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hat jetzt gemeint er hätte eine anzeige losgeschickt bzw. erstattet.

mal schauen ob was kommt! aber wegen was denn anzeige erstatten? wegen nicht bezahltem ebayartikel?!  
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schau dir mal an was der kerl selbst für einen artikel gekauft hat, was er als erseten artikel verkauft hat und wie er schreibt. stell dir jetzt vor wie der kerl aussieht und lache einfach über ihn...
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ja  

bis jetzt man noch nix, hoffe das bleibt so!
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Sladur schrieb:

....
Nee nee, da lobe ich mir doch das normale Konto und die gute alte Vorkasse.
Als gewerblicher Verkäufer hast Du so schon viele Unwegbarkeiten zu umlaufen, dass ich mir mit diesem Verein nicht zusätzlich noch Ärger ins Haus hole.

Grüße


Mag ja sein, aber für den Käufer ist das nicht so dolle  
Größere Sachen halt nicht bei ebay kaufen, Bewertungen ansehen und wenn ich für ein Buch > €3 Versand bezahlen soll lasse ich es eben.
Vielen Problemen kann man aus dem Weg gehen.
Die Schuhgeschichte kann aber leider jedem passieren  
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also....denke net dass noch was kommt. der hat den artikel jetzt nochma eingestellt. auf einmal gehen auch bilder und upper steht auch da.....naja...hoffe die sache hat sich damit erledigt.

http://cgi.ebay.de/Originale-f50-Tunit-Argentinien-style-Upper-45-1-2_W0QQitemZ120052405554QQihZ002QQcategoryZ40873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

danke für alle die mir geholfen haben.
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Siehste!  

Halt uns aber bitte trotzdem auf dem laufenden, falls sich da noch etwas tun sollte. Interessiert mich nämlich persönlich. Leider ist aus der guten Idee von ebay zusehends ein Tummelplatz von Abzockern, Betrügern und sehr, sehr dummen Menschen geworden.
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Jugger schrieb:
Leider ist aus der guten Idee von ebay zusehends ein Tummelplatz von Abzockern, Betrügern und sehr, sehr dummen Menschen geworden.  


Das tut mir jetzt aber auch weh !  


@Adler
Falls doch noch eine Verwarnung von Ebay kommen sollte, unbedingt darauf antworten. Falls Du das verpasst, kannst Du ihn im Falle einer negativen Bewertung nicht mehr selbst bewerten.


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