passt schon anzeige läuft gut ich krieg zur zeit von dir 243euro also ich hab dir ja gesagt des lohnt sich ned zu streiten du wolltest die schueh nicht also viel spass noch zu zahlen du kriegst noch die anwalts kosten ca.78euro dazu und noch die kosten von dem vollstreckungsamt 43 euro also zusammen 370euro oder so also der schuh hat sich gelohnt für mich auch wenn ich das geld nicht bekomme was du alles zahlen musst aber mein anwalt ist besser zu mir falls wieder was ist also ciao vial spass beim zahlen in ca. 2wochen wirst du mich ansprechen sers grinss lach über den fall
--Adler-- schrieb: super....kumpel hat so ne mail von ihm bekommen:
passt schon anzeige läuft gut ich krieg zur zeit von dir 243euro also ich hab dir ja gesagt des lohnt sich ned zu streiten du wolltest die schueh nicht also viel spass noch zu zahlen du kriegst noch die anwalts kosten ca.78euro dazu und noch die kosten von dem vollstreckungsamt 43 euro also zusammen 370euro oder so also der schuh hat sich gelohnt für mich auch wenn ich das geld nicht bekomme was du alles zahlen musst aber mein anwalt ist besser zu mir falls wieder was ist also ciao vial spass beim zahlen in ca. 2wochen wirst du mich ansprechen sers grinss lach über den fall
Ham wir hier keinen Anwalt unter uns zufällig?!
Kann nicht rechnen, kann nicht schreiben - das so eine Gestalt überhaupt einen PC einigermaßen unfallfrei bedienen kann, wundert mich dann doch...
Ich hätte erst mal ne Spitze wegen seiner sensationellen Rechtscheibung abgelassen (mit freundlichkeit kommt bei ihm ja scheinbar nicht an) , wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, dann könnte ich herzlich lachen. Kann mich dem Rest hier nur anschliessen und erst mal gar nichts machen. Der wird mit seiner völlig unkorrekten und unvollstängien Artikelbeschreibung bestimmt kein Recht bekommen. Wünsche Dir in diesem Falle erst mal viel Glück. p.s. schick ihm doch mal ein Link dieses Threads, vielleicht wird er es dann einsehen das er Blech schreibt.
Bin zwar kein Rechtsexperte, aber verkauft ja "Schuhe" und zu einem Schuh gehört ja zwangsläufig eine Sohle und wenn es die nicht gibt, dann ist es kein Schuh und das Geschäft müsste dann ja sowsieso nichtig sein.
Obi-Wan Kenobi schrieb: Also wenn der so auch die Schreiben an seinen Anwalt formuliert, würde mich mal brennend interessieren, was das für einer sein soll. Ich würde wetten, diesen ominösen Anwalt gibt´s überhaupt net und die Zahlen hat er sich auch aus dem ***** gezogen... Lächerlich!!! Ich würde dem an deiner Stelle ruhig antworten und ihn noch ein bissi verarschen....
Basaltkopp schrieb: Ganz klar ein Betrüger. Wenn man sich einmal diese 2 Sätze durchliest (aus der Auktion mit der statistischen Bewertun smile::
Habe sie Geschenckt bekommen und die passen mir nicht.Deswegen Verkaufe ich die weil ich den Kassenbong verloren habe.
Wasmuß man denn mit einem Kassenbong rauchen, damit nicht nur eine gescheite Rechtschreibung, sondern auch ein gescheites -sempfinden am Ende herauskommt? Ich tippe auf Schuhsohlen!
PS: Gegen sämtliche Vollstreckungsbescheide musst du recht flott Widerspruch einlegen. Dann sieht der erstmal überhaupt nichts. Ich denke eine Anzeige wegen Betruges kann man auch schon anstezten. Bezüglch Fristen, Formulierungen und sonstigem solltest du dich besser mit den wahren Experten hier im Forum in Verbindung setzten.
ich bin zwar kein Anwalt, habe mich aber in den letzten Monaten leider mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Eine Anzeige würde ich mal ausschließen, da hierzu keine Grundlage gegeben ist. Was er evtl. meint ist, dass er ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt hat oder beantragen will. Würde jedoch bedeuten, dass er zunächst für die Kosten in Vorlage treten müsste und der Anwalt, welcher sich mit diesem Mandanten abgibt, würde auch erst mal die hohle Hand nach Bargeld ausstrecken!
Hätte er dies wirklich gemacht, müsste Dir rein theoretisch ein Mahnbescheid in's Haus flattern. Diesem Mahnbescheid könntest Du in vollem Umfang widersprechen! Erst wenn Du dem Mahnbescheid nicht widersprechen solltest, kann er beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Aber das ist auch alles mit einigen Kosten und Arbeit verbunden.
Man muss jedoch bei der Beantragung des Mahnbescheids bereits erklären wie sich seine Forderung begründet und ob er evtl. bereits eine Leistung erbracht hat. Da er Dir die Schuhe ja nicht zugeschickt hat, liegt der ihm entstandene Verlust bei den Einstellgebühren die er an Ebay bezahlen muss. Hätte er Dir die Schuhe per Rechnung zugeschickt und Du die Rechnung nicht bezahlt, würde die Sache anders aussehen... aber so !?
Zudem hast Du ihm ja, wie hier von vielen angeraten, geschrieben, dass Du vom Kauf zurücktrittst, da die von ihm verkaufte Ware in der Artikelbeschreibung fehlerhaft dargestellt war. Schon deshalb steht Dir, auch bei einem privaten Verkäufer, ein Widerrufsrecht zu! § 323 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 4 BGB. In Absatz 4 steht... "Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden." Heißt mit anderen Worten, dass Du schon zu dem Zeitpunkt zurücktreten kannst in dem er Dir gebeichtet hat, dass es sich nicht um einen ganzen Schuh handelt, sondern nur um einen Teil des Schuhs. Demzufolge war der Kaufgegenstand bereits beim Zugang dieser Information mangelhaft bzw. hatte gemäß seiner Artikelbeschreibung fehlende Eigenschaften. Deshalb kannst Du sofort vom Kauf zurücktreten, da der Schuh auch nach seiner Zusendung mangelghaft bleiben wird.
Ergo... locker bleiben und den Typ weiter seinen geistigen Dünpfiff per Mail verfassen lassen. Ich würde darauf auch gar nicht antworten, da der Typ nicht mal weiß über was er da schreibt.
Aber wie gesagt... ich bin kein Anwalt. Falls es aber in diesem Forum doch einen geben sollte (hust), kann er ja meine Auffassung evtl. korrigieren.
jo werde jetzt erstma abwarten wieder....dachte eigentlich ja, dass sich die sache erledigt hat. die schuhe stehen ja auch wieder drin, mit bild und genauer beschreibung....
passt schon anzeige läuft gut ich krieg zur zeit von dir 243euro also ich hab dir ja gesagt des lohnt sich ned zu streiten du wolltest die schueh nicht also viel spass noch zu zahlen du kriegst noch die anwalts kosten ca.78euro dazu und noch die kosten von dem vollstreckungsamt 43 euro also zusammen 370euro oder so also der schuh hat sich gelohnt für mich auch wenn ich das geld nicht bekomme was du alles zahlen musst aber mein anwalt ist besser zu mir falls wieder was ist also ciao vial spass beim zahlen in ca. 2wochen wirst du mich ansprechen sers grinss lach über den fall
Ham wir hier keinen Anwalt unter uns zufällig?!
Kann nicht rechnen, kann nicht schreiben - das so eine Gestalt überhaupt einen PC einigermaßen unfallfrei bedienen kann, wundert mich dann doch...
Kann mich dem Rest hier nur anschliessen und erst mal gar nichts machen. Der wird mit seiner völlig unkorrekten und unvollstängien Artikelbeschreibung bestimmt kein Recht bekommen.
Wünsche Dir in diesem Falle erst mal viel Glück.
p.s. schick ihm doch mal ein Link dieses Threads, vielleicht wird er es dann einsehen das er Blech schreibt.
Der Anwalt ist bestimmt der hier:
Habe sie Geschenckt bekommen und die passen mir nicht.Deswegen Verkaufe ich die weil ich den Kassenbong verloren habe.
Hä? Ich bekomme Sachen nie mit dem Kassenbonck geschänngt!
Wasmuß man denn mit einem Kassenbong rauchen, damit nicht nur eine gescheite Rechtschreibung, sondern auch ein gescheites -sempfinden am Ende herauskommt?
Ich tippe auf Schuhsohlen!
PS: Gegen sämtliche Vollstreckungsbescheide musst du recht flott Widerspruch einlegen. Dann sieht der erstmal überhaupt nichts. Ich denke eine Anzeige wegen Betruges kann man auch schon anstezten. Bezüglch Fristen, Formulierungen und sonstigem solltest du dich besser mit den wahren Experten hier im Forum in Verbindung setzten.
ich bin zwar kein Anwalt, habe mich aber in den letzten Monaten leider mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Eine Anzeige würde ich mal ausschließen, da hierzu keine Grundlage gegeben ist.
Was er evtl. meint ist, dass er ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt hat oder beantragen will.
Würde jedoch bedeuten, dass er zunächst für die Kosten in Vorlage treten müsste und der Anwalt, welcher sich mit diesem Mandanten abgibt, würde auch erst mal die hohle Hand nach Bargeld ausstrecken!
Hätte er dies wirklich gemacht, müsste Dir rein theoretisch ein Mahnbescheid in's Haus flattern.
Diesem Mahnbescheid könntest Du in vollem Umfang widersprechen!
Erst wenn Du dem Mahnbescheid nicht widersprechen solltest, kann er beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Aber das ist auch alles mit einigen Kosten und Arbeit verbunden.
Man muss jedoch bei der Beantragung des Mahnbescheids bereits erklären wie sich seine Forderung begründet und ob er evtl. bereits eine Leistung erbracht hat.
Da er Dir die Schuhe ja nicht zugeschickt hat, liegt der ihm entstandene Verlust bei den Einstellgebühren die er an Ebay bezahlen muss.
Hätte er Dir die Schuhe per Rechnung zugeschickt und Du die Rechnung nicht bezahlt, würde die Sache anders aussehen... aber so !?
Zudem hast Du ihm ja, wie hier von vielen angeraten, geschrieben, dass Du vom Kauf zurücktrittst, da die von ihm verkaufte Ware in der Artikelbeschreibung fehlerhaft dargestellt war.
Schon deshalb steht Dir, auch bei einem privaten Verkäufer, ein Widerrufsrecht zu!
§ 323 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 4 BGB.
In Absatz 4 steht... "Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden."
Heißt mit anderen Worten, dass Du schon zu dem Zeitpunkt zurücktreten kannst in dem er Dir gebeichtet hat, dass es sich nicht um einen ganzen Schuh handelt, sondern nur um einen Teil des Schuhs. Demzufolge war der Kaufgegenstand bereits beim Zugang dieser Information mangelhaft bzw. hatte gemäß seiner Artikelbeschreibung fehlende Eigenschaften. Deshalb kannst Du sofort vom Kauf zurücktreten, da der Schuh auch nach seiner Zusendung mangelghaft bleiben wird.
Ergo... locker bleiben und den Typ weiter seinen geistigen Dünpfiff per Mail verfassen lassen.
Ich würde darauf auch gar nicht antworten, da der Typ nicht mal weiß über was er da schreibt.
Aber wie gesagt... ich bin kein Anwalt.
Falls es aber in diesem Forum doch einen geben sollte (hust), kann er ja meine Auffassung evtl. korrigieren.
Viel Spaß noch!
mal schauen ob noch ein brief kommt...