Sirius schrieb:Nichts!
stefank schrieb:Dies bestreite ich mit Nichtwissen gem. § 138 IV ZPO und erhebe Nichtigkeitsfeststellungsklage gem. § 43 I 3.Alt. VwGO.Kostennote anbei!
Basaltkopp schrieb:Nichts? Ist da wenigstens Ratenzahlung möglich?
Dies bestreite ich mit Nichtwissen gem. § 138 IV ZPO und erhebe Nichtigkeitsfeststellungsklage gem. § 43 I 3.Alt. VwGO.
Kostennote anbei!
Die Kostennote findest Du bereist einen Beitrag über dem deinigen.
Wer soll sich das den heute noch leisten können?
Alternativ darfst du auch keine Sozialstunden leisten.