hallo,konnte am samstag erst kurz vor 3 losfahren und kam somit nicht mehr auf den walparkplatz drauf. somit mußte ich hinter dem walparkplatz auf der straße parken(isenburger schneise?).ich wurde von ordner und polizei eingewiesen und bezahlte die 4 euro,parkzettel hinter die scheibe. nach dem spiel hatte ich dann auch einen zettel vor der scheibe!!ordnungsamt!!das darf ja wohl nicht wahr sein. einen strafzettel obwohl ich 4 euro bezahlt habe. ging es anderen auch so?
Wenn der Parkzettel hinter der Scheibe lag, dürfte überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da man ja von den Ordnungskräften eingewiesen worden ist. Ich würde die Sache mal auf mich zukommen lassen und beim Anhörungsbogen den Sachverhalt nochmals vollständig darlegen. Den Parkzettel sollte man aber aufgehoben haben und -natürlich- zur eigenen Absicherung NICHT AUS DER HAND GEBEN. Dem Anhörungsbogen kann man ja eine Kopie dieses Parkzettels beifügen. So meine -unmaßgebliche- Meinung.
Aber was sagen denn unsere Juristen im Forum zu diesem Sachverhalt ?
Wie hast du geparkt? Wie war den der Parschein im Auto angebracht? Man kann nämlich auch ein Knöllchen bekommen, obwohl man korrekt bezahlt hat: - Das Auto war "falsch" geparkt schief, über die Begrenzung,...) - Der Parkschein war nicht lesabar im Auto angebracht.
Andernfalls auf jeden Fall Widerspruch einlegen, Parkticket und Knöllchen aufbewahren.
wedro27 schrieb: Wenn der Parkzettel hinter der Scheibe lag, dürfte überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da man ja von den Ordnungskräften eingewiesen worden ist.
Was kann man denn von dem Parkzettel ablesen? Da ist kein Datum drauf, sondern nur eine durchlaufende Nummer. Du kannst Dir auch ein Parkzettel von vorherigen Spielen hinter die Scheibe legen. Mit dem Zettelchen kannst Du gar nichts anfangen und schon gar nichts beweisen. Und dieselbe Farbe haben die Zettel auch. Früher wurde da von Spiel zu Spiel die Farbe mal gewechselt. In dieser Saison ist das aber nicht mehr so.
wedro27 schrieb: Wenn der Parkzettel hinter der Scheibe lag, dürfte überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da man ja von den Ordnungskräften eingewiesen worden ist.
Was kann man denn von dem Parkzettel ablesen? Da ist kein Datum drauf, sondern nur eine durchlaufende Nummer.
Nun, vielleicht ist ja aufgrund der Nummer erkennbar, an welchem Tag der Zettel ausgeteilt wurde...
wedro27 schrieb: Wenn der Parkzettel hinter der Scheibe lag, dürfte überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da man ja von den Ordnungskräften eingewiesen worden ist.
Was kann man denn von dem Parkzettel ablesen? Da ist kein Datum drauf, sondern nur eine durchlaufende Nummer.
Nun, vielleicht ist ja aufgrund der Nummer erkennbar, an welchem Tag der Zettel ausgeteilt wurde...
Wenn, dann schnallen´s die Ordner aber selbst net. Spart nämlich nen Haufen Kohle
Aber was sagen denn unsere Juristen im Forum zu diesem Sachverhalt ?
- Das Auto war "falsch" geparkt schief, über die Begrenzung,...)
- Der Parkschein war nicht lesabar im Auto angebracht.
Andernfalls auf jeden Fall Widerspruch einlegen, Parkticket und Knöllchen aufbewahren.
Was kann man denn von dem Parkzettel ablesen? Da ist kein Datum drauf, sondern nur eine durchlaufende Nummer. Du kannst Dir auch ein Parkzettel von vorherigen Spielen hinter die Scheibe legen. Mit dem Zettelchen kannst Du gar nichts anfangen und schon gar nichts beweisen. Und dieselbe Farbe haben die Zettel auch. Früher wurde da von Spiel zu Spiel die Farbe mal gewechselt. In dieser Saison ist das aber nicht mehr so.
Nun, vielleicht ist ja aufgrund der Nummer erkennbar, an welchem Tag der Zettel ausgeteilt wurde...
Und das sieht man auf den ersten Blick???
Wenn, dann schnallen´s die Ordner aber selbst net. Spart nämlich nen Haufen Kohle