Heute erhielt meine Freundin ein Verwarnungsgeld über 10 Euro, weil sie mich am 3. 2.2007 an der Bushaltestele ausstiegen ließ - ohne jemanden zu behindern.
Ich bn den Vorgang des Aussteigens noch einmal durchgegangen. Er dauerte genau 4 Sekunden inkl. flüchtiger Verabschiedung. Dies hat das Wesen der Videüberwachung nicht davon abegehalten, das Kennzeichen einschließlich des verkehrswiderigen Verhaltens meiner Freundin zu notieren.
Gestört hat auch nicht, dass die Kennedyallee völlig verstopft war und auch die rechte Fahrspur auf der B43 durch die auf den Parkplatz am Schwimbad abbiegende Fahrzeuge blockiert wurde.
Wer also an diesem Parkplatz aussteigt, sollte sich Zeit zum Winken nehmen. Freundlichkeit erleichtert den Alltag auch eines Überwachers.
Wer auf ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vermeiden möchte, sollte an einer anderen Stelle anhalten - vielleicht auch direkt auf einer Fahrspur?
Ich weiß s nicht.
Die 10 Euro werde ich natürlich überweisen - und noch etwas mehr. Ein Comedy - Zuschlag von 50 Cent erscheint mir angemessen.
Joamar schrieb: ... Die 10 Euro werde ich natürlich überweisen - und noch etwas mehr. Ein Comedy - Zuschlag von 50 Cent erscheint mir angemessen.
Joachim
damit wirst Du den Amtsschimmel völlig aus dem Gleichgewicht bringen, er könnte auf die Idee kommen, dass Dir das Verwarnungsgeld zu niedrig ist ?
Oder nee, eine Verwaltung darf ja nichts ohne einen Grund zur Zahlungsverpflichtung des Zahlenden annehmen - na, vll. bekommst Du einen ausführlichen Brief .... "bla, bla, bla, ...bitten wir um Angaben einer Bankverbindung mit Kontonummer, damit Ihnen der überzahlte Betrag wieder zurücküberwiesen werden kann.... "
Damit hat sich dann natürlich ein Sachbearbeiter und ein Abteilungsleiter befasst -traumhaft
ich sage nur: man darf 3 min halten wenn man am auto bleibt! direkt anwalt anrufen un ihn sich drum kümmern lassen,auch wenn es nur 10€ sind, aber sowas kann nicht sein!!!!!!!
Lass dir erstmal zwei Zahlungserinnerungen schicken, dann haben die von den 10 Euro nicht mehr viel, denn der Verwaltungsaufwand war dann bald grösser als das Verwarnungsgeld.
-Wer einen Sinn hinter dieser gesetzlichen Regelung entdecken kann, teile es bitte mit: An einer Bushaltestelle darf der Autofahrer anhalten, an einem Taxenstand hingegen nicht. Denn dort herrscht - wohl kaum jemandem bewusst, der vor mehr als 13 Jahren seinen Führerschein gemacht hat - absolutes Halteverbot.
Joamar schrieb: Heute erhielt meine Freundin ein Verwarnungsgeld über 10 Euro, weil sie mich am 3. 2.2007 an der Bushaltestele ausstiegen ließ - ohne jemanden zu behindern.
Ich bn den Vorgang des Aussteigens noch einmal durchgegangen. Er dauerte genau 4 Sekunden inkl. flüchtiger Verabschiedung. Dies hat das Wesen der Videüberwachung nicht davon abegehalten, das Kennzeichen einschließlich des verkehrswiderigen Verhaltens meiner Freundin zu notieren.
Gestört hat auch nicht, dass die Kennedyallee völlig verstopft war und auch die rechte Fahrspur auf der B43 durch die auf den Parkplatz am Schwimbad abbiegende Fahrzeuge blockiert wurde.
Wer also an diesem Parkplatz aussteigt, sollte sich Zeit zum Winken nehmen. Freundlichkeit erleichtert den Alltag auch eines Überwachers.
Wer auf ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vermeiden möchte, sollte an einer anderen Stelle anhalten - vielleicht auch direkt auf einer Fahrspur?
Ich weiß s nicht.
Die 10 Euro werde ich natürlich überweisen - und noch etwas mehr. Ein Comedy - Zuschlag von 50 Cent erscheint mir angemessen.
Ich bn den Vorgang des Aussteigens noch einmal durchgegangen. Er dauerte genau 4 Sekunden inkl. flüchtiger Verabschiedung. Dies hat das Wesen der Videüberwachung nicht davon abegehalten, das Kennzeichen einschließlich des verkehrswiderigen Verhaltens meiner Freundin zu notieren.
Gestört hat auch nicht, dass die Kennedyallee völlig verstopft war und auch die rechte Fahrspur auf der B43 durch die auf den Parkplatz am Schwimbad abbiegende Fahrzeuge blockiert wurde.
Wer also an diesem Parkplatz aussteigt, sollte sich Zeit zum Winken nehmen. Freundlichkeit erleichtert den Alltag auch eines Überwachers.
Wer auf ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vermeiden möchte, sollte an einer anderen Stelle anhalten - vielleicht auch direkt auf einer Fahrspur?
Ich weiß s nicht.
Die 10 Euro werde ich natürlich überweisen - und noch etwas mehr. Ein Comedy - Zuschlag von 50 Cent erscheint mir angemessen.
Joachim
damit wirst Du den Amtsschimmel völlig aus dem Gleichgewicht bringen, er könnte auf die Idee kommen, dass Dir das Verwarnungsgeld zu niedrig ist ?
Oder nee, eine Verwaltung darf ja nichts ohne einen Grund zur Zahlungsverpflichtung des Zahlenden annehmen - na, vll. bekommst Du einen ausführlichen Brief .... "bla, bla, bla, ...bitten wir um Angaben einer Bankverbindung mit Kontonummer, damit Ihnen der überzahlte Betrag wieder zurücküberwiesen werden kann.... "
Damit hat sich dann natürlich ein Sachbearbeiter und ein Abteilungsleiter befasst -traumhaft
was dann mehr Kosten verursacht hat als die Summe um die es hier geht...
ach, ist das nicht geil
man darf 3 min halten wenn man am auto bleibt!
direkt anwalt anrufen un ihn sich drum kümmern lassen,auch wenn es nur 10€ sind, aber sowas kann nicht sein!!!!!!!
SKANDAL
Das Verwarngeld seh ich als vorgezogenes Geburtstagsgeschenk an.
RN
http://www.op-online.de/regionalnews/offenbach/71_263_31333639333236.htm
Für den kurzen Halt am Taxenstand ein Knöllchen vom Hipo
-Wer einen Sinn hinter dieser gesetzlichen Regelung entdecken kann, teile es bitte mit: An einer Bushaltestelle darf der Autofahrer anhalten, an einem Taxenstand hingegen nicht. Denn dort herrscht - wohl kaum jemandem bewusst, der vor mehr als 13 Jahren seinen Führerschein gemacht hat - absolutes Halteverbot.
Alles klar oder
die scheiße ist doch einfach nur bescheuert...!