giordani schrieb: Richtig. Es gibt keinerlei Gesetz was den Aufenthalt im Freien altersmäßig regelt.
Weil es auch nicht notwendig ist, da dies über die Fürsorgepflicht der Eltern geregelt ist. Im Zweifel bekommen die Eltern eine auf den deckel, wenn 12-jährige Nachts um zwei draußen rumspringen (ohne Aufsicht).
Wenn es in einer sicheren Gegend ist, warum nicht???
giordani schrieb: Richtig. Es gibt keinerlei Gesetz was den Aufenthalt im Freien altersmäßig regelt.
Weil es auch nicht notwendig ist, da dies über die Fürsorgepflicht der Eltern geregelt ist. Im Zweifel bekommen die Eltern eine auf den deckel, wenn 12-jährige Nachts um zwei draußen rumspringen (ohne Aufsicht).
Wenn es in einer sicheren Gegend ist, warum nicht???
Und man muss sagen, "sicher" ist auch ein Dehnbarer Begriff!
giordani schrieb: Richtig. Es gibt keinerlei Gesetz was den Aufenthalt im Freien altersmäßig regelt.
Weil es auch nicht notwendig ist, da dies über die Fürsorgepflicht der Eltern geregelt ist. Im Zweifel bekommen die Eltern eine auf den deckel, wenn 12-jährige Nachts um zwei draußen rumspringen (ohne Aufsicht).
Wenn es in einer sicheren Gegend ist, warum nicht???
Wenn es in einer sicheren Gegend ist, warum nicht???
Und man muss sagen, "sicher" ist auch ein Dehnbarer Begriff!
Wer bestimmt denn, dass die Gegend sicher ist?
interessiert niemanden